Suchen Menü

Elternzeit - Frage

Hallo :-)
bei den letzten Vorbereitungen für's Baby habe ich
auch schon das Schreiben an den Arbeitgeber für die
Bekanntgabe der Elternzeit formuliert. Folgendes ist
nun leider für mich nicht ganz deutlich:
Ich beantrage nach Ablauf des Mutterschutzes (also
den 8 Wochen nach der Geburt) eine Elternzeit für
den Zeitraum von einem Jahr. Nach den gängigen Infos
aus dem Netz heisst das: bis zum 1. Geburtstag des
Kindes.
Aber ist das so richtig? Eigentlich ist doch "ein Jahr
nach Ablauf des Mutterschutzes" dann 1. Geburtstag zzgl.
dieser 8 Wochen, oder nicht? Oder beantrage ich sozu-
sagen 1 Jahr Elternzeit und meine aber letztlich nur
10 Monate, weil 2 Monate für die Mutterschutzzeit dann
angerechnet werden?
:-) Ihr seht, ich brauche da mal Hilfe :-)
Danke und liebe Grüße
Heike+Baby (ET -6)
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit - Frage

Hi,
ich hatte die gleichen Fragezeichen und habe mit meinem AG gesprochen. Es ist immer bis zum Geburtstag des Babies, d.h. bei einem Jahr bis zum 1. Geburtstag, bei 2 Jahren Elternzeit bis zum 2.Geburtstag usw. Dein Baby kommt bestimmt nicht genau am ET, deshalb wird der MuSchu immer angerechnet und man hat dann eigentlich "nur" 10 Monate Elternzeit und 2 Monate MuSchu, das gibt wieder 12 Monate ab dem Tag der Geburt. D.h. du hast alles richtig geschrieben, hättest es auch einfach schreiben können, so nach dem Motto:"Ich beantrage nach der Geburt meines Kindes Elternzeit für 1 Jahr, 2 Jahre etc."
Hoffe, das hilft dir etwas?!
LG Tanja 38.SSW

Re: Elternzeit - Frage

Hallo Tanja :-)
danke für Deine Antwort. Ja, damit seh' ich nun
klarer, lach... und sollte wirklich die Länge des
Brieftextes noch einmal überdenken. :-)
Liebe Grüße
Heike+Baby (ET -6)

Re: Elternzeit - Frage

Hi,
die Elternzeit beginnt mit der Geburt des Babys. Die 8 Wochen kannst Du leider nicht sparen.
LG Chris

Re: Elternzeit - Frage

Hallo,
schreib doch einfach das Enddatum Deiner Elternzeit auf - also entweder quasi die Zeit um den 1. Geburtstag Deines Kindes oder eben bis es 14 Monate alt ist. Um Mißverständnissen vorzubeugen würde ich schreiben: '...plane ich meine Elternzeit bis zum 31.10.2005.' Oder welches Datum auch immer.
Elternzeit brauchst Du übrigens nicht zu beantragen - sie steht Dir zu. Du mußt Deinen Arbeitgeber nur bis 14 Tage nach der Entbindung über Deine Pläne in Kenntnis setzen.
Aber eigentlich würde 1 Jahr bedeuten bis zum 1. Geburtstag - es wird quasi ab dem Tag der Geburt gerechnet - für den Fall das der Mann Elternzeit nimmt. Der hat ja keinen Mutterschutz.
Viele Grüße, Aleks
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen