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Mutterschutz und ET - Rat von den Erfahrenen-

Hallo miteinander!
Mein ET ist der 12.04.2005. Der MuSchu soll am 28.02.2005 beginnen. Die letzten Male bzw. seit Anfang der SS hat der FA mich mit +4 Tagen eingestuft (also etwas weiter).
Wann wird definitiv der feste ET festgelegt? Muß ja vorm MuSchu sein. Hat jemand von Euch damit Erfahrungen?
Alles Gute für Euch!
Gruß Franca
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutz und ET - Rat von den Erfahrenen-

Hallo Franca,
normalerweise wird der für den MuSchu gültige ET in einer "Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin" für die Krankenkasse und Deinen Arbeitgeber von Deinem FA bestätigt. Das ist dann das für den MuSchu gültige Datum. Diese Bescheinigung darf Dein FA aber frühestens sieben Wochen (oder 49 Tage) vor dem angenommenen ET ausstellen (also eine Woche vor Beginn des MuSchu). D.h., wenn er bei den +4 Tagen bleibt, beginnt Dein MuSchu vier Tage später, dauert aber dann trotzdem genau sechs Wochen.
Alles klar ? Frag' doch einfach bei Deinem nächsten FA-Termin einmal nach. Die Sprechstundenhilfen wissen über sowas normalerweise auch gut Bescheid...
Viele Grüße
Susilein (ET-11)

Re: Mutterschutz und ET - Rat von den Erfahrenen-

Hi,
der Mutterschutz wird erst eine Woche vor Beginn Mutterschutz (hört sich komisch an) festgelegt.
Meine FÄ hatte mich auch eine Woche vorgestuft und später nicht mehr zurückgestuft, obwohl Bambino das dreimal aufgeholt hat.
Also habe ich vielleicht weniger Mutterschutz.
Hab mich dafür zwei Wochen vorher krankschreiben lassen, so war mir das egal!
Drea

Hallo Franca...

....wollte nur noch zu den o.g. ergänzen: Wenn Du früher entbindest, als der ET vom FA festgelegt ist, dann zählen meines Wissens die 8 Wochen trotzdem erst ab den vom FA festgelegten ET-Termin, das Gleiche gilt für eine spätere Entbindung nach vom FA festgelegten ET.
Annett

Re: Mutterschutz und ET - Rat von den Erfahrenen-

Hallo,
normalerweise darf der Arzt den ET nach der 20 SSW nicht mehr ändern soweit ich weiß. Einfach weil die individuelle Entwicklung des Kindes dann überwiegt und man keine genauen Prognosen mehr stellen kann.
Deinem Arbeitgeber mußt Du 7 Wochen vor dem errechneten ET eine Bestätigung des FA vorlegen damit Dein MuSchu errechnet werden kann.
Eine Kopie davon an die Krankenkasse damit Dein Mutterschaftsgeld bezahlt wird.
Wenn Dein FA Dich vordatiert würde ich ihn nochmal ansprechen ob er wirklich den ET vordatiert oder ob das Kind einfach größer ist.
Liebe Grüße, Aleks mit Mia *23.06.2003 und Tom *05.11.2004
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