Krankengeld-wer kennt sich aus-dringend ;o(
ich bin seit dem 10.8.04 krank geschrieben, wegen "vorzeitiger Wehen". Weiterhin war ich schon am Anfang meiner SS sehr lange krank geschrieben, wegen Blutungen, also drohender Abbort und habe da Krankengeld bezogen. Von der 20.SSW bis zur 29.SSW war ich arbeiten bzw. hatte ich Urlaub. Ich dachte eigentlich das jetzt mein AG wieder 6 Wochen Lohn zahlen muß, weil es ja eine andere Krankheit ist. Heute bekam ich aber Post von der KK, das ich Krankengeld bekomme und muß eine Erklärung zum Krankengeld ausfüllen.
Zählt denn nur das ich immer wegen der SS krank war oder das es 2 völlig verschiedene Sachen sind.
Wäre lieb wenn mir jemand antworten könnte, bevor ich da mal anrufe.
Denn nach diesem Geld würde mein Mutterschaftsgeld berechnet werden, was ja dann deutlich weniger wäre.
GLG Keksi 31.SSW
Re: Krankengeld-wer kennt sich aus-dringend ;o(
muß dir leider Sagen dass da deine KK föllig recht hat, es zählt die Krankendauer aber nicht der Krankheitsgrund. Mußt es so sehen, egal wieviel verschiedene oder nur ein und die selbe "Krankheit" du hast dein AG hat die selben Nachteile. Und der AG wird in der Hinsicht auch geschützt in dem lt. Gesetz nur der Zeitraum festgelegt wird. Hatte dieses Problem auch im letzten Jahr. Leider mußte auch ich das so hinnehmen.
Klar gibt es dann weniger Geld, abr deswegen evtl. wieder arbeiten gehen?? gefährden wollen wir unsere kleinen doch auch nicht wegen paar Euro nicht.
P.S.: bei mir wird es diesesmal auch so sein.
GGLG Tina (28SSW)
Re: Krankengeld-wer kennt sich aus-dringend ;o(
Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
Die Beschäftigungsverbote gehören zu den wichtigsten Inhalten des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Die Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz) bzw. 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen nachher) ist allgemein bekannt. Eine ?Frühgeburt? ist juristisch übrigens eine Entbindung, bei der das Neugeborene ein Geburtsgewicht unter 2500 Gramm hat.
Viele Schwangerere wissen jedoch nichts von der Möglichkeit des individuellen Beschäftigungsverbots, das zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaft vom Arzt erteilt werden kann.In. § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz heißt es: ?Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist?.
Beispiele für ein Beschäftigungsverbot nach Abs. 1 sind u.a. Risikoschwangerschaften, Gefahr der Frühgeburt, Mehrlingsgeburten, Muttermundschwäche, Übelkeit, Rückenschmerzen etc. Da häufig die Grenze zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Gefährdungen fließend sind, sind in Zweifelsfällen von den Ärzten Beschäftigungsverbote nach Abs. 1 auszusprechen.
Das individuelle Beschäftigungsverbot ist vom Gesetzgeber gewollt, damit beim kleinsten Risiko für Frau oder Kind die Frau aufhört zu arbeiten und nicht weiterarbeitet, da sie vielleicht befürchtet, bei Krankschreibung nur das geringere Krankengeld zu bekommen. Aus diesem Grund gibt es für den Fall des Beschäftigungsverbots auch den Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG, d.h. die Frau bekommt weiterhin ihren vollen Lohn und nicht das geringere Krankengeld. Insbesondere wenn frühzeitig in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot verhängt wird anstatt einer Krankschreibung, ist der finanzielle Vorteil für die Frau beträchtlich.
Aus: Eltern- u. Mutterschutzrecht, Basiskommentar, Inge Böttcher u. Bettina Graue, Bund-Verlag 1999
Textbeispiel zur Formulierung eines individuellen Beschäftigungsverbots:
?Für Frau ..., geb. am ..., spreche ich für die Zeit vom .... bis zum ... ein individuelles Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchuG aus.
Frau ... ist in der ... SSW. Sie erwartet Zwillinge/Drillinge. Der Verlauf der Schwangerschaft ist bisher normal, aber es handelt sich bei der Mehrlingsschwangerschaft um eine Hochrisikoschwangerschaft mit drohenden Komplikationen und drohender Frühgeburt. Bei Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit von Frau ... ist die Gesundheit von Mutter und Kindern gefährdet durch den Berufsstreß, das lange Sitzen und den zeitlichen Umfang der Tätigkeit (40 Std....) Dazu kommt der lange Anfahrtsweg von ... Min.?
Unterschrift Gyn.
(Je kürzer der Text, desto weniger angreifbar ist er).
Birgit Leeck
Alles Gute!
LG
Cheye
Re: Krankengeld-wer kennt sich aus-dringend ;o(
LG Andrea 24. SSW (ehemals Krankenkassensachbearbeiterin)
@Sommertau
danke für Deine Antwort. Kannst Du mir noch sagen, von was das Krankengeld jetzt berechnet wird? Ich war ja vor meinem jetzigen Krankenschein nur 9 Wochen arbeiten und davor hab ich schon Krankengeld bekommen.
GGLG Keksi(die ganz schön Haushalten muß um mit dem Geld klar zu kommen)
Re: @Sommertau
LG Andrea
Danke Andrea GGLG Keksi
Re: Krankengeld-wer kennt sich aus-dringend ;o(
ersteinmal danke für deine schnelle Antwort. Aber so ganz richtig kann das auch nicht sein, denn so lautet der erste Satz in dem Schreiben von der KK.
" Sie erhalten Krankengeld von uns, wenn Sie aufgrund anrechenbarer Vorerkrankungen keinen Anspruch auf Lohn-oder Entgeldfortzahlung durch Ihren AG besitzen."
Also das klingt für mich, als hätten die selbst keine Ahnung wer hier zahlen muß, weil da das Wörtchen "wenn" steht. Na ja ich ruf ertsmal meine FÄ an und dann die KK.
GGLG Keksi
Mein letzter Beitrag war an Tina gerichtet ;o)
Re: Krankengeld-wer kennt sich aus-dringend ;o(
sprich mit Deiner FÄ. Denn wenn Du nicht mehr arbeiten gehen darfst, weil das Wohl von Deinem Baby gefährdet ist, wäre bei Dir das individuelle Beschäftigungsverbot angebracht. Vorteil beim Beschäftigungsverbot ist, daß Dein Gehalt nicht gekürzt wird. LG Maria mit Michael im Herzen und Zoe Katharina im Bauch 26.SSW
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