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Frage zu Elternzeit und MuSchutz

Huhu,
ich bin ja gerade in Elternzeit bei Florian und werde diese mit der Geburt von Nr.2 um weitere drei Jahre verlängern. Jetzt aber meine Frage: geht man da auch in den Mutterschutz oder einfach nur von der einen Elternzeit in die andere über???
LG, Susanne, Florian 20M & Tochter inside 31+1
PS: Wenn man in den MuSchutz geht, bekommt man dann wieder von der Krankenkasse den Verdienstausgleich bezahlt?
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Elternzeit und MuSchutz

Hallo Susanne, soweit ich weiß hat man dann kein Anrecht mehr auf Mutterschutz und die Zahlung der KK. Die Elternzeit schließt direkt an die schon bestehende an. LG Simone 28+2

Hab mit der Barmer gesprochen...

...sie sagen, daß ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe und schicken mir die Anträge zu. Allerdings mache ich diesmal den Antrag und nicht (wie beim ersten mal) mein Arbeitgeber. Jetzt hoffe ich nur noch, daß das auch so stimmt.
LG, Susanne

Re: Frage zu Elternzeit und MuSchutz

Hallo Susanne,
hab auch eben telefoniert mit meiner BKK. Also, das Mutterschaftsgeld steht Dir zu, ich muss mir auch wieder einen Vordruck (über den mutmaßlichen Entbindungstermin) von meiner Frauenärztin holen (hinten dran ist Verdientsbescheinigung zum Ausfüllen). Der wird wieder vom Arbeitgeber ausgefüllt (Verdienstbescheinigung), das heißt, es zählt dann wohl das Gehalt von vor der 1. Elternzeit. Nur, daß der Arbeitgeber keinen Zuschuss leistet, da Du/wir ja die 1. Elternzeit vom 1. Kind verlängern und grad nicht arbeiten. Von der BKK bekomm ich dann 13 Euro pro Tag.
So ist es jedenfalls bei uns.
LG Steffi, 28.SSW und noch in 1. Elternzeit
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