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Elternzeit - Probezeit - Kündigungsschutz?????????

Wir haben folgendes Problem. Mein Freund möchte den Erziehungsurlaub (Elternzeit) nehmen.
Allerdings befindet er sich noch in der Probezeit und hat ohnehin einen befristeten Vertrag, der nach unserer Einschätzung wohl nicht verlängert wird und während der Elternzeit endet.
Die erste Frage lautet nun, ob er trotz Probezeit sofort unter den Kündigungsschutz fällt, sobald er die Elternzeit beantragt oder ob man ihm ohne Angabe von Gründen kündigen kann.
Bisher haben wir schon mit dem Arbeitsamt, dem Versorgungsamt, der Krankenkasse und dem Betriebsrat gesprochen.
Hier die Auskünfte, die wir bezüglich des Kündigungsschutzes erhalten haben.
O-Ton Arbeitsamt: "keine Auskunft möglich, da Rechtsauskunft, muss von uns verbindlich sein" (warum können die das nicht? Arbeiten da Idioten?)
Versorgungsamt: 2x die gleiche Auskunft: grundsätzlicher Kündigungsschutz also auch in der Probezeit(so stehts ja auch in den Broschüren über die Elternzeit)
Betriebsrats-Auskunft: in der Probezeit darf der AG aus jedem Grund kündigen.
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Zum zweiten möchte ich wissen, wie Kranken-,Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter laufen, wenn der Arbeitsvertrag während der Elternzeit abläuft.
Die Aussagen sind leider sehr widersprüchlich und es ist uns schleierhaft, warum jeder einem andere Informationen gibt. Wie ist denn nun die Gesetzeslage und wo können wir uns 100%ig rückversichern?
Danke, lg und schönes Wochenende
Käptn und Frl. Wurm
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit - Probezeit - Kündigungsschutz?????????

Hi,
ich muss gestehen, ich habe NULL Ahnung!
Es gibt aber doch die Möglichkeit ein persönliches Gespräch beim Versorgungsamt zu führen und sich dann Fakten schriftlich bestätigen zu lassen, oder?
Evtl. hilft Euch auch ein "Rechtsberatungs-Gespräch" bei einem Anwalt, der sich auf Familienrecht & Arbeitsrecht spezialisiert hat (das könnte aber rel. teuer werden, wenn Ihr das nicht über Eure Rechtschutz abgedeckt habt).
LG Tanja
P.S. Viel Glück bei der ganzen Bürokratie - wo bald keiner mehr durchblickt...

Re: Elternzeit - Probezeit - Kündigungsschutz?????????

Hallo, klingt ja echt verwirrend, wenn nicht mal die Fachleute Bescheid wissen...
Kann dir nur sagen, dass meine Freundin in der selben Situation war, bei ihr galt der Kündigungsschutz trotz Probezeit sofort. Ihr Vertrag lief dann in der Elternzeit aus, darauf hatten Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit keinerlei Auswirkungen.
Lg und viel Glück mit der Bürokratie
Kirsten 27+6

Re: Elternzeit - Probezeit - Kündigungsschutz?????????

Hallo Käptn, ich würde Euch auch ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt Arbeitsrecht ans Herz legen. So teuer ist das gar nicht. Meine Schwägerin ist FA für Arbeitsrecht und wundert sich immer das die Leute zwar ohne mit der Wimper zu zucken 50 - 100 Euro für einen Friseurbesuch hinlegen aber Angst haben beim Anwalt müssten sie für jede Auskunft gleich ihr komplettes Gehalt überweisen. Es gibt da Tarife und der RA kann Dir im voraus genau sagen was das kostet, dann kannst Du es Dir ja immer noch überlegen. Bei so einer wichtigen Sache würde ich mich nicht auf Auskünfte aus zweiter Hand verlassen. LG von Sissi

Re: Elternzeit - Probezeit - Kündigungsschutz?????????

hallo, zumindest zum thema krankenversicherung kann ich dir auskunft geben:
mein vertrag endete jetzt auch während der elternzeit und meine info bisher war immer, dass ich dann zur familienversicherung meines mannes wechseln muß, doch nach tagelangem hin und her ohne richtigen versicherungsschutz jetzt klarheit:
solange man erziehungsgeld bekommt ( bei mir bis zum 2.geburtstag meiner tochter) ist man selbstständig aber beitragsfrei krankenversichert...
danach muß man ine die familienversicherung des ehepartners wechslen!
habe auch die erfahrung gemacht, dass eigentlich keiner richtig ahnung hat!!! erschreckend, oder??
viel erfolg
claudia, 32.ssw mit anna, 22 monate

Re: Elternzeit - Probezeit - Kündigungsschutz?????????

Hallo,
also soweit ich die Sache kenne hat die Elternzeit nix mit einem besonderen Kündigungsschutz innerhalb der Probezeit zu tun. Einen besonderen Kündigungsschutz kann man sich erst nach der Probezeit erwerben. Aber ihr solltet um Sicherheit zu haben mal zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen....
LG Chris
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