Mutterschutz und Elternzeit
hab mal eine etwas blöde Frage an euch alle.
Ich gehe ab nächster Woche in den Mutterschutz und der hört genau Ende des Jahres auf laut errechneten ET. Danach nehme ich drei Jahre Elternzeit. Also ist das doch der Zeitraum Januar 05 bis Dezember 07, oder? Der Mutterschutz wird ja in die Elternzeit nicht mit eingerechnet oder sehe ich das falsch? Ich muß das nämlich meinen Chef noch schriftlich geben und er hat neulich ein Datum im September 07 genannt, aber das stimmt doch nicht?!
Danke für eure Antworten.
LG - Julia
Re: Mutterschutz und Elternzeit
Nein, ich dachte die 3 Jahre zählen vom Tag der Geburt an.
Dein erster Arbeitstag ist, glaube ich, dann der 3. Geburtstag Deines Kindes. Ich hoffe das war richtig so.
GGLG Keksi 34.SSW
Re: Mutterschutz und Elternzeit
LG
Anj
Re: Mutterschutz und Elternzeit
Also endet meine Elternzeit dann voraussichtlich Anfang November 07, aber das Datum im September 07, das er genannt hat, stimmt dann trotzdem nicht.
Ist alles ganz schön kompliziert beim ersten Kind und mein Chef hat leider auch keine Ahnung, da wir nur ein kleiner Betrieb sind.
LG - Julia
Erster Arbeitstag der 3te Geburtstag.
ich hab am 01.01.01 (ET+6) entbunden und hab offiziell am 01.01.04 wieder zu arbeiten begonnen. Die Elternzeit endete am 31.12.2000
Ich kenn das auch bei vielen anderen so, die leider alle das Pech hatten am 3ten Geburtstag des Kindes ihren 1ten Arbeitstag zu haben.
LG Manuela
Re: Mutterschutz und Elternzeit
LG
Anja
Re: Mutterschutz und Elternzeit
hmm - Ihr liegt beide falsch.
Die Elternzeit endet einen Tag vor dem 3. Geburtstag Deines Kindes und beginnt im Prinzip mit der Geburt - das sind die 3 Jahre. Für den Arbeitgeber ist die Elternzeit aber erst nach Ende des Mutterschutzes interessant.
September ist aber auf keinen Fall richtig, weil er dann ja Deinen kompletten Mutterschutz mit einrechnet und das stimmt eben nicht.
Wie gesagt - Dein 1. Arbeitstag nach voller Elternzeit ist der 3. Geburtstag Deines Kindes.
Und Du mußt innerhalb von 2 Wochen nach der Geburt Deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen wie lange Du Elternzeit nehmen willst.
Viele Grüße, Aleks
Re: Mutterschutz und Elternzeit
LG TAnja und Simon 22.10.02 und Püppi 26.SSW
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