Elternzeit verlängern??
"Sehr geehrter Herr ...
Hiermit möchte ich meine Elternzeit um ein dreiviertel Jahr verlängern. Mein erster Arbeitstag wäre somit der 05.08.2007. Es wäre nett wenn sie mir bei Gelegenheit bescheid geben würden wie es mit mir in ihrer Firma weiter geht.
Mit freundlichen Grüßen
Klaudia ..."
Ich schau ja schon dann neue Arbeit zu finden, falls das aber nicht klappt muss er mich ja erstmal beschäftigen. Denn hier Arbeit mit Kind zu finden wird schwer. Dazu kommt noch das mein Schatz 3 Schichten arbeitet und ich Lukas somit fast immer selbst vom Kindergarten holen muss. Also müsste ich spätestens halb 4 Feierabend haben. Oh je da kommt noch was auf mich zu. Habt ihr es auch so schwer mit dem Wiedereinstieg? Lg Keksi
Re: Elternzeit verlängern??
Genau weiss ich nicht, wielange Dein Chef Dich beschäftigen muss, denn mein Chef ist meine Mutter ;-)) und da geht das ja dann anders... *hat Vor- und Nachteile im Elternbetrieb zu arbeiten! ;-))*
Meinst nicht, dass Dich Firma auch länger behält als sie "muss", oder geht´s wirklich bergab?
Den Text von Deinem Brief würde ich etwas anderes formulieren... irgendwie nicht so direkt.
Statt dem Satz "Es wäre nett....", etwa in die Richtung:
"Da ich durch meine Abwesenheit den Einblick in den Ablauf in Ihrer Firma nicht habe, würde ich Sie weiters bitte, mir bei Gelegeheit mitzuteilen, ob eine weitere fixe Anstellung für mich in Frage kommt.
Ich würde mich natürlich sehr darüber freuen, und hoffe auf eine positive Nachricht. MfG,"
Ich weiss natürlich nicht, wie die Fa. wirklich ist, und wie Du zu Deinem Chef stehst, aber so würde ich es schreiben, oder aber persönlich mit ihm ein Treffen ausmachen.
VIel Glück!
VLG Margit
@Margit
Re: @Margit
VLG margit
Re: Elternzeit verlängern??
ich habe meine Elternzeit auch auf drei Jahre verlängert. Bei mir ist ähnlich wie bei dir. Ich weiss noch nicht wie es genau mit unserer Firma weitergeht, da nun alles umstrukturiert wird und ein anderes Institut wird mit angebunden. Ich habe aber einen Festvertrag mal sehen......
So weit ich weiss, hat man nach der Elternzeit keinen Kündigungsschutz mehr. Das heisst man kann nach der Elternzeit regulär gekündigt werden.
LG Susanne & Melvin
@ Susanne
Re: @ Susanne
ja das kenne......ich hatte auch zeitweise Ärger auf der Arbeit. Ich war sogar komplett die ganze Schwangerschaft krankgeschrieben, aber aufgrund meiner Vorgeschichte, dass mit dem Ärger kam dann noch dazu.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr stimmt würde ich mir gleich was anderes suchen. Bei dem Institut wo ich arbeite komme ich eh nicht mehr auf meine alte Stelle von daher bin ich echt gespannt was die mir dann anbieten würden.
Überlege schon, ob ich nicht mal anfrage ab Dezember wieder stundenweise im Rahmen der Elternzeit arbeiten zu können. Denn Erziehungsgeld fällt ab November weg und dann wird es bei uns auch schon knapp. Ansonsten gucke ich mich auch anderweitig um....irgendwas werden wir schon finden :-))
Bin gespannt was dein Chef sagt.....berichte dann mal.
Drücke dir die Daumen....
LG Susanne & Melvin
Re: @ Susanne
1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
LG Ute
@Ute
Re: Elternzeit verlängern??
ich würde ersmal die Ahnungslose spielen,und noch nicht fragen ob er dich fest wieder einstellt. Schließlich bist du noch Mitarbeiter und in der Elternzeit unkündbar.Danach gelten, wie für alle Anderen die gesetzlichen Kündigungsfristen die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten.Wenn du aber schon ahnst das er dich nicht behalten kann würde jetzt anfangen mich zu bewerben oder eine Fortbildung zu machen.Auch sehe ich die Gefahr das du ein paar Monate Teilzeit bei deiner alten Fa. machst und dann die Kündigung bekommst, was bedeutet das auch dein Al-Geld nach Teilzeit berechnet wird obwohl du jehrelang Vollzeit gearbeitet hast.
