Dringende Frage, wg. Vermietung/Kauf
wie ihr ja wisst, sind wir erst umgezogen vor 5 Wochen. Eben ruft mich der Vermieter an und meinte der moechte die Wohnung verkaufen. Wie stehen denn nun unsere Chancen? Wenn der Vermieter die Wohnung verkauft muss doch der Kaeufer uns sozusagen 'mitkaufen'. Aber falls er Eigenbedarf an meldet kann er uns doch kuendigen, oder??? Muss er dann fuer den Schaden unsererseits, sprich neuer Umzug, Wohnungssuche, Renovierungsarbeiten etc. aufkommen. Oder kann uns der neue Vermieter einfach kuendigen???
Ich koennte grad kotzen!!! Sorry. LG Sandra
Re: Dringende Frage, wg. Vermietung/Kauf
Re: Dringende Frage, wg. Vermietung/Kauf
der neue vermieter kann euch nicht einfach rausschmeißen.
auch bei eigenbedarf könntet ihr es bis zu 5 jahre hinauszögern um aus der wohnung aus zu ziehen.
außerdem müßter er oder der derzeitige vermiter euch die umzugskosten und renovierungsarbeiten für eine neue wohnung bezahlen. so ist mein stand der dinge ,da meine nachbarin ausziehen mußte da ihre vermieterin wieder kam.
da sich meine nachbarin aber auf nicht einlassen wollte ist sie gegangen, leider !
informiert euch mal genau, so einfach können mieter nicht rausgeschmißen werden, die haben viel mehr rechte als die vermieter!
viel glück und lg susanne
Re: Dringende Frage, wg. Vermietung/Kauf
ich hatte auch schon mal so einen ähnlichen fall aber dann gehört das es viele soziale gründe gibt das man nicht geschnmissen werden kann z.b. kind hat sich an umfeld gewöhnt,umzug wäre soziale härte (zwecks geld unbd neuer suche).ich denke mal das könntest du "gewinnen".
vlg von jacky
Re: Dringende Frage, wg. Vermietung/Kauf
das ist natürlich erstmal ein Schock aber es ist auch so das man sich sein ganzes Leben lang um Dinge sorgt die zu 90% nicht eintreffen. Also warte doch ab, wahrscheinlich ändert sich für euch nichts und es könnte sogar sein das der neue Vermieter nichts gegen ein Katzennetz hat.
" Think positiv"
LG Ute
Wendet euch sofort an den Mieterschutzbund
Re: Dringende Frage, wg. Vermietung/Kauf
ich hab mal meinen Männe gefragt:
Wenn die Wohnung noch keine Eigentumswohnung war aber zu einer Eigentumswohnung umgewandet werden soll gibt es eine Sperrfrist zur Kündigung von 10 oder 12 Jahren !!! Wenn der Vermieter verkauft hat der neue Eigentümer ein Eigennutzugsrecht. Es ist nun fraglich ob euer jetziger Vermieter nicht schon vorher wusse oder hätte wissen können (also bei Abschluss eures Mietvertrages), ob er die Wohnung verkaufen wollte. Dann ist er euch gegenüber schadensersatzpflichtig. Hier kommt es sehr auf die Einzelheiten an.
Hoffe ich konnte Dir helfen,
Ute
Re: Dringende Frage, wg. Vermietung/Kauf
doch lt. Telefongespr. heute wusste der Vermieter, dass er die Wohnung verkaufen wollte!!! Wir nicht. LG und vielen Dank. Sandra
Re: Dringende Frage, wg. Vermietung/Kauf
wenn ihr Glück habt will der neue Eigentümer ja eure Wohnung als Anlageobjekt haben und euch als Mieter behalten. Das wäre für euch natürlich die beste Lösung. Ansonsten solltet ihr nochmal beim Mieterverein oder Anwalt vor Ort erkundigen was mit dem Schadensersatz gegen euren jetzigen Vermieter ist, wenn er vor Abschluss eures Mietvertrages schon vorhatte die Wohnung zu verkaufen!
GGLG,
Ute
Re: Dringende Frage, wg. Vermietung/Kauf
vielen Dank fuer die ganzen Info's. Ich werde morgen frueh gleich den Mieterverein anrufen. GvlG Sandra
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