Frage nochmal zu den Geldangelegenheiten
Leider ist Berlin auch so arm, daß es nicht mal Begrüßungsgeld gibt. Das Ganze macht mich in Hinblick auf die Zukunft unserer Babys schon ganz schön traurig!
Aber vielleicht kann mir ja noch jemand von Euch helfen? Ich will nur sichergehen, daß ich keine "Quelle" vergessen habe.
Entschuldigt, klingt alles etwas negativ, ist es aber nicht. Frag mich bloß, ob wir dafür bestraft werden, weil wir vorher immer schön arbeiten gewesen sind ;o)
Trotzalledem freu mich schon so auf den kleinen Wurm!!!
Ab morgen 36.SSW, er ist jetzt 49cm und wiegt 2300g
Gruß Grit
Re: Frage nochmal zu den Geldangelegenheiten
ich würde trotzdem versuchen Erziehungsgeld zu beantragen, merh als ablehnen können sie es nicht. Vielleicht habt ihr ja doch Glück.
LG
Jenny
Re: Frage nochmal zu den Geldangelegenheiten
mit den mtl. 154 EUR ist das Kindergeld gemeint, oder?
War das Jugendamt denn darüber informiert, dass Du nach
der Entbindung auch ein Jahr zu Hause bleibst? Denn dann
wird für das Erziehungsgeld nur das Einkommen des Mannes
bzw. Lebenspartners aus dem Jahr vor der Entbindung bei
dem Antrag berücksichtigt. Hast Du schon einmal selbst
mit diesem Erziehungsgeldrechner online nachgerechnet?
Liebe Grüße
Heike+Baby (ET -7)
Re: Frage nochmal zu den Geldangelegenheiten
Re: Frage nochmal zu den Geldangelegenheiten
wenn dein Mann tatsächlich so viel verdient, dass ihr über die Grenze kommt, bekommst du von keiner Stelle noch Geld. Im ersten halben Jahr liegt die Grenze bei 30.000 Euro - aber nicht Brutto, sondern "pauschalisiertes Nettoeinkommen". Das heißt, vom Bruttoeinkommen werden mehrere Beträge abgezogen (Werbepauschale z.B.) und der Betrag, der dann rauskommt, darf nicht über 30.000 liegen. Ist man tatsächlich über der Grenze (in dem Fall verdient man wirklich sehr gut und braucht auch kein Erz.geld), bekommt man gar nichts.
Ab dem 7. Monat gilt folgendes: Kommt man über die Grenze von 16.500, hat man noch die Chance auf wenigstens ein bißchen Erz.geld.
Auf jeden Fall würde ich Erz.geld beantragen, denn ablehnen können sie immer noch. Wir werden wohl auch nur im ersten halben Jahr Erz.geld bekommen, denn die 16.500 Euro Einkommensgrenze ab dem 7.Monat erreicht man leider schnell...
Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
Laura
Für die Feststellung des pauschalierten Jahresnettoeinkommens werden die Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt zugrunde gelegt. Bei der berechtigten Person werden nur die Erwerbseinkünfte oder Einkünfte aus Entgeltersatzleistungen berücksichtigt, die während des Erziehungsgeldbezugs vorliegen. Vorherige Erwerbseinkünfte oder Entgeltersatzleistungen bleiben unberücksichtigt.
Das pauschalierte Nettoeinkommen wird folgendermaßen berechnet: Von den positiven Einkünften werden die Werbungskosten und eine Pauschale von 24% des Bruttojahreseinkommens (bei Beamten, Richtern, Rentnern etc. 19%) abgezogen.
Vielen Dank an alle...!
vielen Dank für die Infos. Ich hatte mich bisher telefonisch beim Jugendamt erkundigt und die Dame sagte mir nach all meinen Angaben, daß mir nix zustehen würde. Aber ich werde wohl trotzalledem mal einen Antrag abschicken (liegt ja schon hier z.H.) Komisch fand ich nur, daß ich mein und sein Bruttoeinkommen vom letzten Jahr angeben mußte?! Denn so viel verdient mein Freund ja nicht.
Ich probier's einfach mal, obwohl ich mir da wenig Hoffnung mache!
Ich wünsch allen, die noch nicht entbunden haben, noch eine schöne Zeit, bis die schlaflosen Nächte anfangen!
LG von Grit
Ab heute 36. SSW und morgen ist mein erster Akupunkturtermin!
Re: Vielen Dank an alle...!
beim Erstantrag (Antrag auf Erz.geld für das 1. Jahr) muss du auf keinen Fall dein Einkommen angeben! Der Bezugsberechtigte (in eurem Fall du) muss sein Einkommen nicht angeben - nur der (Ehe-)partner. Nur wenn du während des Erz.urlaubs auch selbst arbeiten gehen solltest, zählt dein Einkommen mit.
Lass dich nicht verwirren und noch eine schöne SS.
Laura
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