Hach, son Mist, ich brüte auch gerade ´über die Höhe einer evtl. Abfindung die mir zusteht, dazu aber ein anderes posting später. LG Ute
@Ute
Re: Elternzeit verlängern??
ich weiß das auch noch nicht so genau. Gut die Firma Lidl ist nicht klein und braucht ihr Personal eigentlich auch;-)Außerdem hab ich eine blütenreine Personalakte und man fragt immer flehend wann ich wieder komme;-)
Ich werde aber meine Elternzeit auch noch verlängern denn ich hatte unter vorbehalt erst mal 2 Jahre genommen. Bei uns wird dann wenn alles klappt aber Kind Nummer 2 in die Elternzeit fallen und somit bleib ich weiter zu Hause;-)
Also muss ich mir noch nicht wirklich Gedanken machen. Allerdings werde ich nach Ende der Elternzeit nur noch auf 400?-Basis arbeiten weil alles andere mit Steuerklasse 5 uninteressant ist. Wäre das nicht auch was für dich?`
VLG Jessy mit Sean
@Jessy
Hast ne PN;-)
jaja Heiraten ist so ein Thema, da sträuben sich die Männer gerne;-)
Mein Schatzi hat für mcih ziemlich überraschend nach der Geburt von Sean gesagt: so jetzt müssen wir nur noch heiraten. Kein romantischer oder origineller Heiratsantrag aber mir hats gereicht;-)
VLG Jessy mit Sean
Re: @Jessy
hätte mal eine Frage:warum müsst ihr verheiratet sein,das du einen 400?Job annehmen kannst???
Ich bin geschieden und habe auch shcon davor auf 400Euro basis gearbeitet(also wie ich noch nicht verheiratet gewesen bin)
Und auch meine Mutter arbeitet,ausser Lohnsteuerkarte,auch auf 400EuroBasis zusätzlich!!
Mich würde das echt interessieren!!
Jeder kann auf 400Eurobasis arbeiten,egal welcher familienstand,auch kinder ab 13 Jahren!!
Würd mich über einen Antwort sehr freuen!
LG gloria+damian
@Gloria
Re: @Jessy
Klaudia hat ja eigentlich schon geantwortet aber ich mach es auch noch mal.
Mit Lohnsteuerklasse 5 hätte ich als "normal" Angestellte sehr hohe Abzüge. Da mein Mann viel mehr verdient als ich, haben wir nicht beide LSK 4 sondern halt ich 5 und er 3 (was halt nur beverheirateten möglich ist). Deswegen werde ich nur noch auf 400? Basis arbeiten denn da hab ich ja keinerlei Abzüge. Hat also nichts mit dem Familienstand an sich zu tun sondern nur einen steuerlichen Aspekt und bei uns reicht es halt aus, wenn ich nicht mehr verdiene.
VLG Jessy
Re: @Jessy
muss mich da auch noch kurz reinhängen :-).
Es ist richtig, dass man in LSK 5 wesentlich mehr Abzüge hat. Dafür hat ja der Mann in der 3 dann umso weniger Abzüge(ist bei uns ja auch so).
Mur wenn ich überlege, dass ich für einen 400 Euro Job auch etwa 20 Stunden in der Woche arbeiten muss, dann bin ich mit einer Teilzeitbeschäftigung in LSK 5 auf jeden Fall noch besser dran.
Ich muss z.B. für 19,25 Stunden die Woche arbeiten gehen und bekomme gut das Doppelte als 400 Euro (trotz LSK 5 und der hohen Abzüge) auf die Hand. Zudem ist es ja auch nicht so ganz unerheblich für die Anrechnung der Arbeitsjahre auf und für die spätere Höhe der Rente (ok, die sind nicht sicher, aber wir im öffentlichen Dienst sind z.B. zusatzversichert).
