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Kinderbetreuung in Elternzeit

Hallo,
ich habe mal eine Frage - vielleicht weiß das jemand von euch:
Wenn mein Kind im 2. Lebensjahr eine Kindertagesstätte besucht oder zu einer Tagesmutter geht, während ich wieder Teilzeit arbeite (erlaubt sind ja bis 30 h pro Woche), kann ich dann immer noch Erziehungsgeld bekommen (wenn ich natürlich die Einkommensgrenzen nicht überschreite)? Im Erziehungsgeldgesetz steht ja, dass man Anspruch auf Erz.geld hat, wenn man "das Kind überwiegend selbst betreut". Wenn man aber Teilzeit arbeitet, muss man das Kind ja von jemand anderem betreuen lassen.
Wer weiß Rat - bin übrigens aus Sachsen (gibt ja vielleicht Unterschiede in den Bundesländern?)? Danke.
Laura
Bisherige Antworten

Re: Kinderbetreuung in Elternzeit

Hallo,
wenn Du vor hast nach dem 1. Geburtstag wieder zu arbeiten würde ich das Kindergeld von vornherein nur für ein Jahr beantragen. Die Einkommensgrenzen sind dann so niedrig, daß Du im 2. Jahr vielleicht noch 30 Euro bekommst (kann natürlich auch deutlich mehr sein), aber im 1. Jahr dafür deutlich weniger bekommst als Du bekommen würdest wenn Du es auf ein Jahr beantragt hättest.
Konntest Du mein Wirrwarr verstehen?
Bei einer Freundin war es jedenfalls so, daß sie mit ihrem 10 h Job als Krankenschwester schon so viel verdient hat, daß es noch ca. 30 Euro waren und das obwohl ihr Mann kein Großverdiener ist.
Überleg Dir das mit einem Jahr nochmal.
Viele Grüße, Aleks

Re: Kinderbetreuung in Elternzeit

Hallo Laura,
ich glaube hier gibt es ein Durcheinander von Kindergeld und Erziehungsgeld.Kindergeld beantragt man bei der Bundesanstalt für Arbeit. Auf Erziehungsgeld hat jeder Anspruch der während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden arbeitet und die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Grundlage ist das netto Familienjahreseinkommen. Anträge und Auskunft gibt in NRW das Versorgungsamt, wie das in Sachsen ist kann ich nicht sagen. Meistens steht das aber auch in den Broschüren die beim Frauenarzt oder GVK rumliegen.
Gruß,
Ute
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