Elternzeit...***Hilfe***
Ich dachte immer die Elternzeit fängt nach den 8 Wochen Mutterschutz an! Heute in einem Gespräch fragte man mich wieso ich erst im Januar wieder arebiten gehen werde, wenn Mia-Sophie doch im November geboren ist? Meine Reaktion?????
Nunja habe geschaut Erziehungsgeld bekomme ich ja nur bis November, aber ich habe den Antrag bei meinem Arbeitgeber auf ein Jahr Elternzeit gestellt vom 5.1.2005-5.1-2006 als als der Mutterschutz um war!
Meine Frage ist das nun ein Problem? Ich meine außer das ich kein Geld mehr bekommen werde, ist ja quasi nur ein Monat! Denn Noveber bekomme ich ja noch und ab Januar würde ich wieder arbeiten! Mein Arbeitgeber hat mir diesen Antrag auch genehmigt! Meint Ihr ich könnte da Ärger bekommen, nur ein Steuerbüro - die das ja brauchten - müßte sowas doch wissen!!!
Das nächste Problem wäre nämlich dann der Kiga-Platz den habe ich zwar ab Dezember aber eigentlich wegen der Eingewöhnung für Mia!
Irgendwie bin ich gerade etwas ratlos - HELFT MIR!!!!
Liebe *fragende* Grüße Doreen & Mia-Sophie 24w+1t
Re: Elternzeit...***Hilfe***
das sollte kein Problem sein, du kannst Elternzeit bis maximal zum Tag vor dem 3. Geburtstag deines Kindes nehmen. Also ist es ganz egal, ob du im November, im Januar oder im Juli wieder arbeiten gehst. Da die meisten Mütter Elternzeit für drei Jahre nehmen, fangen allerdings diese dann auch am Geburtstag ihres Kindes wieder an zu arbeiten. Aber da du ja nur ein Jahr ab Ende MUtterschutz nimmst, spielt das keine Rolle. Erst recht nicht, wenn es schon genehmigt ist. Und mit der Steuer hat es auch nichts zu tun. Hauptsache, du hast im Dezember und Januar noch genug Geld ;-)
Liebe Grüße,
Lili
Re: Elternzeit...***Hilfe***
Re: Elternzeit...***Hilfe***
Innerhalb der 3 möglichen Jahre kann man beantragen, was man will. ICh hab bis zu Annikas 2. Geburtstag beantragt, gehe aber ab Juli wieder arbeiten (30 Stunden, soviel darf man maximal in der Elternzeit). Mein Mann bleibt dann zuhause...
1 Jahr vortragen !!!
Re: Elternzeit...***Hilfe***
keine Panik!! Wenn die Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz in Anspruch genommen wird, dann zählen die 8 Wochen MuSchu schon zu der Elternzeit. Deshalb ging Dein Gesprächspartner bei 1 Jahr beantragter Elternzeit von einem früheren Arbeitsbeginn aus! Das wichtigste ist aber, dass Dir Dein Arbeitgeber den beantragten Arbeitsbeginn genehmigt hat, ob das jetzt ein Jahr oder 14 Monate sind, ist egal. Es stehen Dir insgesamt 3 Jahre Elternzeit zu. Wenn Deine Mia-Sophie in die Schule kommt, kannst Du noch bis zu einem Jahr Deiner nicht in Anspruch genommenen Elternzeit mit Zustimmung Deines Arbeitgebers nehmen.
Und noch etwas: ein Steuerbüro weiß längst nicht alles, mein Chef (Steuerberater) wußte von dem ganzen Prozedere (MuSchu, Weihnachtsgeld im MuSchu, Elternzeit etc. etc.) nämlich grad gar nix!
Hoffentlich bist Du nach all den Antworten nicht mehr ratlos!!
VLG Isa mit Felix
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