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Frage zum Mutterschaftsgeld bei Geburt vor ET

Hallo zusammen,
ich hab jetzt endlich (Annika ist ja erst 9 Wochen alt) von meiner Krankenkasse Bescheid über das Mutterschaftsgeld bekommen, überwiesen haben sie es aber noch nicht.
Den bescheinigten Zeitraum für das Mutterschaftsgeld haben sie allerdings jetzt nicht vom voraussichtlichen Entbindungstermin (3.12) berechnet, sondern vom tatsächlichen Geburtstermin (22.11.), so daß ich jetzt laut Krankenkasse 11 Tage früher in Mutterschutz gegangen bin als tatsächlich. Mein Arbeitsgeber hat allerdings richtig zum voraussichtlichen Geburtstermin gerechnet und auch überwiesen.
Wie ist das denn bei euch gewesen, wenn eure Babys auch etwas zu früh waren?
Ist das für irgendwelche Meldungen (Steuer, o.ä.) relevant, d.h. muß ich das reklamieren, oder ist das völlig egal?
Ich versteh es vor allen Dingen nicht, weil wir mit denen noch ziemliches Theater wegen der Bescheinigung des voraussichtlichen ETs hatten (die von Hebamme nicht erkannt, mußte unbedingt vom Arzt sein).
Liebe Grüße,
Lili
Bisherige Antworten

Re: Frage zum Mutterschaftsgeld bei Geburt vor ET

Also meine KK(Barmer) hat auch ab tatsächlichem ET(11Tage eher) gerechnet.Allerdings habe ich das Problem mit meinem Arbeitgeber nicht da ich ja bereits im Erziehungsurlaub war
LG Tanja,Simon und Pia

Re: Frage zum Mutterschaftsgeld bei Geburt vor ET

Hallo Lili,
also Tabea war ja auch 13 Tage zu früh. Ich hab MuschuGeld ab dem errechneten Entbindungstermin bis zum regulären Ende der Muschuurlaubes (8 Wochen) erhalten. ALso insgesamt 14 Wochen.
LG ines + Tabea

Re: Frage zum Mutterschaftsgeld bei Geburt vor ET

Hallo,
egal wie früh dein Mäuschen kommt, es stehen dir 14 Wochen + 1 Tag MuSchu Geld zu!
Meine Tochter war ein "echte" Frühgeburt (ich wurde wirklich gefragt, ob sie eine echte Frühgeburt sei, musste nicht nur Geb.termin nennen, sondern auch Gewicht etc.), geboren bei 35 + 0 SSW und ich habe komplett 18 Wochen + 1Tag bezahlt bekommen nur von der Krankenkasse.
Eine "echte" Frühgeburt wiegt unter 2500 g und wurde vor 37 + 0 SSW geboren. dann würden dir 6 Wochen VOR ERRECHNETEM (nicht tatsächlichem!) ET und 12 Wochen NACH Geburt sowie der TAG der Geburt.
Dir stehen 14 W + 1T zu. Reklamier das gegebenenfalls. Einige Kassen wollen sich wohl drücken.
LG sandra
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