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Frage zur Elternzeit

Hallo,
weiß jemand von Euch, ob ich meinem Arbeitgeber nach der Geburt direkt sagen muß, wie lange ich die Elternzeit in Anspruch nehmen?? Oder kann ich auch erst 1 Jahr nehmen und dann noch 1 Jahr verlängern und dann evtl. noch einmal verlängern?? Bis wann muß man dem AG mitteilen, wenn man das letzte Jahr erst mit dem 6. Lebensjahr nehmen möchte?? Oder muß man sich bereits direkt am Anfang festlegen?? Ich finde das äußerst schwierig. Es ist unser 1. Kind und wir wissen doch gar nicht, wie so alles klappt.
Kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen??
LG
Sybille
Bisherige Antworten

Re: Frage zur Elternzeit

Hallo Sybille,
meiner Meinung nach kannst Du erst ein Jahr angeben und dann noch verlängern. Daskannst Du jederzeit. Verkürzen geht allerdings nicht, den einmal angegbenen Zeitraum musst du auch zuhause bleiben.
Wegen dem letzten Jahr : Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung Deines AG, ob er Dich nach dem Zweiten ( oder auch ersten Jahr ) wieder arbeiten lässt und Du Deinen Anspruch auf die restl. Elternteilzeit behältst. Mein AG zum Beispiel macht das nicht, weil eben nicht kalkulierbar ist wann Du wieder zuhause bleibst- Bei uns ist das so, das man auf die restl. Zeit verzichten muss. Am Besten Du fragst in Deiner Personalabteilung wie das bei Euch ist.
Hoffe ich habe mich einigermassen deutlich ausgedrückt,
LG
Nelly
21+1

Re: Frage zur Elternzeit

hallo soweit ich weiss musst du am anfang sagen wie lange du gehn möchtest....ich konnte damals bei meinem ersten kind auch früher wieder arbeiten...bei den meisten was ich höre geht verlängern nicht...und das mit dem letzten jahr weiss ich nicht...frag doch einfach deinen arbeitgeber dann weisst du es ganz sicher....lg sasi 22+5

Re: Frage zur Elternzeit

Man kann sich beim Familienmisiterium eine sehr informative Broschüre zu dem Thema bestellen!
Darin steht, daß man lt. Gesetz im Prinzip erst mal zwei Jahre nehmen muß (wenn man Elternzeit nehmen will). Wenn man nur ein Jahr beantragt und dann verlängern will, ist man auf die Kulanz vom Arbeitgeber angewiesen! Zu einer Verlängerung verpflichtet ist er nicht!
Mann kann aber zuerst zwei Jahre beantragen und dann noch einmal für das dritte verlängern, das geht dann wieder!
Ich find das alles so unglaublich kompliziert .... :o(
LG
Anja

Re: Frage zur Elternzeit

Hallo Sybille,
Du musst Dich für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen und zwar 6 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist, also ca. 2 Wochen nach der Geburt. 8 Wochen vor Ablauf der 2 Jahre kannst Du um ein weiteres Jahr verlängern. Teilzeit bis zu 30 h/Woche kannst Du innerhalb der Elternzeit jederzeit beantragen. D. h. Du musst Dich nur jetzt verbindlich auf ein Jahr oder so festlegen, wenn Du danach definitiv wieder Vollzeit arbeiten möchtest.
Hoffe, das war jetzt verständlich. Kannst mich aber gern auch nochmal fragen.
LG,
Jana

Re: Frage zur Elternzeit

Hi,
gesetzlich kannst du die elternzeit 1x verlängern.
Ich hab damals erstmal 1 jahr beantragt, dann um ein weiteres jahr verlängert und dabei das 3. jahr als flexibel zu nehmen angegeben (muss man dann glaube ich 6 monate vorher sagen). später hab ich´s mir dann doch anders überlegt und auch das dritte jahr noch genommen. kommt auf den ag an ob der so sachen mitmacht. bei mir war´s kein problem. LG Chris
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