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Kosten für KITA oder Tagesmutter???

Hoffe, Ihr könnt mir helfen. Mein Mann hat jetzt endlich eine Festanstellung, in der er aber leider nicht so viel verdient, wie wir gedacht hatten. Heißt also, dass ich wahrscheinlich früher als gewollt wieder arbeiten muss. Wie viel zahlt Ihr denn für die KITA bzw. die Tagesmutter??? Denn wenn ich dann nur einen Teilzeitjob annehme (was ich natürlich gern würde) und dann das Geld für die Kinderbetreuung ausgebe, ist es ja auch sinnlos... Aber hier in Meck-Pom ist es mit der Bezahlung ja nicht so rosig. Hab vorher in Stuttgart gearbeitet, also gar kein Vergleich!!!
GLG und Danke, Jana mit Kiara (13 Wochen)
Bisherige Antworten

einschleich....

Wir zahlen für die Ganztagsbetreuung in Julians Kinderkrippe inkl. Essen knapp 300 Euro.
Dafür sind die Zeiten dort extrem flexibel (bis zu 8 Stunden tägl. in der Zeit zwischen 7 und 19 Uhr) und sie haben keine Ferienzeiten. Geschlossen ist nur an einigen wenigen Feiertagen, oder wenn mal eine Fortbildung ist.
Das Preisniveau ist hier in Innsbruck in etwa überall gleich.
lg
Andrea

*einschleich* Re: Kosten für KITA oder Tagesmutter

Hallo, diese Frage hatte ich auch schon mal gestellt,
Die Antworten lagen etwa alle gleich. Man zahlt so 3-5 Eur je Stunde für ne Tagesmutter. Persönliche Erfahrung hab ich aber auch noch nicht.
Aber auf jeden Fall kann man Tagesmutter-Kosten bei der Einkommenssteuererklärung absetzen. Zumindest einen Teil.
Vielleicht würde sich deshalb Teilzeitjob und Tagesmutter doch rechnen. Am besten mal einen Steuerfachmann fragen.
LG. Katrin mit Marlene (18 Wo)

Re: *einschleich* Kosten für KITA oder Tagesmutter

Hallo,
jetzt musste ich doch 2x hingucken :-)
Ich heisse auch Katrin und meine Tochter auch Marlene *lach* allerdings erst 8 Wochen alt...
zur Tagesmutter: Hier zahlt man ca. 4-5 EUR pro Stunde, meine Kinderkrippe will für Extra-Stunden 6 EUR pro Stunde haben, die dann vom Arbeitgeber nicht bezuschusst werden.
Liebe Grüße,
Katrin aus der Nähe von FFM

Tagesmutter von der Steuer absetzen ?!

Sorry,
aber Du kannst die Kosten leider nicht absetzen, es gibt nur eine pauschale für alleinerziehende Elternteile, aber darüber hinaus keine Chance - hatte auch schon überlegt beim Finanzgericht Klage einzureichen - aber das haben schon andere, die damit auf die Nase gefallen sind. Und die Tips, die man so vom hören (von Bekannten, ...) hat, die würde ich doch lieber mit Vorsicht genießen.
Unsere TaMu nimmt 4 Euro/Stunde einschliesslich Essen (Rhein-Main-Gebiet).
LG Marion

Re: Tagesmutter von der Steuer absetzen ?!

Hallo Marion,
bist Du sicher ??? Denn im WiSo-Programm gabs einen Punkt "betreuungskosten" oder sowas... Das gibts zwar erst am Betreuungskosten über 2000.- EUR (???) pro Jahr, egal, ob alleinerziehend oder nicht, aber immerhin... Ich meine, was gelesen zu haben !
Viele Grüße,
Katrin

Re: Tagesmutter von der Steuer absetzen ?!

