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Mutterschutz

Wie sieht das mit dem Mutterschutz aus ? ich habe meinem Arbeitgeber bereits am Anfang der Schwangerschaft eine Bescheinigung über meinen ET eingereicht. Reicht das aus oder muss ich jetzt den Mutterschutz noch einmal separat beantragen?
Mein ET ist der 28.12. (Di), also bin ich ab dem 16.11. (Di) im Mutterschutz, oder?
Da ich vorher auch noch 14 Tage Resturlaub habe, wollte ich mich jetzt mal (endlich !!!!!!!) auf meine letzten Arbeitstage vorbereiten.
Grüße, Kristina 27 + 1
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutz

Hallo Kristina,
das muss Du Deinen AG fragen. Bei uns war eine Kopie aus dem Mutterpass mit den voraussichtl. ET ausreichend. Muss auch nichts extra beantragen oder so. Schließlich setzt sich die ja die Krankenkasse nochmal mit Ihnen zwecks AG-Zuschuss in Verbindung, wenn Du Dein Mutterschutzgeld bei der KK beantragst. Dafür brauchst Du dann allerdings eine extra Bescheinigung vom FA, die dieser aber erst 7 Wochen vor ET ausstellen darf.
LG Jana + Stöpseline (30+6)

Re: Mutterschutz

Hallo,
frühestens 7 Wochen vor Geburt bekommst Du von Deinem FA eine Bescheinigung für die Krankenkasse zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes. Du mußt Deinem Arbeitgeber entweder eine Kopie dieser Bescheinigung (wenn ihm das langt) oder eine Extra Bescheinigung für Arbeitgeber geben. Habe ich heute auch erledigt, weil mein MuSchu am 03.10. anfängt.
Mutterschutz fängt genau 6 Wochen vor Deinem ET an - in Deinem Fall komme ich auch auf den 16.11.
Viele Grüße aus dem verregneten Hamburg, Aleks 33+3

Re: Mutterschutz

Mein Arbeitgeber hat zu Anfang der Schwangerschaft schon eine Bescheinigung verlangt. Die habe ich ihm in der 13. Woche vorgelegt und diese ist nun noch ausreichend.
Frag aber sicherheitshalber im Personalbüro nochmal nach.
Happy78 (30. SSW)

Re: Mutterschutz

Hey,
mein AG wollte gleich zu Anfang eine Bescheinigung, kostete 5 Euro, die hab ich auch wiederbekommen. Das hat dem Personalbüro gereicht. Ich hab ET am 31.12., bin also ab 18.11. im Mutterschutz. Meinen Urlaub nehme ich auch vorher noch weg, hab allerdings nur noch 6,5 Tage (aber das macht nichts...bin ja dann lange heime). Du kannst aber auch mit denen reden ob sie dir den Urlaub auszahlen würden. Da ist bei uns auf Arbiet ja richtig endspurt angesagt, die letzten Wochen laufen.
Liebe Grüße
Anke

Re: Mutterschutz

Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir gesagt das der Resturlaub auch für die Zeit nach der Elternzeit stehen bleiben kann. Das finde ich sinnvoll weil es doch oft Schwierigkeiten in der Eingewöhnungszeit Kindergarten/ Tagesmutter gibt.Da kann ich mit ein paar Stunden oder Tagen in der Woche beginnen zu arbeiten. Sollte ich das Arbeitsverhältnis beenden wird der Urlaub ausgezahlt.Man bekommt auch für die Mutterschutzzeit anteilig Urlaub, ich glaube bei mir sind das 4 Tage, die kann ich ja auch erst nach der Elternzeit nehmen.( Nur so als Tipp für Eure Planung)
Ute 29+4
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