Off-topic, mal wieder: Schwiegermama..
Re: Off-topic, mal wieder: Schwiegermama..
geh doch nicht so hart mit ihr ins Gericht...ich kenne deine Schwiegerma nicht, aber ich denke mal, dass sie sich nichts böses dabei gedacht hat und selber verdattert darüber war, dass sie den Mann am Telefon hatte. Sie wollte vielleicht nichts falsch machen, in dem sie ihm nicht deine Telefonnummer nennt. Das ist vielleicht mal wieder ein Beweis dafür "wie man es macht, macht man es verkehrt". Ist einfach dumm gelaufen
Ganz liebe Grüße
Franzi
Re: Off-topic, mal wieder: Schwiegermama..
denke, das kommt auf das sonstige Verhalten deiner SchwiMu an, ob es Absicht war oder einfach nur Schusseligkeit! Hast du sie mal drauf angesprochen? Vielleicht hat sie sich nichts Böses dabei gedacht? LG, Peanuts
Re: Off-topic, mal wieder: Schwiegermama..
Natuerlich war es Absicht, aber ich wuerde mal vermuten keine boese!! Sie wollte nur, dass er Dich vor dem Wochenende gleich erreicht und hat daher die Nummer weitergegeben - genauso wie Du ja ihre Nummer weitergegeben hast. Sach ihr am Besten nochmal nett Bescheid, dass Du das ja lieb fandest, aber dass Deine Bueronummer tabu iss fuer die Kundschaft, da Du sonst Stress bekommst.
Dumme Frage: warum soll Dein AG eigentlich nix von dem Nebenjob wissen?? Nebenjobs, die Dich nicht in Deiner taeglichen Arbeitskraft einschraenken (wie z.B. nachts kellnern oder am Wochenende durcharbeiten) musst Du nicht melden. Erst bei abends kellnern oder so muss der Arbeitgeber schriftlich zustimmen. Genauso darfst Du in der Elternzeit eine gewisse Stundenanzahl arbeiten, ab wann man das dem AG aber melden muss, weiss ich nicht mehr genau.
Liebe Gruesse
Salsa
@Salsa + all, vielen Dank, habe mich beruhigt..
vielen Dank für den Zuspruch, ihr habt ja recht, ich habe es sicher überbewertet. Mein Mann hat sie inzwischen drauf angesprochen und sie war wirklich nur verdattert, obendrein hat der Typ ihr auch nicht gesagt was er genau wollte und sie dachte im ersten Moment es ist ein Kumpel oder so.
Das ist interessant dass man die Nebentätigkeit nicht melden muss, das wusste ich nicht. Allerdings steht in meinem Vertrag drin dass ich jede Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigen lassen muss, daher hebt das dann vielleicht die generelle Regelung auf? Naja, ich hab ja eh nur noch ein paar Monate bis zum MuSchu.. LG von Sissi
Re: @Salsa + all, vielen Dank, habe mich beruhigt..
soweit ich weiß muß man auch jede Nebentätigkeit dem Arbeitgeber melden. Aber wirklich verweigern darf er sie Dir nur wenn Du in der gleichen Branche jobbst oder Du Deine gesetzlichen Ruhezeiten nicht einhalten kannst und Dich dadurch nicht voll und ganz auf Deinen Vollzeitjob konzentrieren kannst.
Du darfst in der Elternzeit bis zu 30 Stunden/Woche arbeiten, allerdings muß Dein AG der Beschäftigung zustimmen. Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke Du müßtest einen formlosen 3-Zeiler aufsetzen.
Ich kenne Deine SchwieMu nicht, aber ich vermute sie war einfach verdattert. Wie Du geschrieben hast hat sie ihn für einen Kumpel gehalten.
Liebe Grüße, Aleks mit schlafender Mia *23.06.2003 und Nachtaktivem-Kerlchen 22+5
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