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Frage zu einer Juristischen Angelegenheit...HILFE.

hallo ihr lieben
habe da mal ein anliegen!!
Mein Noch Ehemann möchte eine Klage bei Gericht einreichen für das Umgangsrecht mit meinem sohn damian!Das Absurde ist dabei,er kann von mir aus,jederzeit wöchentlich seinen sohn sehen!Das ist auch beim Jugendamt schriftlich hinterlegt!Aber er nimmt diese chance nicht wahr,er hat damian seit 7.01.05 nicht mehr gesehen und auch keinen Konakt mehr zu uns gesucht!
Jetz zu meiner Frage:Ist sowas überhaupt möglich,eine Klage einzureichen wenn man die Freiheit hat ihn zu sehen???Würde das ein Anwalt machen,das er so etwas bearbeitet??Denn mein Noch Ehemann müsst ja sagen er dürfte ihn sehen,nur er macht es nicht!
Er möchte nämlich ein begleiteten Umgansrecht erwirken weil er Angst hat vor mir und einer neuen anzeige!!Obwohl er mir einiges angedroht hat und dafür ich eine Anzeige gemacht hatte!Aber wenn er sich korrekt verhält,dann hat man ja keinen Grund eine Anzeige zu machen!
Ich hoffe ich bekomme ein paar antworten!!Vielen Dank schon mal im Vorraus!!
Viele liebe grüsse Gloria mit Damian
Bisherige Antworten

Re: Frage zu einer Juristischen Angelegenheit...HI

huhu..klagen kann man immer...nur obs was bringt?....und auch einen anwalt wird er dafür finden die verdienen so schliesslich ihr geld..;-).....lass es auf dich zukommen ob er es wirklich macht wenn ja such dir nen guten anwalt ...das du ne anzeige gegen ihn machen musstest find ich allerdings heftig....lg sasi

Re: Frage zu einer Juristischen Angelegenheit...HI

tja ich musste diese Anzeige machen,denn wenn dir dein eigener ehemann mit einer Morddrohung droht gegnüber dir und dein kind wie z.b.kindesentführung,anzünden,dich draussen abfangen möchte...sehe ich das für notwendig!!
hoffe das alles gut ausgeht!!
Danke für deine antwort!
LG gloria

Re: Frage zu einer Juristischen Angelegenheit...HILFE.

Hallo Gloria,
also nur, weil er vielleicht einen Anwalt findet, der ihn vertreten würde, heißt das noch lange nicht, dass es auch ein Gericht gibt, das diesen Fall verhandelt. Schließlich wird der Fall vorher geprüft und die Unterlagen vom Jugendamt sind ja für das Gericht einsichtig. Ich würde sagen, dass es nicht zur Verhandlung kommt in diesem Fall. Aber in Deutschland ist ja einiges absurdes möglich... Daher: Keine Garantie auf meine Meinung. ;)
LG
Claudia

Re: Frage zu einer Juristischen Angelegenheit...HILFE.

Hallo Gloria,
wie die Vorrednerinnen schon geschrieben haben, wird es immer einen Anwalt geben, der deinen Mann vertritt. Außerdem ist dein Mann ja nicht gezwungen, dem Anwalt zu erzählen, dass es eine Vereinbarung beim Jungendamt gibt.
Die Akte würde natürlich dann auch zu Gericht gehen und verhandelt werden. Schließlich weiß der Richter ja erst einmal nicht, wer wahrheitsgemäße Angaben macht und wer nicht.
Aber mach dir keine Sorgen. Mehr als ein Umgangsrecht, was du ihm schon eingeräumt hast, will er ja eh nicht haben........................daher kannst du ja gar nicht verlieren :-)
Liebe Grüße,
Manuela

Re: Frage zu einer Juristischen Angelegenheit...HILFE.

