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Elternzeit??

Hallo, ich bin gerade am überlegen, wie lange ich Elternzeit beantragen sollte. Dazu habe ich mal ein paar Fragen an die Mehrfachmamis oder an alle die es wissen:
Wenn ich jetzt 2Jahre beantrage, kann ich dann ein weiteres Jahr verlängern und muss es mein Chef genehmigen?
Wenn ich vor Ablauf der 2 beantragten Jahre wieder voll arbeiten will, muss mein Arbeitgeber dies genehmigen?
Ich habe in der Elternzeit die Möglichkeit 30Std. Die Woche zu arbeiten??
Ich habe mir schon das Gesetz runter gelanden, aber sehe da nicht so durch!
Danke für Eure Hilfe!
LG Jana
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit??

Hallo Jana,
wenn Du jetzt 2 Jahre benantragst, kannst Du 8 Wochen vor dem Ende ein weiteres Jahr beantragen. Wird in der Regel auch genehmigt, wenn Du es fristgerecht beantragst. Wenn Du vor Ablauf der 2 Jahre wieder Vollzeit arbeiten willst, hast Du keinen Anspruch darauf. Der AG kann Dir das genehmigen oder aber auch nicht. Hängt ja auch davon ab, ob sie gerade freie Stelle haben. Wenn Du währenddessen aber Teilzeit arbeiten willst, kannst Du das bei Deinem AG oder einem anderen bis zu 30 h in der Woche. Diese Beschäftigung ist aber genehmigungspflichtig, d. h., muss auch von Deinem AG genehmigt werden. D. h. nur wenn Du auf alle Fälle wieder Vollzeit arbeiten willst, musst Du Dir schon jetzt ganz genau überlegen, wie lange Du Elternzeit nehmen willst. Ansonsten kannst Du die Teilzeit bis zu 30 h/Woche jederzeit beantragen.
Hoffe, das ist jetzt halbwegs verständlich.
Gruß,
Jana ;o)

kleine Ergänzung

aus eigener Erfahrung weiß ich aber leider, dass Müttern in Elternzeit zuerst ihr Teilzeitvertrag verweigert bzw. gekündigt wird, wenn die Geschäftslage schlechter wird. Auch auf die Verlängerung hast Du, soweit ich weiß, keinen ECHTEN Anspruch. Bei uns wird's jedenfalls momentan so gemacht, dass Mütter so schnell wie möglich in Vollzeit gedrückt werden. In der Hoffnung, dass sie das nicht organisiert kriegen und kündigen.
Ich hatte beim ersten Kind 2 Jahre Elternzeit beantragt und werde jetzt 3 Jahre beantragen. Wenn die Lage in der Firma wieder gut wird, kann ich dort auch wieder bis 30 h arbeiten. Ansonsten hab ich wenigstens die Chance, extern eine Teilzeitjob zu suchen. Ich hab mir übrigens eine "Generalerlaubnis" zur externen Arbeitssuche ausstellen lassen. Damit muss ich mit meiner Zusage zu einem Job nicht erst warten, bis sich die Firma endlich geäßert hat (Frist dafür sind immerhin 4 Wochen). Das ist aber auch reiner Goodwill.
lg angela
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