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Erziehungsgeld und erneuter Mutterschutz

Meine Tochter wird am 27.Mai 2005 3 Jahre und solange habe ich auch Erziehungsurlaub. Ende März 2005 bekommen wir unser 2. Kind. Da habe ich doch auch Anspruch auf die 13 Euro Mutterschutzgeld tgl. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, oder ?
Stimmt es, daß man von der Krankenkasse nach der Geburt entweder eine Haushaltshilfe oder eine Gehaltsweiterzahlung für den Ehemann bekommt (der sich ja von der Arbeit unbezahlt beurlauben kann) Immerhin muß das ältere Kind ja auch versorgt werden, wenn man im Krankenhaus liegt und sich um das Baby kümmert - ich glaub, das gilt für 2 Wochen. Oder ???
Wer kennt sich da aus ?
LG Yvonne
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld und erneuter Mutterschutz

Hallo Yvonne,
meines Wissens bekommt man die 13 Euro tgl. nur, wenn man nicht familienversichert ist (also nicht beim Mann mitversichert ist). So ist es jedenfalls bei mir gewesen. Ich bin bei einer anderen Krankenkasse wie mein Mann und habe die 13 Euro gezahlt bekommen.
Ich hatte bei der KK nachgefragt wg. dem Krankenhausaufenthalt und der Gehaltsweiterzahlung. Dort wurde mir gesagt, dass das kein Problem sei. Ich wurde nach der Geburt von meinem FA krankgeschrieben, da es ein Kaiserschnitt war und mein Mann hatte in der Zeit dann auch noch unbezahlten Urlaub. Den Antrag auf Haushaltshilfe hab ich diese Woche abgegeben, bin mal gespannt wielange das jetzt dauert. Ich würde einfach mal bei Deiner KK nachfragen wie es sich verhält, weiß nicht, ob das von KK zu KK verschieden gehandhabt wird.
LG und eine schöne Schwangerschaft noch
Heike mit Oliver, geb. 06.12.01 und Jessica, geb. 16.12.04
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