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Anspruch auf Haushaltshilfe???

Hallo,
hat jemand von Euch eine Ahnung, ob jede Frau nach der Entbindung einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe bzw. auf eine Kinderbetreuungsperson?
Ich hatte letztes Jahr im Oktober eine Fehlgeburt mit Ausschabung und habe danach problemlos eine Haushaltshilfe bekommen, da mein Mann keinen Urlaub bekam und niemand da war, der unsere Tochter betreuen konnte.
Ist das nach der Entbindung auch so? Wer hat Erfahrungen?
LG Michaela
Bisherige Antworten

Re: Anspruch auf Haushaltshilfe???

Hi Michaela,
ich habe zur Zeit noch ne Haushaltshilfe wegen vorzeitigen Wehen. Da war die KK aber schon kleinlich und wir mußten sogar 2 Anträge wegschicken.
Aber dann haben sie es immerhin bewilligt und da sie rückwirkend bewilligt haben kommt die Haushaltshilfe also jetzt auch noch :-)
Nach der Entbindung ist das wohl nicht so einfach, da muß man schon ne schwere Geburt haben das die das genehmigen, haben mir jedenfalls einige Mamis berichtet.
Also bei spontan wahrscheinlich gar keine Chance. Aber so genau kann ich dir das nicht sagen, einfach mal nachfragen würde ich sagen.
LG Doreen mit Moritz inside

Re: Anspruch auf Haushaltshilfe???

Hallo,
laut meiner Krankenkasse hat man Anspruch auf eine Haushalthilfe nach der Entbindung, wenn keine andere Person im Haushalt helfen kann. Wenn also der Mann keinen Urlaub bekommt und das größere Kind dann ohne Betreuung wäre, bekommt man bestimmt Hilfe. Allerdings gilt das nur für einen bestimmten Zeitraum nach der Entbindung (wie lange, weiß ich nicht) - dann kann man sich ja wieder selbst um alles kümmern.
Schau doch mal auf die Homepage deiner Krankenkasse oder ruf sie an - die müßten dir Genaues sagen können.
LG Laura

Re: Anspruch auf Haushaltshilfe???

Hallo Michaela
sorry, für DE keine Ahnung. Aber wieso sollte das jeder Frau zustehen???
also ohne medizinische Indikation sehe ich da effektiv keinen Bedarf, es
sei denn, nach einer Hausgeburt halt für die erste Woche, die man sonst
im Spital verbringen würde; mindestens ansatzweise.
Regula - die mindestens nach der letzten Geburt definitiv kein Problem
hatte, den Haushalt einigermassen in Schwung zu halten, den Hund kurz
(noch nicht das volle Programm; das ging erst nach 4 Wochen wieder)
auszuführen und "nebenbei" das Kind zu versorgen.
Regula - die sich mal wieder wundert, wieso die Gesundheitskosten
weiter explodieren

Re: Anspruch auf Haushaltshilfe???

Wenn Du schon ein Kind hast und Dein Mann keinen Urlaub bekommt, hast Du auch nach einer Geburt (10 Tage?)einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Setz Dich einfach mit Deiner KK in Verbindung und beantrage dies schon mal vorab.
lg, anja.
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