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Frage wegen Arbeit und Co....

Hallo Ihr!!!
WWollt mal was fragen. Mein Arbeitsvertrag läuft Ende Juni aus und in zwei Wochen will ich meinem Chef beichten, dass ich schwanger bin. Denke ja nicht, dass mein Vertrag dann verlängert wird. Aber wie ist das mit der Zeit danach? Meldet man sich dann arbeitslos trotz Schwangerschaft? Also, bekommt man dann Arbeitslosengeld? Aber wisst ihr was? Bin froh, wenn ich da nicht mehr hin muss, abzüglich Urlaub wäre dann Anfang Juni mein letzer Tag. Habe mich da eh nie so wohlgefühlt und bin auch erst seit nem Jahr da...
Unser (Wunsch)kind ist mir wichtiger...
Und wie haben eure Chef`s so reagiert? Hab Schiss, dass meiner nen Anfall kriegt.
Liebe Grüße, sunny, die ganz aufgeregt ihrem 2.FA-Termin am 29.4. entgegenfiebert (10 ssw )
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Re: Frage wegen Arbeit und Co....

Hallo Sunny,
ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag damals bis 30.06.2001. Am 10.12.2000 wurde meine Tochter geboren und ich war damit im Erziehungsurlaub. Als mein Vertrag, der durch meine SS natürlich nicht verlängert wurde, endete am 30.06.2001 auch mein Erziehungsurlaub und seitdem bin ich sozusagen arbeitslos. Das Problem mit dem Arbeitslos melden ist ja leider nur, daß man dann auch wircklich eventuell damit rechnen kann auch vermittelt zu werden. Ich habe mich nicht arbeitslos gemeldet, weil ich es nicht auf die Reihe bekommen hätte, falls ich wircklich vermittelt worden wäre. Außerdem wollte ich die Zeit mit meinem Kind genießen.
Bei Dir verhält es sich ja nun etwas anders, da Du ja noch während der SS praktisch arbeitslos wirst. Leider hab ich keine Ahnung, wie es in dem Fall läuft.
Mein Chef hat übrigens super reagiert und sich für mich gefreut, wenn auch es seine Planungen etc schon über den Haufen geworfen hat.
LG Micha

Re: Frage wegen Arbeit und Co....

Hi sunny, kann mir vorstellen wie du dich fühlst. Habe meinen chef vor 4 Wochen gefragt ob ich wiederkommen kann ab Mai. Da war ich noch nicht schwanger. Er hat mir zugesagt, klar er musste mich ja wieder nehmen, aber ich muss ihm auch ir´gendwann sagen dass ich wieder schwanger bin *ggg* davor graut mir auch! Allerdings kann ich dir keine auskunft geben wegen dem Arbeitsamt! Hab ich keine Ahnung. Ich wünsche dir weiterhin alles Gute!
LG Annett

Re: Frage wegen Arbeit und Co....

Hey Sunni, ich war bis 31.03.04 arbeitslos und mußte pro Quartal einmal dort antanzen. Da auch damals schon der KiWu bestand, habe ich einfach mal meinen Vermittler gefragt, wie das ist wenn ich schwanger werde. Er meinte, wenn ich schwanger würde, wäre ich vor dem Gesetz weiter vermittelbar, sonst wäre es ja diskriminierend. Deswegen darf ja auch ein neuer Arbeitgeber nicht danach fragen bei einer Einstellung. Das natürlich kein Arbeitgeber eine Schwangere einstellt versteht sich von selbst. Das Arbeitsamt ist also verpflichtet, dich weiter zu vermitteln, auch wenn Du schwanger bist. Natürlich mußt Du auch weiterhin dich bewerben (Nachweispflicht). In dieser Zeit bekommst Du Arbeitslosengeld.
Also viel Glück, ich bin auch z.Zt. in einem befristeten Vertrag und war bei Einstellung schon schwanger - aber ich wußte es tatsächlich nicht !! LG Hummi
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