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Mutterschutz und Elternzeit

Hallo ,
hab mal eine etwas blöde Frage an euch alle.
Ich gehe ab nächster Woche in den Mutterschutz und der hört genau Ende des Jahres auf laut errechneten ET. Danach nehme ich drei Jahre Elternzeit. Also ist das doch der Zeitraum Januar 05 bis Dezember 07, oder? Der Mutterschutz wird ja in die Elternzeit nicht mit eingerechnet oder sehe ich das falsch? Ich muß das nämlich meinen Chef noch schriftlich geben und er hat neulich ein Datum im September 07 genannt, aber das stimmt doch nicht?!
Danke für eure Antworten.
LG - Julia
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutz und Elternzeit

Hallo Julia ;o)
Nein, ich dachte die 3 Jahre zählen vom Tag der Geburt an.
Dein erster Arbeitstag ist, glaube ich, dann der 3. Geburtstag Deines Kindes. Ich hoffe das war richtig so.
GGLG Keksi 34.SSW

Re: Mutterschutz und Elternzeit

Mein erster Sohn ist am 08.12.2001 geboren und mein letzter Tag der Elternzeit wäre der 07.12.2004 gewesen.
LG
Anj

Re: Mutterschutz und Elternzeit

Danke für eure Antworten, ist ja eigentlich logisch.
Also endet meine Elternzeit dann voraussichtlich Anfang November 07, aber das Datum im September 07, das er genannt hat, stimmt dann trotzdem nicht.
Ist alles ganz schön kompliziert beim ersten Kind und mein Chef hat leider auch keine Ahnung, da wir nur ein kleiner Betrieb sind.
LG - Julia

Erster Arbeitstag der 3te Geburtstag.

Hallo,
ich hab am 01.01.01 (ET+6) entbunden und hab offiziell am 01.01.04 wieder zu arbeiten begonnen. Die Elternzeit endete am 31.12.2000
Ich kenn das auch bei vielen anderen so, die leider alle das Pech hatten am 3ten Geburtstag des Kindes ihren 1ten Arbeitstag zu haben.
LG Manuela

Re: Mutterschutz und Elternzeit

Vielleicht hat er den Mutterschutz vo der Geburt noch dazu gerechnet, das wäre dann natürlich nicht richtig!
LG
Anja

Re: Mutterschutz und Elternzeit

Hallo,
hmm - Ihr liegt beide falsch.
Die Elternzeit endet einen Tag vor dem 3. Geburtstag Deines Kindes und beginnt im Prinzip mit der Geburt - das sind die 3 Jahre. Für den Arbeitgeber ist die Elternzeit aber erst nach Ende des Mutterschutzes interessant.
September ist aber auf keinen Fall richtig, weil er dann ja Deinen kompletten Mutterschutz mit einrechnet und das stimmt eben nicht.
Wie gesagt - Dein 1. Arbeitstag nach voller Elternzeit ist der 3. Geburtstag Deines Kindes.
Und Du mußt innerhalb von 2 Wochen nach der Geburt Deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen wie lange Du Elternzeit nehmen willst.
Viele Grüße, Aleks

Re: Mutterschutz und Elternzeit

Also mein Mutterschutz für Simon würde genau an seinem 3.Geb enden,also an dem Tag an dem er geboren wurde.Und der Mutterschutz geht da ja erst los,also stimmt das von Deinem Chaf auch net ganz,sondern ab dem Tag wo Dein Kind geboren wurde beginnt Deine Elternzeit
LG TAnja und Simon 22.10.02 und Püppi 26.SSW
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