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Hab endlich Zugang und eine wichtige Frage

Hallo,
habe nach Lösung meiner technischen Probleme durch den (sehr freundlichen!) Support von qualimedic auch endlich die Möglichkeit, hier etwas zu schreiben.
Mich drückt eine Frage. Vieleicht weiß jemand von Euch eine Antwort darauf?
Ich muss bald wieder arbeiten - und zwar 100%. Das Teilzeitgesetz hilft mir nichts, weil vor Gericht schon eine entsprechende Klage abgeschmettert wurde.
Also wenn mir alles zu viel wird (schwanger und mit einem kleinen Zwerg), würde ich gerne meine Frauenärtztin bezüglich einer Bescheinigung, Krankschreibung o.ä. ansprechen. Hab das bei meienm Großen nicht gemacht und später sehr bereut. Weil er ein extrem unruhiger Säugling war, was man insbesondere auf den Stress der Mutter in der Schwangerschaft zurückführt.
Damit mir das nicht wieder passiert: Was gibt es denn da für Möglichkeiten, was kann man sich so alles bescheinigen lassen? Und welche Auswirkungen auf Gehalt und Mutterschutzgeld haben diese Möglichkeiten?
Wie ist das z.B. mit einer Krankschreibung 6 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes? Das ist doch die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber das Gehalt weiter zahlt - oder? Und was passiert bei einer Bescheinigung, dass nur eine reduzierte Arbeitszeit möglich ist?
Ihr seht, ich hab ÜBERHAUPT keine Ahnung. Klärt mich doch bitte mal über meinen Handlungsspielraum auf.
Herzlichen Dank für Eure Antworten!
LG Angela
Bisherige Antworten

Psychischebelastung

Hallo,
eigentlich versteh ich Dein Problen nicht ganz, denn man hat gesetzlich wohl einen Anspruch auf Teilzeitarbeit wenn man ein Betreuungspflichtiges Kind zuhause hat.
Meine Tochter wird in 7 Tagen, 3Jahre und ich arbeite seit sie 18Monate war zu 50% im Rahmen der Elternteilzeit. Nun bin ich wieder schwanger und habe einen Antrag gestellt weiterhin bis zum 31.12.04 so zu arbeiten(geh am 7.10. in Muschu) und dem Antrag wurde problems stattgegeben. Wenn Dein Arbeitgeber aber sich nun so quwer stellt kann Deine FA Dich wegen psychischer Belastung krank schreiben. Ab der 6. Krankheitswoche bekommst Du dann aber nur Krankengeld, Deine FA kann aber auch ein Arbeitsverbot aussprechen, allerdings weiß ich nicht welche Gründe dafür vorliegen müßen. Ich hoffe Du bist jetzt wenigstens ein bischen schlauer? Ich wünsch Dir noch alles Gute für Deine SS und viel Glück das mit der Arbeit alles Glatt läuft.
LG Nadine

Re: Hab endlich Zugang und eine wichtige Frage

Also, bei mir war es bei Robin so, daß ich wegen Blutungen etc. viel liegen mußte und war 10 Wochen am Stück krankgeschrieben. 6 Wochen wurden normal bezahlt 4 Wochen von der Krankenkasse, wobei mein AG aufstocken musste, weil es bei uns eine Tarifregelung gab, wer mehr als 5 Jahre beschäftigt war, wird bis zu 4 Wochen aufgestockt. Ich war auch noch öfters in der SS krank. Schnupfen, Grippe etc.
Nun arbeite ich seit 01.01. wieder, weil Robin 3 Jahre wurde und ich nur die Wahl hatte arbeiten oder kündigen. Da wir ein zweites Kind wollten und die Hoffnung auf Abfindung bestand hab ich wieder angefangen. Robin geht vormittags in den KiGa und ist nachmittags bei meiner Mama. Bin nun endlich wieder schwanger und entbinde am 19.11.2004. Stress mach ich mir keinen war 2 Wochen im März krank wegen Streptokkoken-Angina, Robin war auch gleich mit krank. Und letzte Woche wegen einer Grippe. Man muß sich nicht nur vom FA krankschreiben lassen. Tut mein FA z.B. sehr ungern, er hat bei Robin's Schwangerschaft immer gesagt, gehen sie nur wieder arbeiten das tut ihnen gut. Ich bin dann einfach zum Hausarzt, wenn ich es einfach nicht gepackt hab. War eine schwierige Schwangerschaft. Obwohl die Arbeit nett ist, zähle ich die Wochen bis zum MuSchu. Die 6 Wochen vorher und die 8 Wochen nachher voll bezahlt sind der einzige Grund warum ich überhaupt arbeite ;-))
Wenn du schwanger bist, kannst du dir ja ausrechnen wie lange du bis zum MuSchu arbeiten musst. Ist bestimmt nicht lang.
LG Manuela

