Freibeträge, Steuerklassen, wer kennt sich aus ??
ich würde gerne mal kalkulieren was uns nach der Geburt, wenn ich nicht mehr arbeite, noch an Geld übrig bleibt. Blicke aber leider nicht durch im Dschungel der Gesetze :-(
Mein Freund wohnt noch bei seinen Eltern, wir haben nicht vor zu heiraten, und er wollte auch seinen Wohnsitz nicht ummelden wenn das Baby da ist.(er wird natürlich bei mir fest wohnen, nur wegen der Formalitäten wollte er sich nicht ummelden)
Meine Frage nun, was für eine Lohnsteuerklasse bekommt er wenn ich daheim bleibe? Muss man da auch einen Freibetrag einrechnen? Muss er seinen Wohnsitz ummelden um überhaupt was zu bekommen? Und wann und wo muss man sowas beantragen?
Viele Fragen.....
GLG
Nicole 11+4
Re: Freibeträge, Steuerklassen, wer kennt sich aus ??
wenn Ihr nicht heiratetet ändert sich meiner meinung nach nicht so viel. Dein Freund behält die Steuerklassein der er jetzt ist und kann , sofern er als Vater angebenen wird auch nur den halben Kinderfreibetrag ansetzen lassen. Wärt Ihr verheiratet könnte er in Steuerklasse 3 wechseln und bekäme den vollen Kinderfreibetrag. Auf der Focus online Seite gibt es so einen Rechner, den Du Dir runterladen kannst, auf manchen Seiten der Finanzämter auch.
Lieben Gruss,
Nelly
16+5
Re: Freibeträge, Steuerklassen, wer kennt sich aus ??
also wenn ihr nicht heiratet, kann Dein Freund m.E. lediglich das Kind auf seiner Steuerkarte eintragen, das müsste dann Steuerklasse 2/1 sein. Das macht aber nicht so weltbewegend viel aus.
Das Du nicht mehr arbeitest wirkt sich bei ihm steuerlich überhaupt nicht aus.
Wenn ihr heiraten würdet, könnte er Stkl. 3 nehmen, was aus finanzieller Sicht das Beste wäre,aber das geht nur wenn ihr verheiratet seid.
Du kannst auf jeden Fall Kindergeld und Erziehungsgeld beantragen.
LG Ines 17+1
Wenn er bei Dir fest wohnt, muss er sich nach dem Meldegesetz auch ummelden und das auch innerhalb kürzester Zeit. Den genauen Zeitraum weiss ich auch nicht, aber ich glaube innerhalb einer Woche. Sonst ist das ein Verstoss gegen das Meldegesetz.
Re: Freibeträge, Steuerklassen, wer kennt sich aus ??
Ich kann Dir leider nicht viel helfen. Aber mir geht es genau so wie Dir. Du kannst, wenn Dein Freund nicht bei Dir gemeldet ist und Du den Erziehungsurlaub nimmst, auf alle Fälle mit 307,-? Erziehungsgeld, 154,-? Kindergeld und evtl. Wohngeld oder Sozialhilfe rechnen. Mit der Steuerklasse das weiß ich nicht genau. Aber ich glaube die bleibt seit diesem Jahr so wie sie war, wenn man nicht verheiratet ist. Wie das mit dem Freibetrag ist würde mich selbst interressieren, vorallem eben ob der Mann ihn bekommt wenn er "Nicht bei uns lebt"?????
Da soll einer durchsehen. Aber ein bissel Zeit haben wir ja noch um da durchzublicken. Grübel, grübel...
GLG Keksi 19+5
´Danke für Eure Antworten
GLG
Nicole
Re: ´Danke für Eure Antworten
Also wegen der Finanzen müsst Ihr nicht heiraten.Du gilst als alleinerziehend,solltest dann aber dafür sorgen, dass Du auch allein lebst(offiziell).Dann wird vom JA eine Unterhaltsberechnung angestellt,Dein Freund zahlt Unterhalt.Kommt das JA zu dem Schluß er hat kein Geld bekommst Du Unterhaltsvorschuß.Du kannst Sozialhilfe beantragen,ist etwas kompliziert, aber es lohnt sich.Dann wird die Miete übernommen und einiges andere noch.Die Steuerklasse ändert sich m.E. nicht ,aber Du kannst ohne weiteres Deinen halben Freibetrag auf Ihn übertragen, auch wenn Ihr nicht zusammen wohnt.Wenn Ihr nicht heiratet, hat es für Dich den Vorteil,Du bist alleinsorgeberechtigt.Du kannst auch als nicht verheiratete Dein Sorgerecht mit dem Mann ausüben, das geht aber nur mit Deiner Zustimmung.Aus eigener Erfahrung weisst ich aber, wie schwer es ist, das alleinige Sorgerecht wieder zu bekommen.Wenn Ihr zusammen wohnt,offiziell, könnt Ihr tatsächlich heiraten, denn Ihr werdet eh wie Eheleute behandelt.Habt bei Heirat aber auch den Vorteil, der anderen Steurklasse.Also letztendlich würde ich es nicht vom Geld abhängig machen, das geht meist schief.
Das Kinderkriegen ist ja auch nicht wirklich schwer, dafür der Behördenkram um so mehr:-)
LG Heike
Re: ´Danke für Eure Antworten
meines Erachtens kann der halbe Freibetrag nicht übertragen werden wenn Sozialhilfe beantragt wird. Weil der Vater des Kindes dann mit herangezogen wird. Zusammen lebend oder nocht. Ausserdem wird bei der Sozialhilfe das Kindergeld, der Unterhalt & das Erziehungsgeld als Einkommen der mutter angerechnet, so dass sie keine Sozialhilfe bekommen dürfte. Wenn ich meine Mutter da richtig verstanden habe, die auf dem Sozialamt arbeitet.
Lieben Gruss,
Nelly
@Nelly
Also ich habe den Freibetrag übertragen, als wir zusammenzogen stimmt.Einkommen der Mutter ist aber nur der Unterhalt vom Vater.Abgabenfreie Leistungen sind anzugeben werden aber nicht angerechnet, ausser KI Geld, da bekommt man dann etwas erlassen.also nicht das ganze ki geld wird letztendlich angerechnet.
sie bekommt ja noch einen alleinerziehenden Bonus.Ausserdem macht Versuch kluch;-)
LG Heike
Re: ´Danke für Eure Antworten
ich kann mich Heike nur anschließen, wenn Ihr nicht heiraten wollt (und nur wegen dem Geld ist ja wirklich blöd) dann sollte sich Dein Freund auf keinen Fall ummelden. Denn wenn Du mit ihm zusammen wohnst, dann wird alles so berechnet als wärt Ihr verheiratet (Erziehungsgeld usw) aber Ihr habt nicht den Vorteil der besseren Steuerklasse...
Viel Glück bei der Entscheidungssuche! LG Chris
Re: ´Danke für Eure Antworten
Re: Freibeträge, Steuerklassen, wer kennt sich aus ??
Aber Geld ist kein Grund zum Heiraten :-) - ich tu e trotzdem (morgen)
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