Mutterschutz saublöd frag?
muss saublöd fragen. Mein Entbindungstermin ist voraussichtlich der 18.11.04. ALso beginnt mein Mutterschutz am 07.10.2004. Soweit reichts noch bei mir.
Aber was muss ich bezüglich Krankenkasse und Arbeitgeber machen? Ich kann ja nicht einfach ab 07.10. nicht mehr ins Geschäft gehen. Ich hab keinen Durchblick auch bei uns im Geschäft weiß keiner Bescheid. (Bin die erste Schwangere im Betrieb und wir sind nur 6 Leutchen)
Wer kann mir weiterhelfen, daß ich tun muss.
DANGÄÄÄÄ
LG Ines 28+5
Re: Mutterschutz saublöd frag?
Also bei mir ist das so und ich denke mal das wird überall gleich gehandhabt. In der 34.SSW bekommst Du von Deinem FA eine Bescheinigung wann Dein Mutterschutz beginnt. Die muß zu Deiner KK. Die berechnen dann wie hoch der Anteil ist, den Dein AG tragen muß. Und die KK setzt sich dann mit Deinem AG in Verbindung. Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
GGLG Keksi 32.SSW
Re: Mutterschutz saublöd frag?
als Bestätigung meines ET's habe ich meinem AG eine Kopie der Seite von meinem MuPa gegeben, wo der errechnete ET drin steht. Dein AG muss Deine Schwangerschaft beim Amt melden (ich weiss grad nicht mehr, wo genau. Kann jemand anderes helfen??)
Um Mutterschaftsgeld zu bekommen, schickst Du eine Bestätigung deines FA zur Krankenkasse. Das Ganze machst Du in der 32. SSW. Die Krankenkasse schickt Dir dann einen Bescheid, in dem drin steht, was Du an Mutterschaftsgeld bekommst.
Diese Bescheinigung legst Du Deinem AG vor, der damit dann die Differenz berechnet, die Dir zum Nettogehalt fehlt (die KK zahlt glaube ich nur 13 Euro pro Tag). Diese Differenz zahlt Dir der AG (ich hoffe, das ist gesetzlich so geregelt. Zumindest ist es bei mir in der Firma so).
Wenn Dein Muschu am 07.10. beginnt, darfst Du dann auch nicht mehr arbeiten! Wenn Du Elternzeit nehmen möchtest, musst Du Deinem AG bis spätestens 2 Wochen nach der Geburt mitteilen, wie lange das sein wird.
So, ich glaube, das war's erstmal. Sollte ich irgendwas falsch erklärt haben, korrigiert mich bitte :-)
GLG
Kiki (31. SSW)
Ergänzung...
nur zur Ergänzung: ja, es ist gesetzlich so geregelt!
ABER: wenn der MuSchu beginnt, und es geht dir gut und du hast lust, dann kannst du solange arbeiten wie du willst! Es gibt kein gesetz, dass es schwangeren verbietet zu arbeiten ;) wäre ja auch echt eine diskriminierenden Regelung ;) - ab dem MuSchu kannst Du aber jederzeit auch aufhören zu arbeiten, sobald es dir schlechter geht - das mußt Du dann eben mit deinem Arbeitgeber absprechen...
Noch eine schöne RestSS,
Tokay
Noch ne Ergänzung
LG Micha
Re: Mutterschutz saublöd frag?
habe exakt den gleichen ET wie du. Bei mir war es so, dass ich von meiner Personalabteilung (ist ein grösserer Betrieb) darauf aufmerksam gemacht wurde, was ich so tun muss :-)
Also zuerst einmal muss der FA dir eine Bescheinigung mit dem Errechneten ET ausstellen. Falls du den noch nicht hast, solltest du ihn dir schnell besorgen. Den legst du dann deiner Personalabteilung oder deinem Chef vor. Damit wird er in Kenntnis gesetzt, dass du ab dem 07.10.04 nicht mehr arbeiten gehen darfst wegen Mutterschutz (vorrausgesetzt du verzichtest da nicht ausdrücklich drauf und willst bis zum ET arbeiten gehen) Dann solltest du dir rechtzeitig überlegen, ob und wie lange du Elternzeit nimmst. Das musst du spätestens 2 Wochen nach der Geburt deinem Arbeitgeber mitteilen. Du hast Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit.
Mit der Krankenkasse wegen dem Mutterschaftsgeld ist das so, du bekommst ebenfalls eine Bescheinigung vom Frauenarzt. Diese darf aber in der Regel nicht älter als 7 Tage sein, das hat mir meine Krankenkasse so mittgeteilt. Den Rest regelt die Krankenkasse dann mit deinem Arbeitgeber. Ansonsten würde ich mich an deiner Stelle noch mal mit der KK in Verbindung sezten und nachfragen.
Ja.....das ist so das wesentliche was du beachten musst.
Hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
LG Susanne & Mini-Bub 28+5
Re: Mutterschutz saublöd frag?
Also, diesen Antrag, den Du vom Frauenarzt bekommstr füllst Du aus, Bankverbindung und so und dann gibt es Geld für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. Von der geburtsurkunde bekommst Du auch eine Ausfertigung für die Krankenkasse, die must Du dort einreichen (damit die wissen wann das Kind tatsächlich kam), damit Du das Geld auch für den Zeitraum nach der Entbindung vollständig bekommst!
Viele Grüße
Annett
-
Anzeichen für die Geburt: So erkennst du,...
Geht es jetzt endlich los oder doch noch nicht? Auf diese Symptome solltest du achten. → Weiterlesen
-
Ultraschall: Messdaten (Sonodaten)...
KU, AU, APD, ATD, BPD & Co.: Vergleiche hier die Ultraschallwerte & Babys Gewicht mit Durchschnittswerten für jede SSW! → Weiterlesen
-
7. SSW: Erster Ultraschall zeigt Babys...
Was in dieser Woche genau passiert. → Weiterlesen
-
Femurlänge: Größe des Babys berechnen
Größe, Gewicht und Entwicklungsstand beim Baby bestimmen: Das bedeuten die Messwerte der Femurlänge! → Weiterlesen
-
6. SSW: Ab dieser Woche schlägt das Herz...
In der 6. Schwangerschaftswoche entwickelt sich dein Baby rasant weiter. → Weiterlesen
-
Hämatom in der Gebärmutter: Ist das...
Wieso tritt bei manchen Schwangeren ein Gebärmutterhämatom auf und was bedeutet das für die Schwangerschaft? → Weiterlesen
-
Gewichtstabelle für Babys: Gewicht in den...
Orientierungshilfe für Eltern: Wie viel wiegt das Baby beispielsweise mit acht, elf oder 15 Monaten? → Weiterlesen
-
Vorderwandplazenta: Das bedeutet sie für...
Welchen Einfluss hat eine Plazenta im vorderen Bereich der Gebärmutter und können durch sie Komplikationen entstehen? → Weiterlesen
-
Herztöne beim Baby: Ab wann & welche...
Es ist der Motor des Lebens und das erste Organ, das sich bei deinem Baby entwickelt: das Herz. Was du über Herzschlag und Herztöne wissen musst! → Weiterlesen
-
Wann ist der Eisprung? Wichtige Symptome...
Wenn eine Frau ein Baby möchte, ist das Wissen rund um den Eisprung ein zentraler Punkt. → Weiterlesen