Hallo Gloria!
Wenn es denn so wäre und Dein Mann ein begleitendes Umgangsrecht anstrebt, mußt Du Dir eben auch einen Anwalt nehmen. Das begleitende Umgangsrecht räumt ihm ja ein gewisses Mitspracherecht bei Entscheidungen ein. Damit will er offensichtlich mehr Einfluß nehmen um Dir das Leben ein bisschen schwerer machen. Also lass Dir keine Angst machen und nimm Dir eben notfalls auch einen Anwalt und leg die Sache vorher schon mal beim Jugendamt dar (also dass er sein Besuchsrecht seit fast einem Jahr nicht wahrnimmt). Ich persönlich glaube auch nicht, dass er irgendeine Chance damit hat, aber wissen kann man es nie!
LG und viel Glück, Betsy

Re: Frage zu einer Juristischen Angelegenheit...HI

Hi Gloria,
zum einen kann jeder eine Klage einreichen, wenn er meint, dass er im Recht ist. Es wird wohl auch Anwälte geben die dieses Spiel mitmachen, denn die Konkurrenz ist leider auch bei Anwälten groß. Ich würde mich an Deiner Stelle umgehend an das Jugendamt wenden und denen auch von den Vorfällen erzählen, die Du zur Anzeige gebracht hast. Solltest Du Durchschriften von den Anzeigen haben reiche diese zu den Akten des Jugendamtes, wenigstens aber die polizeilichen / staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen.
Für die einzureichende Klage müsste meines Erachtens ein Rechtsschutzbedürfnis seinerseits vorliegen. Aber wenn Du ihm den Umgang nicht verwehrst liegt dies für mich eben nicht vor und das Gericht müsste die Klage von ihm eigentlich abweisen, und das auch noch auf seine Kosten. Ihm ganz den Umgang zu verwehren aufgrund der Vorkommnisse dürfte glaube ich schwierig werden, wenn nötig würde der Umgang im Beisein des Jugendamtes erfolgen. Und nur darauf würde ich mich in Deiner Situation einlassen, wenn Du den Kindsvater schon so beschreibst. Deshalb solltest Du dich sofort ans Jugendamt wenden und die Dinge dort bekanntgeben, damit Dir nicht hinterher ein Strick daraus gedreht werden kann, wenn Du ihm Damian jetzt nicht mitgibst, was ich durchaus verstehen würde! Die beim Jugendamt können Dir auch weitere Tips geben wie Du Dich am besten verhalten solltest und ob evtl. Schritte Deinerseits bei Gericht eingeleitet werden sollten.
GGLG,
Ute

Re: Frage zu einer Juristischen Angelegenheit...HILFE.

Hallo Gloria,
bei meiner Schwester war das mit dem Vater ihres Sohnes ähnlich. Die haben nie zusammen gewohnt, es gab eine Regelung für einen begleiteten Umgang, dann brach der Kontakt wieder ab, er hat sich ewig nicht gemeldet und irgendwann ging es vors Gericht wegen einer Neuvereinbarung des Umgangsrechts. Es war jahrelang ein fürchterliches Hin und Her - zum Glück aber ohne gegenseitige Anzeigen und Drohungen. Irgendwann hat mein Neffe aber gesagt, er will nicht mehr zu ihm, jetzt haben die sich auch ewig nicht mehr gesehen.
Also, ich denke auch, dass er da klagen kann und würde mir auf jeden Fall auch einen Anwalt nehmen. Du bist ja offenbar auf der besseren Seite, so dass du vermutlich nichts zu befürchten hast, aber sicher ist sicher finde ich.
Mein Neffe wird jetzt übrigens von seinem Stiefvater adoptiert und sein leiblicher Vater hat auch sein OK dafür gegeben, und das nach all dem Hickhack, das soll einer verstehen.
LG und halt die Ohren steif.
Katrin

Re: Frage zu einer Juristischen Angelegenheit...HILFE.

Hallo Gloria,
Du hast eigentlich nichts zu befürchten. Man könnte da auch mit dem JA abmachen, daß man einen betreuten Kontakt macht, das wäre wesentlich einfacher und billiger als eine Klage, aber was soll's. Einklagen kann man alles, aber sinnig ist etwas anderes. Nun gut, sollte es tatsächlich zu einer Verhandlung kommen solltest Du Dir sicherheitshalber einen Anwalt nehmen (gibt ja genug in München davon ;-)). Das, was er erreichen kann, ist ein betreuter Kontakt, mehr nicht. Für Dich bedeutet das dann eigentlich "nur" mehr Streß, weil Du Damian dann zur Betreuungsstelle fahren und wieder abholen müßtest. Allerdings - ich weiß ja nicht genau, was passiert ist - würde ich bei der Geschichte an Deiner Stelle auch einen betreuten Kontakt wollen...
Wenn Du noch Fragen hast, gerne ;-)
Liebe Grüße,
Nina
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