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OT Unterhalt gegenüber den Kindern

Hallo!
Ich hab mal ne Frage und zwar haben mein Freund und ich eben heftigst diskutiert, es ging um Unterhalt. Also er und ich wir wohnen nicht zusammen, er studiert und bekommt auch nur 1000? Unterstützung, aus diesem Grund ist er ja (noch) nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen, das ist mir ja klar. So wir haben bei beiden Kindern schon vorgeburtlich die Vaterschaft anerkennen lassen und gemeinsames Sorgerecht beantragt. Jetzt meinte er selbst wenn er arbeiten gehen würde, wäre er den Kindern gegenüber nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, weil wir eben die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung gemacht haben. Ich beahaupte aber das Gegenteil das das bei der ganzen Unterhaltssache keine Rolle spielt, er muss ob mir vorgeburtlicher Anerkennung oder nicht Unterhalt zaheln, sobald er Geld verdient.
Kennt sich jemand damit aus? Kann mir jemand weiter helfen? Weil der Gute denkt doch nicht im Ernst daran das ich auf den Unterhalt verzichte sobald er irgendwann in diesem Leben mal arbeiten geht, weil da hat er sich geschnitten...
Liebe Grüße und Danke im vorraus Stefi
Bisherige Antworten

Re: OT Unterhalt gegenüber den Kindern

Hallo Stefi,
ihr führt ja seltsame Diskussionen, aber egal!
Er ist für seine Kinder, wenn er die Vaterschaft annerkannt hat und ja nach Deiner Beschreibung auch das Sorgerecht der Kinder, Unterhaltspflichtig!!! Wenn ihr nicht zusammen wohnt muß er monatlich den Unterhalt an dich zahlen! Anders ist es wenn ihr zusammen wohnt, denn da geht ja in der Regel das Geld eh in einen Topf und so besteht auch für die Kinder die Unterhaltspflicht! Nur das er Dir da nicht monatlich das Geld überweisen muß!
Ich hoffe es ist nicht zu durcheinander und ich konnte Dir ein wenig helfen!
Lg Doreen

Re: OT Unterhalt gegenüber den Kindern

Ja danke, ich wußte es doch! Dieser olle Besserwisser, dachte er doch tatsächlich, das er durch die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung allen Pflichten entbunden wäre, na der wird noch Augen machen... !
Hört sich schlimmer an als es ist, nur er hat steif und fest beahuptet er brauchte das nicht zu zahlen, durch die Anerkennung. Im Augenblick muss er ja noch nicht zahlen, weil er nur ein Einkommen von 650? hat und Student ist. Aber manchmal muss man ihm den Kopf waschen, weil er dann meint er hätte die Weisheit für sich gepachtet.
Dank Dir Doreen, brauchte doch mal die Zustimmung von anderen.
Liebe Grüße Stefi

Re: OT Unterhalt gegenüber den Kindern

Also liebe Stefi,
natürlich muss Jorge Unterhalt zahlen, sobald er Geld verdient. Hier gibt es die Düsseldorfer Tabelle, der Du alles weitere entnehmen kannst. Wenn Du hierzu detaillierte Fragen hast schick mir ne PM. Und ob er nun vorgeburtlich oder nach der Geburt die Vaterschaft anerkannt hat spiel keinen Walzer. Er ist der Vater der Kinder und damit unterhaltsverpflichtet. Lass Dich von ihm nicht vereimern - er muss zahlen ob er will oder nicht.
GGLG,
Ute

Re: OT Unterhalt gegenüber den Kindern

Hab Dir dazu gerade ne Mail geschickt!
Liebe Grüße Stefi

Re: OT Unterhalt gegenüber den Kindern

Huhu Stefi!
Na der ist ja ein Scherzkeks. ;o) Natürlich muss er zahlen. Und um seinen Frust voll zu machen, wenn das jüngste Kind noch nicht drei Jahre alt ist, auch für Dich. Für Kinder unter 6 Jahren liegt der Tarif im Gebiet West zur Zeit bei 199 Euro, es sei denn er ist Großverdiener, dann mehr. Mal angenommen, er hätte so 1600 netto (bereinigt), bekämen beide Kids 199 Euro und Dir stünden so pi x Daumen noch 250-300 zu. EGAL ob ihr verheiratet seid oder nicht, auch für die uneheliche Mutter in den ersten drei Jahren!
GLG Conny

Re: OT Unterhalt gegenüber den Kindern

Das wäre schön, wenn er Großverdiener wäre ;-) Noch ist er aber wie gesagt Student und für alle Zahlungen genullt wie die Dame vom Amt so schön sagte. Hab auch mal in die Düsseldorfer Tabelle geschaut und er liegt genau unter dem Satz um zu zahlen, aber egal noch muss er so oder so nicht, aber wenn er arbeiten geht, dann wird er mal schauen, der Gute ;-)
Liebe Grüße Stefi
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