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OT: Dringend! Weiß jemand von Euch, ob es im ...

... Netz auch eine Möglichkeit gibt, Rechtsauskünfte kostenlos zu bekommen, ähnlich den Expertenforen hier bei QM? Wäre für jeden Hinweis dankbar. Mein AG weigert sich nämlich gerade, mir in der MuSchuzeit den Zuschuss zum KK-Anteil des Muschageldes zu zahlen. Vielen Dank! GGGLG Anja
Bisherige Antworten

Re: OT: Dringend! Weiß jemand von Euch, ob es im ...

Hallo Anja,
such doch mal über google. Aber im Prinzip brauchst du ihm doch nur das MuSchuGesetz vorlegen, er kann sich nicht weigern; da kannst du sogar zum Anwalt gehen, wenn er sich blöd anstellt - da er verlieren wird, muss er auch die Kosten tragen! So ein Ärger, der gar nicht nötig wäre! LG, Nicole

Re: OT: Dringend! Weiß jemand von Euch, ob es im ...

Hi Nicole,
lieben Dank für Deine schnelle Antwort. Das Gesetz habe ich ihm schon vorgelegt, auch einen Zeitschriftenartikel. Hat nichts genützt. Auskunft des Steuerberaters, der auch die Lohnabrg. macht, war, ich würde ja auch kein Gehalt kriegen, also auch keinen Zuschuss zum Muschageld. Bei mir überlappen sich alte Elternzeit und neuer Mutterschutz. Deshalb meint mein AG wohl, ich hätte ja sowieso niemals wieder VZ angefangen zu arbeiten, also auch kein Gehaltsanspruch, was def. nicht stimmt. Ich versuche nur, nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, schließlich will ich da später ja ggf. wieder arbeiten ;o))) Nur, wenn ich das definitiv für diesen speziellen Fall von einem Anwalt höre, kann ich anders dort auftreten. LG Anja

Re: OT: Dringend! Weiß jemand von Euch, ob es im ...

Also bei mir überlappen sich die Elternzeiten bzw MuSchu und Elternzeit auch und bei mir gab es da überhaupt gar keine Probleme.Er MUSS doch zahlen weil Du noch bei ihm angestellt bist.So is zumindest mein Wissen
LG Tanja,Simon und Pia

Re: OT: Dringend! Weiß jemand von Euch, ob es im ...

Hi Tanja,
ja, so sehe ich das eigentlich auch. Werde auf jeden Fall darauf pochen. GGGLG Anja

Re: OT: Dringend! Weiß jemand von Euch, ob es im ...

Hallo Anja,
ich würde mit meiner KK telefonieren, die können Dir sicher definitiv sagen, ob und wieviel Du Anspruch auf das Geld hast. Ich weiß nur, daß sich die Summe aus den letzten 3 Gehältern vor dem MuSchu berechnet, wenn Du aber da kein Einkommen hattest, weil Du in Elternzeit warst...
Liebe Grüße,
Karen

Re: OT: Dringend! Weiß jemand von Euch, ob es im ...

Hallo Karin,
vielen Dank für Deinen Hinweis. Die waren sich leider nicht sicher und sagten, ich solle doch meinen AG fragen ;o))) Hat mir leider nicht weitergeholfen. Die Antwort kennst Du ja. GGGLG Anja

habe dir gemailt

Danke für den Tipp!!! GGGLG

Re: OT: Dringend! Weiß jemand von Euch, ob es im .

Schildere mal deinen Fall und schreibe an
[email protected]
Das Bundesministerium für Familie,.. antwortet relativ schnell.Habe ich schon mehrmals in Anspruch genommen.
LG Sabine

Re: OT: Dringend! Weiß jemand von Euch, ob es im .

Hi Sabine,
vielen Dank für diesen super Tipp. Werde ich auf jeden Fall machen und bin gespannt... Halte Euch auf dem laufenden, wie es weitergegangen ist. GGGLG Anja
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