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Attest für Mutterschutz

In der 12. SSW habe ich von meinem Arzt ein Attest bekommen in dem steht das mein letzter Arbeitstag der 1.11. sein wird.
Gilt dieses Attest noch oder muß ich kurz vor Beginn des Mutterschutzes noch ein neues anfordern?
Happy78 (25+6)
Bisherige Antworten

Re: Attest für Mutterschutz

Hallo Happy,
Du brauchst eine Bescheinigung vom FA darüber wann Dein Muschu anfängt. Soviel ich weiß, darf es nicht vor der 34.SSW ausgestellt werden. Ein Teil davon geht zu Deinem Arbeitgeber, der andere Teil an die Krankenkasse. Damit bist Du dann berechtigt Mutterschaftsgeld zu beziehen. Ansonsten frag doch einfach bei Deinem Frauenarzt nach !!!
LG Micha 32.SSW

Re: Attest für Mutterschutz

Hi Einfch den Wisch beim Arbeitgeber abgeben ... einen zweiten wollen die normalerweise nicht.
Du brauchst nur einen weiteren, wenn der Entindungstermin korrigiert werden sollte.
Lieber Gruß,
julia

Re: Attest für Mutterschutz

frühesterns 49 Tage (=7 Wochen) vor dem errechneten ET braucht Dein AG den endgütigen Termin (vom Arzt attestiert). Das Original bekommt Deine gesetzliche Krankenkasse (wegen Mutterschaftsgeld; schickt daraufhin auch Unterlagen zur Kranken-Versicherung), die Kopie Dein Arbeitgeber.
LG
Ute (30+2)

Re: Attest für Mutterschutz

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
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