Darf ich mal Frust ablassen???
habe Euch ja von unserer Wohnungssituation (Verkauf etc) erzaehlt. Heute hatte ich nochmals einen Termin beim Mieterverein. Musste eine knappe Std. warten und war nach 2 min. raus. Informationen gleich NULL. O-Ton des Anwaltes:
Ja Whg. Eigentum, koennen sie nix machen nur warten. Auf Wiedersehen & lassen Sie sich einen neuen Termin geben, wenn sie was vom Vermieter hoeren.
Hammer, fuer das fahre ich eine knappe Std. hin, warte fast eine Std. und fahre dann wieder eine knappe Std. nach hause.
Sorry das musste ich mal loswerden. LG Sandra
Re: Darf ich mal Frust ablassen???
LG MArion
Re: Darf ich mal Frust ablassen???
leider nicht. :( LG Sandra
Re: Darf ich mal Frust ablassen???
genau so ist es mir letztens bei der Verbraucherzentrale ergangen. Hab mich auch geärgert.Ich bin jetzt nicht auf dem neusten Stand mit deiner Wohnungsgeschichte,ich weiss nur das das Haus verkauft wurde. Hat der neue Vermieter Eigenbedarf angemeldet oder die Miete erhöht? Oder rechnest du nur damit und möchtest dich vorher informieren?
LG Ute
Re: Darf ich mal Frust ablassen???
Nee, unsere Whg. wurde noch nicht verkauft. Der Vermieter teilte uns 5 Wochen nach Einzug in die Whg. mit er haette Whg.'s Intressenten und moechte verkaufen. Daher wollte ich mich informieren, was fuer Chancen wir haben??? LG Sandra
Re: Darf ich mal Frust ablassen???
ich arbeite in der Wohnungsbranche. Also, so einfach geht das nicht euch vor die Tür zu setzen. Erstmal muss der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden und durchsetzen, aber evtl. kauft ja auch jemadn die Wohnung zur Kapitalanlage? Vorher würde ich mir keinen Kopf machen. Mietkauf würde ich nicht machen, entweder kaufen oder mieten, Mietkauf bedeutet nämlich nicht, daß ihr ne Art Miete zahlt und dann später kauft. Mietkauf heisst erst Miete zahlen und dann kaufen (so in etwa jedenfalls) ... bringt null.
LG Dani
Re: Darf ich mal Frust ablassen???
da würd ich mich aber jetzt noch nicht so verrückt machen. Die meisten Vermieter sind froh nette zuverlässige Mieter zu haben und wer Eigenbedarf hat wird sich eine Wohnung kaufen die leer steht.Die haben doch auch keinen Bock evtl. über Monate vor Gericht zu streiten um die Wohnung frei zu kriegen.Du wirst sehen, ihr werdet da wohnen bleiben und alle schlaflosen Nächte waren umsonst.
LG Ute
Re: Darf ich mal Frust ablassen???
Re: Darf ich mal Frust ablassen???
Möchtet Ihr denn in der Wohnung bleiben? Er kann Euch ja nicht einfach wieder vor die Türe setzen, das mal als erstes und wenn er die Wohnung verkauft, dann müßt ihr das eh mit dem neuen Besitzer dann klären.
Und gesetz dem fall ihr wollt wirklich in der Wohnung bleiben, dann fragt doch ob ihr nicht was über Mietkauf machen könnt mit dem Vermieter.
Ihr seid doch gerade erst umgezogen oder bin ich da jetzt im falschen Film?
Liebe Grüße Stefi
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