Frage wegen Urlaub und Mutterschutz-lang
weiß jemand von euch, wie das mit dem Jahresurlaub und dem Mutterschutz ist? Mein Chef sagte, die sechs Wochen vor und acht Wochen nach Entbindung werden abgezogen, also sinkt der Jahresurlaubsanspruch um die entsprechende Zeit. Stimmt das so?
Mein Chef macht im Jahr acht bis zehn Wochen Urlaub, bei dem wir mit unseren Stunden natürlich nicht hinkommen (26 Tage) und wir können schließlich nicht arbeiten, wenn er nicht da ist (Arztpraxis). Dadurch haben wir jeds Jahr Minusstunden und ich gehe mit -60 Std. in den Mutterschutz, wobei er gesagt hat, das läßt sich dann eh nicht ändern. War schon immer eine etwas blöde Sitation für uns alle, da bei uns auch kaum eine Möglichkeit besteht, Überstunden zu machen oder die Minusstunden reinzuarbeiten.
Danke fürs Zuhören und für eure Antworten.
LG- Julia
Re: Frage wegen Urlaub und Mutterschutz-lang
wie das mit den Minusstunden ist weiß ich leider nicht. Aber es steht dir auf jeden Fall Urlaub auch für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt zu, soviel ist sicher, lass dir dass nicht streitig machen !!
LG
Nicole
Re: Frage wegen Urlaub und Mutterschutz-lang
was dein Chef sagt stimmt nicht. Ich habe gerade noch einmal meine Personalabteilung gefragt und es ist so, dass sich dein Jahresurlaub in keinster Weise wegen der Mutterschutzzeit aendert! Ich habe auch noch soviel Urlaub, dass ich ihn direkt vor dem Mutterschutz nehme. Nach deinem Mutterschutz faengt ja dann deine Elternzeit an (wenn du sie nehmen moechtest). Ansonsten kannst du dich auch gerne noch einmal bei deiner Krankenkasse erkundigen.
Liebe Gruesse
DeeFee
Re: Frage wegen Urlaub und Mutterschutz-lang
der Urlaubsanspruch sinkt nicht durch den Mutterschutz. Die zeit gilt als Beschäftigungszeit. Wenn man anschließend Elternzeit nimmt, dann wird der Urlaub entsprechend angerechnet. So hat es mir zumindest die Personalstelle erklärt. Ich bin im öffentlichen Dienst. keine Ahnung ob es da unterschiede gibt. Aber eigentlich dürfte es nicht der Fall sein.
Viele Grüße Shenne
Re: Frage wegen Urlaub und Mutterschutz-lang
das stimmt definitiv nicht, denn für die gesamte Zeit des Mutterschutzes hast Du den vollen Urlaubsanspruch !!!
LG
Nelly
Re: Frage wegen Urlaub und Mutterschutz-lang
LG Nadine
Re: Frage wegen Urlaub und Mutterschutz-lang
also ich habe 7 Jahre lang Personalarbeit gemacht und es ist schon so wie die anderen gesagt haben: Urlaubsanspruch besteht auch für die Zeit des Mutterschutzes.
Nimmst Du anschließend Elternzeit, so wird Dein voraussichtlicher ET plus 8 Wochen zugrundegelegt und daraus errechnet sich Dein Urlaubsanspruch. In der Regel werden die U-Tage vor Beginn des MuSchu genommen oder falls das nicht möglich ist, ausgezahlt.
Mal abgesehen davon finde ich Eure Minusstundenregelung ziemlich merkwürdig...
Was für eine Art Arbeitsvertrag hast Du denn? Beschäftigung auf Stundenlohnbasis oder habt Ihr eine feste montliche Stundenanzahl vereinbart? Dann muß er Dich nämlich auch regelmäßig für diese vereinbarte Anzahl an Stunden beschäftigen! ...und natürlich auch bezahlen. Ausnahmen bestätigen hier die Regel - es kann natürlich mal zu Monaten mit Minusstunden kommen aber dann mußt Du auch die Gelegenheit haben das auszugleichen. Das sollte aber die Ausnahme sein. Es ist nicht Dein Problem wenn er mehr Urlaub nimmt als seinen Angestellten zusteht.
Aber wie gesagt, das hängt zunächst einmal davon ab, was Ihr im Arbeitsvertrag vereinbart habt.
LG
Ini
Danke für eure Antworten!
Zu Ini: Ich habe einen Vertrag mit fester monatl. Stundenzahl und bisher war es so, daß er uns einmal im Jahr eine Woche Urlaub gnädigerweise geschenkt hat, ich aber auch mal über 100 Minusstunden aus seinem Urlaub sinnlos über Monate abhocken musste, worüber ich mich heute noch ärgern konnte, daß ich so blöd war. Man sollte in manchen Fällen gleich einen Anwalt fragen...Aber danke nochmal für deine Auskünfte, du hast mir echt weitergeholfen.
GLG-Julia
Re: Frage wegen Urlaub und Mutterschutz-lang
da hat Dein Chef aber Unrecht. Dein Urlaubsanspruch besteht für die Zeit die Du arbeitest UND für die komplette Zeit des Mutterschutzes.
Ach ja und achte darauf - es sind nicht 8 Wochen nach der Entbindung sondern 8 Wochen nach dem errechneten ET, das ist wichtig wenn Dein Kind z.B. 1 Woche vor dem errechneten ET auf die Welt kommt. Dann hast Du nach der Entbindung nicht nur 8 sondern 9 Wochen Mutterschutz. Bei Frühchen gibt es nochmals eine gesonderte Regelung, die ich aber nicht im einzelnen kenne.
Kommt Dein Kind nach dem errechneten ET auf die Welt, dann bleibt es bei den 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung.
Aber: einfach Faustregel - Du hast solange Urlaubsanspruch wie Du auch Geld vom Arbeitgeber bekommst, also bis zum Ende des Mutterschutzes.
Liebe Grüße, Aleks
Re: Frage wegen Urlaub und Mutterschutz-lang
wie gut das du gefragt hast. Ich hatte bei meiner letzten Abrechnung 2 Tage weniger und hatte es einfach so hingenommen, wollte bei Gelegenheit mal eine andere Kollegin fragen. Nun hatte ich in unserer PA angerufen und es war ein Irrtum,da scheint eine Kollegin irgendwie was falsch eingetragen zu haben.
LG
Sandra 24. Woche
Re: Frage wegen Urlaub und Mutterschutz-lang
eine Kleinigkeit möchte ich den Antworten noch hinzufügen. Der Urlaubsanspruch besteht noch für den vollen Monat, in dem der Mutterschutz endet. Also falls Dein Mutterschutz an einem 2. des Monats endet, hast Du für diesen Monat trotzdem noch vollen Urlaubsanspruch. Urlaub, den Du vor dem MuSchu nicht genommen hast, ist unverfallbar bis zum 31. des Folgejahres nach Beendigung der Elternzeit.
Ich nehme meinen Urlaub aber nach Ende des Mutterschutzes, so dass ich noch 3 Wochen länger mein volles Gehalt kriege. Das geht auch, dann fängt die Elternzeit erst nach dem Urlaub an.
LG Jesi
Re: Frage wegen Urlaub und Mutterschutz-lang
Dein Chef scheint ja eine etwas seltsame Einstellung zu haben...
Laß dich nicht verarschen,liebe Grüße,
Lili
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