Auch Steuerberater müssen noch dazu lernen *grins*
Habe nochmal nachgelesen und siehe da, seit meinem Examen scheint sich doch was geändert zu haben, allerdings ist die steuerliche Auswirkung wohl eher ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn bei einem Höchstbetrag von 1500 Euro ist das ja wohl eher lächerlich, wenn man eine Ersparnis von etwa 25% = 375 Euro(und das ist ja schon ein höherer Steuersatz) gegenrechnet.
Hier nochmal das Ganze:
Kinderbetreuungskosten (§ 33 c EStG)
Für haushaltszugehörige Kinder unter 14 Jahre und für behinderte Kinder, die außerstande sind sich selbst finanziell zu unterhalten und deren Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist, werden ab 2002 nachgewiesene erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1 500 ? (=2 933 DM) je Kind als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Eine zumutbare (Eigen-) Belastung des Steuerpflichtigen wird nicht gegen gerechnet.
Die Aufwendungen werden allerdings nur angesetzt, soweit sie den bisherigen Betreuungsfreibetrag von 1 548 ? (= gerundet 3 027 DM) je Kind übersteigen. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten nicht vorgelegen haben, ermäßigen sich die vorstehenden Beträge um ein Zwölftel.
Durch die Wiedereinführung des Abzugs von Kinderbetreuungskosten soll eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (besonders für Frauen) erreicht werden. Der Abzug der Kinderbetreuungskosten setzt allerdings voraus, dass der Steuerpflichtige
erwerbstätig ist oder
sich in Ausbildung befindet oder
körperlich, geistig oder seelisch behindert ist oder
für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten krank ist, es sei denn, die Krankheit tritt unmittelbar im Anschluss an eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ein (siehe Beispiele 3 und 4).
Beispiel 3 (Kinderbetreuungskosten)
Die alleinerziehende und erwerbstätige A ist Mutter einer achtjährigen Tochter; der Vater kommt seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach. Die Aufwendungen für die Betreuung des Kindes belaufen sich im Jahre 2002 auf 120 ? monatlich.
nachgewiesene erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten 1 440 ?
hiervon bereits abgegolten durch Freibeträge für Kinder 1 548 ?
verbleiben 0 ?
Die Kinderbetreuungskosten sind durch den neuen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abgegolten.
Beispiel 4 (Kinderbetreuungskosten)
Wie Beispiel 3. Die Aufwendungen für eine Tagesmutter belaufen sich im Jahre 2002 auf 300 ? monatlich.
nachgewiesene erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten 3 600 ?
hiervon bereits abgegolten durch Freibeträge für Kinder 1 548 ?
verbleiben 2 052 ?
Höchstbetrag 1 500 ?
Die Kinderbetreuungskosten werden mit dem Höchstbetrag von 1 500 ? als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt.
Bei zusammenlebenden Eltern kommt ein Abzug von Kinderbetreuungskosten nur dann in Betracht, wenn bei beiden Elternteilen die persönlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung (erwerbstätig, Ausbildung, behindert oder krank) vorliegen. Der Gesetzgeber hat hier ganz bewusst auf ?Eltern" abgestellt, da es nicht darauf ankommt, ob diese verheiratet sind oder unverheiratet zusammenleben.
Beispiel
Die Eheleute A und B haben ein Kind im Alter von 10 Jahren. B ist erwerbstätig, A ist Hausfrau. Die nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten belaufen sich im Jahre 2002 auf 200 ? monatlich. Ein Abzug von Kinderbetreuungskosten kommt nicht in Betracht, da nicht beide Elternteile die persönlichen Voraussetzungen (erwerbstätig, Ausbildung, behindert oder krank) erfüllen. Die gleiche Lösung würde sich bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben.
Beispiel
Die Eheleute A und B haben zwei Kinder im Alter von 12 und 15 Jahren und sind beide erwerbstätig. Die nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten belaufen sich im Jahre 2002 auf 175 ? monatlich für jedes Kind. Ein Abzug von Kinderbetreuungskosten kommt für das 15 Jahre alte Kind nicht in Betracht, da es die Altersgrenze von 14 Jahren überschritten hat.
nachgewiesene Kinderbetreuungskosten für 12 Jahre altes Kind 2 100 ?
hiervon bereits abgegolten durch Freibeträge für Kinder 1 548 ?
verbleiben 552 ?
Höchstbetrag 1 500 ?
Die Kinderbetreuungskosten werden in Höhe von 552 ? als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Die gleiche Lösung würde sich bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben.
Bei nicht zusammenlebenden Eltern kann jeder Elternteil seine entsprechende Aufwendungen abziehen, soweit sie je Kind 774 ? (= 1 513 DM) übersteigen. Der übersteigende Betrag wird bei jedem Elternteil bis zu 750 ? als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt.
Beispiel
Die nicht zusammenlebenden A und B sind Eltern einer dreijährigen Tochter, die zum Haushalt beider Elternteile gehört (Erstwohnsitz: Mutter, Zweitwohnsitz:Vater). Beide Elternteile sind berufstätig. Die Aufwendungen für die Tagesmutter in Höhe von 250 ? monatlich werden wegen des unterschiedlichen Nettoeinkommens zu 60% vom Vater und zu 40 % von der Mutter gezahlt.
A:
nachgewiesene Kinderbetreuungskosten 40 % von 250 ? x 12 Monate 1 200 ?
hiervon bereits abgegolten durch Freibeträge für Kinder 774 ?
verbleiben 426 ?
Höchstbetrag 750 ?
Die Kinderbetreuungskosten werden in Höhe von 426 ? als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt.
B:
nachgewiesene Kinderbetreuungskosten 60 % von 250 ? x 12 Monate 1 800 ?
hiervon bereits abgegolten durch Freibeträge für Kinder 774 ?
verbleiben 1 026 ?
Höchstbetrag 750 ?
Die Kinderbetreuungskosten werden mit dem Höchstbetrag von 750 ? als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt.
Übrigens: Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, sportliche und andere Freizeitbetätigungen werden nicht berücksichtigt.

