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Prozesskostenhilfe?! Wer kann mir helfen??

Hallo zusammen!
Kennt sich jemand mit Prozesskostenhilfe aus? Wann kann man die beantragen, welche Voraussetzungen müssen vorliegen??
Es geht darum, dass mein Chef die Zulassung für meine Kündigung beantragt hat und das ganze aller Wahrscheinlichkeit nach vor dem Arbeitsgericht landet.
Kann jemand helfen???
VLG Isa
Bisherige Antworten

Ich kann dir zwar nicht helfen,

aber warum macht er das? Ich hab ja auch `nen blöden Chef und werd nach der Elternzeit wohl nur die vorgeschriebene Zeit noch da arbeiten "dürfen" und dann auch die Kündigung bekommen. Erzähl mal wenn du willst. Lg Keksi

Re: Ich kann dir zwar nicht helfen,

Huhu Keksi!
Gern erzähle ich Dir es einmal, am besten schicke ich Dir mal eine PN. Ich sitze hier gerade und muss eine Stellungnahme zu dem Antrag schreiben, denn eine Kündigung während der Elternzeit muss erst von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.....also, wenn ich das Ding fertig habe, schreibe ich Dir es auf!!!
VLG Isa, die sich gerade das Hirn zermatert *stöhn*

Re: Prozesskostenhilfe?! Wer kann mir helfen??

Hi Isa,
so weit ich mich recht erinnere, brauchst du für´s Arbeitsgericht keine Beihilfe! Das fällt, glaube ich, automatisch auf den Staat zurück, falls du verlieren solltest. Aber schick doch mal nina eine Email, die weiß es ganz sicher. LG, Nicole

Re: Prozesskostenhilfe?! Wer kann mir helfen??

Hallo Isa,
wir haben kja mit Marcels Ex-Chef auch den Gerichtsgang vor uns und dürfen die Kosten erst mal vorstrecken (weiil keine Rechtschutzversicherung wie immer wenn man eine bräuchte;-) unser Anwalt hat uns den Antrag auf Prozesskostenbeihilfe gegeben und wir haben den einfach ausgefüllt. Alles weitere sagt dir der Anwalt (also ob du Anspruch drauf hast oder nicht). Da du aber in der Elternzeit bist, nicht arbeitest, Martin "Alleinverdiener" ist und ihr ein Haus habt, was finanziert werden muss, hast du sicher gute Chancen auf die Beihilfe. Einfach mal den Anwalt fragen, der macht das dann schon;-)
VLG Jessy mit Sean

Re: Prozesskostenhilfe?! Wer kann mir helfen??

Hallo Isa,
vor dem Arbeitsgericht brauchst Du keine Gerichtskosten zahlen - wenn Du also keinen Anwalt brauchst (es herrscht hier auch kein Anwaltszwang), brauchst Du keine Gerichtskosten zu zahlen. Allerdings enden viele Prozesse vor dem Arbeitsgericht im Vergleich - da muß dann jeder seine Kosten selbst tragen - sprich die Anwaltskosten.
Wenn Du also keinen Anwalt brauchst, ist das ganze kein Problem, brauchst Du einen Anwalt, kann der für Dich Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn Du kein Einkommen hast, stehen die Chancen ganz gut. Du bekommst dann ein Formular, was Du ausfüllen mußt.
Wenn Du noch Fragen hast - gerne ;-)
Liebe Grüße,
Nina, die diese Woche auch vor dem Arbeitsgericht war, allerdings als Vertreterin für den Arbeitgeber - die Arbeitnehmerin war ohne Anwalt da - Arbeitsgerichte sind immer eher Arbeitnehmerfreundlich eingestellt - insbesonere, wenn sie ohne Anwalt da sind...
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