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Schwanger und Arbeitslos! Was muß beachtet werden?

Hallo Ihr Lieben, habe da mal eine Frage. Also, seit Okt. 2003 bin ich leider arbeitslos. Am Montag wurde durch den FA bestätigt, das ich schwanger bin. Kennt sich jemand aus? Wie geht es mit dem Arbeitsamt und dem Geld weiter? Theoretisch würde ich ja noch bis Okt. diesen Jahres mein Arbeitslosengeld bekommen. Aber jetzt bin ich doch nicht mehr wirklich vermittelbar. Was meint Ihr?
GLG
Schnuepperle
Bisherige Antworten

Re: Schwanger und Arbeitslos! Was muß beachtet werden?

Hallo Schnuepperle,
also mit dem Geld vom Arbeitsamt geht es weiter wie bisher. Du musst die Schwangerschaft halt anzeigen, damit die MuSchu-Fristen eingehalten werden und das Geld dann rechtzeitig von der Krankenkasse übernommen werden kann.
Die Sache mit der Vermittelbarkeit ist eben nur theoretisch. Da Schwangerschaft keine Krankheit ist, stehst du dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung, es sei denn, du würdest krank geschrieben. Dass dich natürlich tatsächlich schwanger niemand einstellt, weil das Kostenrisiko für die Firma zu groß ist, ist dabei unerheblich. Wenn nun das Geld gestrichen würde, wären Schwangere aber wirklich ziemlich diskrimiert und würden ungleich behandelt. Also mach´ dir - solange du fit bist - keine Gedanken.
Gruß,
Manu

Re: Schwanger und Arbeitslos! Was muß beachtet werden?

Huhu, das interessiert mich auch, mir geht es leider genauso! Habe seit Examen im November keine Arbeit gefunden..:( Ich kriege noch Geld bis November. Meiner Freundin gehts auch so (wir haben echt das falsche studiert), sie hat es erst jetzt (19SSW galub ich) dem Arbeitsamt gesagt. Die haben voll cool reagiert und meinten so "ach, dann brauchen Sie sich erstmal nicht bei uns melden, wir melden uns dann mal wieder..." LG Lisa

Re: Schwanger und Arbeitslos! Was muß beachtet werden?

Ja, mich interessiert es auch! Aber es scheint nicht so vielei zu geben, die etwas dazu sagen können. Leider!
Ich werde meinem Arbeitsamt die Mitteilung machen, wenn ich meinen Mutterpass vom Doc bekomme und alles weitere muß ich dann wohl auf mich zukommen lassen !
GLG
Schnuepperle

Re: Schwanger und Arbeitslos! Was muß beachtet wer

Hallo,
also ich im Herbst 2002 mit Julian schwanger war, war ich auch arbeitslos und hatte einen ziemlichen ÄRger mit dem Arbeitsamt. Aber das lag auch daran, weil mein Vertrag aufgelöst wurde und dann gab es eben ziemliche Verwicklungen! Aber ansonsten gingen die Zahlungen bis zu Beginn vom Mutterschutz weiter und wegen der Vermittlung war es auch kein Problem.
LG Konstanze mit Julian, der momentan ziemlich nervt, weil er keinen Mittagsschlaf machen will.

Re: Schwanger und Arbeitslos! Was muß beachtet wer

Hey Konstanze, und wie ging es dann ab dem Mutterschutz weiter? Wie läuft das mit dem Mutterschutzgeld über die Krankenkasse? Ich habe mich noch gar nicht weiter damit beschäftigt, weil ich mich erstmal einfach nur über die Schwangerschaft freue .....
GLG
Schnuepperle

Re: Schwanger und Arbeitslos! Was muß beachtet werden?

Ganz normal. Du sagst, das du schwanger bist auf dem AA, dann wirst du nicth mehr vermittelt, Geld läuft weiter. Mutterschaftsgeld gibts dann in Höhe des ALG. Ist ganz einfach.
LG Conny

Re: Schwanger und Arbeitslos! Was muß beachtet werden?

Hey Conny, da fällt mir gleich noch eine Frage ein! Muß ich beim Arbeitsamt persönlich die Meldung machen und meinen Mutterpaß vorlegen, oder reicht eine Info? Wahrscheinlich muß ich schon hin, oder?
Danke und Gruß
Schnuepperle

Re: Schwanger und Arbeitslos! Was muß beachtet wer

Hi, ich weiß es nicht mehr genau, aber ich habe glaube ich eine Bescheinigung vom Frauenarzt beim AA vorgelegt. Und das mit der Krankenkasse läuft automatisch wenn ich mich nicht irre. Das Mutterschaftsgeld ist auf jeden Fall so wie dein AAG!
Schöne Schwangerschaft!
LG Konstanze

Re: Schwanger und Arbeitslos! Was muß beachtet werden?

Ich denke, du mußt hin. Bei mir war das schon eindeutig ersichtlich, da mußte nicht mehr viel gemeldet werden (hatte ei halbes Jahr Kündigungsfrist, und bin im ersten MOnat nach der Kündigung schwanger geworden.
Ich denke, bei der BA geht man lieber einmal zuviel hin als einmal zuwenig..
LG Conny
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