Papa - Elternzeit - FRAGE
ich habe mal wieder eine Frage an Euch. Wir planen, dass mein Freund ab dem Geburtstag unseres Babys seine Elternzeit nimmt. Nun steht in einer Broschüre den Familienministeriums, dass "die Anmeldefrist für die neue Elternzeit grundsätzlich 9 Wochen beträgt, ausnahmsweise 6 Wochen, wenn [...] der Vater mit seiner Elternzeit unmittelbar nach der Geburt des Kindes beginnen will."
Ein Geburtstermin ist nicht wirklich vorhersehbar. Was wenn das baby früher kommt? z.B. 2 Wochen? Muss Papa dann nach der Geburt noch 2 Wochen arbeiten? Oder ist die Frist von der Anmeldung bis zur Geburt dann einfach kürzer?
Und warum muss Papa erst 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit Bescheid geben?
Wenn er also bei seinem AG den Antrag stellt gibt er nur den vorraussichtlichen Geburtstermin an und geht dann direkt wenn das Baby da ist, in Elternzeit?
Finde das alles sehr umständlich beschrieben und teilweise auch sehr ungenau! Oder bin ich zu doof?
Danke schon mal jetzt für Eure Hilfe!
LG
Käptn
Re: Papa - Elternzeit - FRAGE
Sorry!
Re: Papa - Elternzeit - FRAGE
Re: Papa - Elternzeit - FRAGE
Die Elternzeit fängt 8 Wochen nach der Geburt an und endet mit dem dritten Geburtstag des Kindes. Die ersten 8 Wochen bist DU ja noch im Mutterschutz.
bis spätestens 2 Wochen nach der Geburt muss man die Elternzeit beantragen, das gilt auch für die Papas ;o)
Man geht dann davon aus, dass der Papa nach ablauf der Mutterschutzfrist beginnt.
Lieber Gruß,
Julia
Re: Papa - Elternzeit - FRAGE
aber warum sollte Papa nicht mit ab Beginn der Geburt schon Elternzeit nehmen können?
Die Elternzeit - wenn man es nach den Zahlungen des Erziehungsgeldes sieht fängt doch auch mit der Geburt an, aber eben nur wenn ein Partner in Elternzeit ist.
Ich würde auch denken, daß Papa bis 2 Wochen nach der Geburt seinem AG mitteilen muß, daß er plant Elternzeit zu nehmen, aber ich kann es nicht beschwören. Das funktioniert aber nicht wenn er ab dem Tag der Geburt zu Hause bleiben will. Dann sollte er es vielleicht wirklich spätestens 6 Wochen vor dem geplanten ET - also mit Beginn Deines Mutterschutzes machen. Wenn das Baby früher kommt? Keine Ahnung - Resturlaub aufbrauchen?
Wenn er einfach irgendwann Elternzeit nimmt - wie mein Freund jetzt - dann gilt die Frist mit 8 Wochen vor Beginn.
Mein Freund will aber ein paar Monate komplett zu Hause bleiben wenn ich nach ca. 12 Wochen wieder anfange zu arbeiten und für diese Mitteilung würde ich auch die 8 Wochen Frist rechnen.
Viele Grüße, Aleks mit Mia *23.06.2003 und MIB 31+4
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