An alle Geburtsbericht-Erfahrenen! WICHTIGE FRAGE
kann man eigentlich auch irgendwelche Unterlagen über die Betreuung des Kindes nach der Geburt anfordern? Gibt es da auch gerichtliche Beschlüsse? Ich fand dieses ganze Hickhack nämlich alles andere als toll und würde gern wissen, ob das überhaupt alles rechtens war.
LG
Claudia
Re: An alle Geburtsbericht-Erfahrenen! WICHTIGE FR
Meinst Du jetzt bezüglich der Betreuung durch die Krankenschwestern im Krankenhaus?
Liebe Grüße Stefi
Re: An alle Geburtsbericht-Erfahrenen! WICHTIGE FR
Danke!!
LG
Claudia
Re: An alle Geburtsbericht-Erfahrenen! WICHTIGE FR
Hab ein ganz schlechtes Gewissen, das ich mich erst so spät wieder melde, hatte aber vorher einfach keine Zeit, sorry. Hab grad mal die anderen Antworten gelesen. Ich würde auch den Bericht von der Intensivstation, einfach mal mit anfordern. Sollte er nicht dabei sein, würde ich einfach mal mit meinem Kinderarzt sprechen, ob er diesen nicht für Dich anfordern kann. Weil ihm dürfte man ja die Aushändigung nicht verwehren.
Aber pass mal auf folgendes habe ich zu dem Thema gefunden:
Hat ein Patient das Recht seine Patientenakte einzusehen und/oder die Anfertigung von Kopien zu verlangen?
Nach § 10 Abs. 2 BOÄK hat der Arzt dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren bzw. Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Teile der Akte, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Die Einsicht in diese subjektiven Aufzeichnungen kann der Arzt gewähren, er muss es aber nicht. Eine weitere Einschränkung des Einsichtsrechtes des Patienten ist im Bereich der Dokumentation einer psychiatrischen Behandlung möglich (siehe hierzu "Besonderheiten bei der Einsichtnahme von Patientenakten in psychiatrische Behandlungsunterlagen" unter www.datenschutzzentrum.de/material/themen/gesund/einspsy.htm).
Soweit ein Einsichtsrecht besteht bzw. der Arzt die Einsicht in die Patientenakte gewährt, besteht auch ein Anspruch auf Anfertigung von Kopien.
Ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten kann sich zudem aus dem Datenschutzrecht, z.B. § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ergeben.
AUsserdem habe ich den und noch einige Links zu diesem Thema im Profil.
Vielleicht konnte ich Dir ja weiter helfen.
Liebe Grüße stefi
Re: An alle Geburtsbericht-Erfahrenen! WICHTIGE FRAGE
Er hat dann irgentwann so ein "Kompott" bekommen und das find ich etwas dreist, da mir nichts davon gesagt wurde.
Ob das jetzt immer mit dabei ist oder Zufall war weiá ich nicht. Lg Keksi
Re: An alle Geburtsbericht-Erfahrenen! WICHTIGE FRAGE
konntest du denn ergründen, was das "Kompott" war? Ich wäre glaub ich samt dem Bericht in die Klinik gefahren und hätte die Mädels dort im Säuglingszimmer stramm stehen lassen vor Wut. Das ist der Hauptgrund, warum ich ambulant entbunden habe: Mißtrauen gegen die eigene Zunft *lol* (bin ja Kinderkrankenschwester...) Ich weiß, dass leider immer noch viele Schwestern vom "alten Schlag" grad in den Säuglingszimmern arbeiten und dann natürlich der Meinung sind, sie wüssten eh alles am Besten und schon mal auf jeden Fall besser, als so eine dumme Jung-Mutti :-( Und da ist "Zufüttern" , oft mit Glukose-Lösung, immer wieder gern verbreitet...und die Mamas wundern sich dann, warum die Kinder nicht so recht an die Brust wollen. Ist eines meiner absoluten Reizthemen und ich hätte Julie nicht eine Minute aus der Hand gegeben, wenn ich aus irgendwelchen Gründen im KH hätte verbleiben müssen! LG, Nicole
Re: An alle Geburtsbericht-Erfahrenen! WICHTIGE FRAGE
Re: An alle Geburtsbericht-Erfahrenen! WICHTIGE FRAGE
hmmm, und meinst Du, die haben den Bericht nur mit dazu getan, weil ihr ja sozusagen auf einer Station ward? Weißt Du, ich frage, weil Charlot 14 Tage auf der Kinderintensiv war und ich nach 5 Tagen entlassen wurde und dann auf eigenen Wunsch im KH geblieben bin - also werde ich für mich nur von den 5 Tagen was bekommen.
Auf der anderen Seite bin ich ja Charlots Vormund und sie selbst kann ihre Unterlagen ja nicht anfordern... Bin ratlos.
LG
Claudia
Re: An alle Geburtsbericht-Erfahrenen! WICHTIGE FRAGE
prinzipiell gilt doch wohl, dass man als Patient (oder eben als Mutter) das Recht hat, zumindest Einblick in die KH-Akten (oder Unterlagen vom KiA) zu bekommen. Ich würde die Sachen von Charlots Intensiv-Aufenthalt einfach auch mal anfordern und dann warte doch erst mal ab, was passiert. LG, Nicole
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