Kommt sicher auch darauf an, was man vorher in Vollzeit verdient hat. Aber Du hattest ja auch ne ganz ordentliche Anstellung und deshalb würd ich erst mal durchrechnen lassen, was Du in Teilzeit in Deiner Firma bekomen würdest.
Warum für dasselbe oder weniger Geld irgendwas arbeiten, was einem vielleicht gar keinen Spaß macht?
Ich dachte erst auch, dass es sich nicht lohnt. Hab es dann durchrechnen lassen und war selbst ganz erstaunt, dass es doch "so viel" ist.
Und einen sicheren Arbeitsplatz in der heutigen Zeit saussen lassen....man weiss ja nie was kommt, oder?
LG Betsy, die froh ist, dass in 2 Stunden ihre Nachtschicht um ist....
Re: @Jessy
geb dir da recht. Allerdings hab ich sowieso nur einen 80 Stunden Vertrag in der Firma doch dauernde Überstunden machen da gerne 120 draus;-) Diese Überstunden sind dann dermaßen hoch versteuert, das nciht mehr viel von übrig bleibt. Um diese Überstunden komm ich aberleider nicht rum. Da ich aber ein wenig arbeiten möchte quasi als ausgleich für mich mach ich dann lieber was in der 400?Variante denn dann hab ich trotzdem noch sehr viel Zeit mit Sean und lenk mich ausserhalb des Hauses etwas ab, um es mal so auszudrücken.
Da wir aber sowieso noch ein weiteres Kind möchten, wird das alles bei mir wohl erst nach der zweiten Elternzeit interessant werden und wie es dann aussieht kann ich heute noch nicht sagen;-)
Aber rechnen lass ich auf alle Fälle mal. Aber die Arbeitszeiten im Einzelhandel sind auch nicht unbedingt Familienfreundlich. Von daher. Aber lassen wir das, ich hab wenn alles nach Wunsch klappt noch lange Zeit;-)
VLG Jessy
Re: Elternzeit verlängern??
erst mal würde ich es etwas sachlicher formulieren (wie Marga geschrieben hat) und eventuell ergänzen:
Ich würde mich auch über einen Termin zu einem persönlichen Gespräch freuen, in welchem dann gegebenenfalls weitere Details über die Wiederaufnahme meiner Tätigkeit besprochen werden könnten.
Kündigung:
Kein weiterer Kündigungssschutz mehr, wenn Deine Elternzeit vorbei ist und die Kündigungsfrist richtet sich nach Gesetzt (Dauer der Betriebszugehörigkeit), wenn nichts anderes vereinbart ist
Und zu meinem Wiedereinstieg, der ja schon über 1 Jahr zurück liegt - alles bestens - anfangs etwas gewöhnungsbedürftig wegen Teilzeit - aber mit mittlerweile 80% klappt alles super - und ich bin wieder voll dabei und fühle mich auch pudelwohl - Dank meinem Chef, der selbst 3 Kinder hat und daher auch Verständnis/ Dank meiner Mama, die in Notfällen immer für Hannah da ist/Dank meinem Mann, der seine Arbeitszeiten eben auch angepasst hat und Dank unserer Super-TaMu und natürlich unserer Maus - die das alles mitmacht !
Viel Glück und LG
Marion
Re: Elternzeit verlängern??
warum nimmmst Du denn nicht die vollen 12 Monate, also das komplette dritte Jahr? Wenn Du prinzipiell sowieso überlegst in dieser Zeit eine neue Arbeitsstelle zu finden, würden nämlich die restlichen 3 Monate verfallen. Ein neuer Arbeitgeber ist nicht mehr an Übertragungsvereinbarungen restlicher Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt z. B. gebunden.
Wenn Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, dann muss Dich Dein Arbeitgeber auch unbefristet wieder einstellen und kann Dir nur regulär nach den gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen wenn im Arbeitsvertrag nichts dazu vereinbart wurde. Im Prinzip gilt dann eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von
vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, die sich aber verlängert, je länger Du im Betrieb beschäftigt bist/warst.
LG Heike
Re: Elternzeit verlängern??
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