Sag ich doch :-))

Auch wenn ich mit den Beträgen ziemlich daneben lag *gg*
Aber Danke für die Info- ich habs mir gespeichert !
Denn mich wird das auch betreffen,...
Liebe Grüße,
Katrin

Re: Kosten für KITA oder Tagesmutter???

Hallo Jana,
hier kosten Ganztagesplätze in der KIta mit Essensgeld ca. 200 Euro im Monat. Tagesmutter nimmt, soweit ich weiß, 3-4 Euro pro Stunde.
Freut mich, daß dein Mann nen Job gefunden hat (schade, daß ihr nicht wieder nach Stuttgart kommt),
LG,
Lili

Re: Kosten für KITA oder Tagesmutter???

Ich glaube, wir haben es hier sehr gut im Osten.
Hannes geht ab September in die Krippe und da bezahlen wir für 10h täglich 165 EUR. NUr Essengeld noch extra!
Dürfte in MeckPomm doch auch i.O. sein... in Stuttgart hättest du sicher mehr bezahlt oder gar keinen Krippenplatz bekommen.
Ruf direkt bei der Kripee an und erkundige dich... wenn du noch ein Platz kriegst. Ich habe Hannes bereits angemeldet, als ich im vierten Monat schwanger war... sonst wär jetzt nichts mehr frei!
Drea mit Hannes (11te Woche)

wir sind hier preiswert dran im "osten"

hallo jana,
also wir werden mia mit einem jahr in die kita bringen und bezahlen für einen ganztagsplatz ~140 ? + 36 ? essengeld im monat. wir scheinen ja hier echt gut drna zu sein *puhh* also für 300 ? könnten wir es uns nicht leisten mia in die kita zu bringen!!!
lg doreen & mia-sophie die in sachsen-anhalt wohnen

Re: Kosten für KITA oder Tagesmutter???

Hi,
hier in Hamburg gibt es auch für Tagesmütter einen Zuschuss vom Jugendamt.
Wie hoch der Eigenanteil ist hängt dann vom Familieneinkommen und von der Familiengröße ab.
Für die TaMu war unser Anteil 99 Euro und für die Kita 172. Seit mein Freund in Teilzeit und ich in Vollzeit arbeite zahlen wir für die Kita 270 Euro und seit Tom geboren ist sind es 244 Euro für ein KInd + 80 Euro für das andere Kind.
Wie es in Meck-Pomm ist weiß ich allerdings nicht. Müßtest Du Dich bei der zuständigen Stelle erkundigen und vielleicht bei Mamis in der Umgebung.
Viele Grüße aus der Hanse Hamburg, Aleks mit Mia *23.06.2003 und Tom 05.11.2004
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