Re: Hab endlich Zugang und eine wichtige Frage

Hallo,
laß dir von deiner Gyn ein "Beschäftigungsverbot" ausstellen. Das tut sie unter den gegebenen Umständen ganz sicher, denn der Schutz Deiner Schwangerschaft geht vor. Dann muß dein Arbeitgeber das volle Gehalt weiter zahlen und du kannst zu Hause bleiben. Ich bin auch in dieser Situation, weil bei mir das Amt für Arbeitsschutz (ruf da mal an und schildere deinen Fall, gibt es in jeder größeren Stadt oder im zugehörigen Kreis!) das Verbot ausgesprochen hat, weil meine Tätigkeit in der Schwangerschaft nicht risikolos ausgeführt werden kann. Lass Dich nicht von Deinem Arbeitgeber linken! Alles Gute!

Antwort an alle

Vielen Dank für Eure Antworten! Jetzt weiß ich schon mal mehr und ein paar Begriffe über die ich mich schlau machen kann.
Mit der Teilzeit ist es so, dass mein AG gegen die Klage einer Mutter auf Teilzeit gewonnen hat. Die Frau hat vom Gericht eine absolut lächerliche Abfindung zugesprochen bekommen. Daher sind sie absolut nicht kompromissbereit (und keine Frau hat mehr Lust zu klagen).
Krank schreiben lassen sollte ich mich also frühestens 6 Wochen vor MuSchu, der beginnt bei mir Ende Oktober. Das wär schon OK. Ich muss nur aufpassen, dass ich zwischendurch nicht so in Stress gerate - muss es ja wirklich nicht provozieren, wieder so einen unruhigen Säugling zu bekommen!
Ein Beschäftigungsverbot wäre alternativ schon interessant. Meine Arbeit ist aber überhaupt nicht gefährlich - Bürojob. Nur stressig (EDV, Überstunden, Hektik, mobbende Kunden). Darauf gibts wohl kein Beschäftigungsverbot, oder? Kann so ein Beschäftigungsverbot auch aus individuellen Gründen ausgesprochen werden (z.B. offener Muttermund)? Meine FA hat mir eine Bescheinigung angeboten, dass nur Teilzeit möglich ist. Wisst Ihr, was dann mit dem Gehalt passiert (Teilzeitgehalt oder volles Gehalt wie beim Beschäftigungsverbot)?
LG Angela

Nachtrag

OK, hab jetzt im MuSschu Gesetz nachgelesen. Individuelle Gründe scheinen auch fürs Beschäftigungsverbot zu ziehen. Drückt mir bloß die Daumen, dass meine FA dann keinen Rückzieher macht, wenn ich mich entschließe, dass mir jetzt alles zu viel wird.

Re: Nachtrag

Hi,
wie Du ja schon gelesen hast, individuelle Gründe sind definitiv wichtig beim Beschäftigungsverbot. Ich kann Dir wriklich nur empfehlen, mal das Amt für Arbeitsschutz anzurufen und dann mit deiner FÄ zu sprechen! ich drück Dir die Daumen! LG, Peanuts

Re: Antwort an alle

Hallo, in Bezug auf Überstunden: Bei mir ist es so, dass die tägliche Arbeitszeit nicht 8,5 Stunden überschreiten darf.
Ich weiss allerdings nicht ob das Gesetzlich geregelt ist, oder nur in der Gesamtbetriebsvereinbarung meiner Firma festgelegt ist. Das müsstest du dich mal Schlau machen. Ich hab da so ein Infoblatt bekommen, da steht: "Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist." Hoffe das war noch ein bischen Info für Dich.
LG und AG
Saiidi SSW16
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