@ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
ich wollte mal andere Erstmamis fragen wg. der Elternzeit fragen. Wie habt Ihr Euch entschieden 1 oder 2 Jahre oder gleich die vollen 3? Teilt Ihr Euch das mit Eurem Mann? Habt Ihr die Möglichkeit Teilzeit in Eurer Firma zu arbeiten? Muss man sich eigentlich vorher festlegen ob 1 oder 2 Jahre oder kann man später das ganze immer noch ändern (verlängern oder verkürzen)???
Bei mir siehts düster aus - bei uns gibt es keine Teilzeit. Ich würde gerne 2 Jahre nehmen, weiss aber nicht, ob das dann geldtechnisch immer so reicht - würde dann evtl. was anderes auf Stundenbasis suchen, hoffe, dass die "Zeiten" dafür dann wieder besser werden...
Wie siehts bei Euch aus?
Die Frage ist natürlich auch an alle Mehrfachmamis gerichtet, wie sie es bei der ersten SS gemacht haben *G*
Danke für viele Infos und sonnige Gruesse
Tanja (26 SSW)
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
ich mach nur die 8 Wochen nach der Geburt und danach 4 Stunden am Tag. Zum Glück hat mein Chef sich drauf eingelassen. 3 Jahre würde ich auch gerne nehmen, aber das geht bei uns geschäftstechnisch und auch geldtechnisch nicht, auch weil wir eine sehr kleine Firma sind. Gott sei Dank hab ich meine Schwiegermutter im Haus gegenüber und sie nimmt dann morgens die Kleine. Anders würde es bei uns gar nicht gehen, auf den Job verzichten kann und will ich auch nicht.
LG Ines 25+0
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
LG sommertau 21.SSW
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
Wie gesagt, bei uns hing die Länge der Elternzeit eben am Betreuungsproblem. Naja und mit meinem Mann die Zeit teilen ging auch nicht, da er selbständig ist !
LG Micha 27.SSW
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
Ich mache ab und zu bei Inventuren mit um mir ein bisschen Geld zu verdienen,das gebe ich dann auch nur für mich alleine aus;O)
Wie gesagt,die vollen 3Jahr,wie es danach aussieht mit arbeiten weiss ich noch nicht,werde in der Firma auf jeden Fall kündigen und dann mal weiter sehen.Muss auch nur wegen der Rente wieder arbeiten gehen,aber ich werde wahrscheinlich für meine kleine Schwester die Büroarbeit erledigen,sie ist selbständig und würde sich dadurch ne Menge Zeit und geld sparen und ich bin wegen Rente abgesichert
LG Tanja und Simon 22.10.02 und Krümel 20.SSW
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
ich habe bei Lena die vollen 3 Jahre beantragt, mit der Option, ggf. auch früher wieder einzusteigen. Denn das ist wohl einfacher als andersherum -- wenn Du nur 2 Jahre beantragst und dann doch länger willst ...
Also am besten den "maximalen" Zeitraum beantragen. Wenn Du dann doch eher wieder zurück willst, kannste das ja dann immernoch machen.
Diesmal stellt sich die Frage ja gar nicht :o))
Ich nehm natürlich wieder die vollen 3 Jahre und freue mich auch drauf !
Liebe Grüße
Moon (22. SSW)
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
bei uns richtet sich das ganze auch nach einem Grippenplatz....ich hab, wenn alles gut geht die Möglichkeit auch von zu Hause aus zu arbeiten.......das werd ich vielleicht auch schon das erste jahr mit 10std in der Woche in Anspruch nehmen.......das 2.Jahr wollte ich halbtags von zu Hause aus arbeiten, doch wie gesagt hängt es davon ab, ob ich einen Grippenplatz bekomme oder nicht.....das kann mir aber noch keiner sagen, ich hab mich schon vor 2mon. dafür angemeldet......ich möcht aber nicht von zu Hause aus arbeiten und das Kind mit zu Hause haben.....das fänd ich nicht gut.........
Bei uns steht das also noch in den Sternen, was mich manchmal auch ganz schön ins Grübeln bringt, aber es lässt sich nicht ändern!!!
lg sonne
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
ich werde 2 Jahre Elternzeit einreichen und dann bei Bedarf um ein weiteres Jahr verlängern.
Da man aber in der Elternzeit ja einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit (15-30 Stunden) hat - sofern der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und man bereits länger als 6 Monate angestellt war - und ich einfach gern mein eigenes Geld verdiene :-) plane ich, nach ca. 14 Monaten wieder für 16 Stunden arbeiten zu gehen. Gibt es bei Dir im Betrieb keine Teilzeit, weil der Betrieb zu klein ist oder hat man Dir das Dein AG so gesagt?
Es ist nämlich so, dass im ersten Moment kein AG gerne Teilzeit anbietet, aber seit dem neuen Bundeserziehungsgeldgesetz (1.1.2001) ist es für Arbeitgeber bedeutend schwieriger Teilzeit einfach so abzulehnen.
Ich habe mir übrigens beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einige sehr informative Broschüren bestellt; die zeigen alle möglichen Beispiele auf und man versteht diese - wie ich finde sehr komplexe Thematik - besser.
Gruss
Nina
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
das ist ja interessant, heisst dass, dass mein AG mir Teilzeit anbieten muss??? Wir haben knappe 100 MA und mein AG sagte mir nur, dass er im Vertrieb (wo ich arbeite) keine Teilzeit anbietet...muss er mir denn die Möglichkeit geben evtl. in einer anderen Abteilung Teilzeit anzubieten?
Ich bin jetzt im November 3 Jahre dort beschäftigt.
Danke für eine kurze Antwort!
LG Tanja
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
Mit der Neuregelung des § 15 BEerzGG will der Gesetzgeber die Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub stärken. Damit soll insbesondere der Wiedereinstieg der Teilzeitkräfte und der Frauen in dem Beruf stärker als bisher gefördert werden.
Aus diesem Grunde bestimmt § BEerzGG, daß auch während des Erziehungsurlaubes beide Elternteile bis zu 30 Wochenstunden weiterarbeiten können.
Dies bedeutet, daß im Ergebnis jeder Elternteil bis zu 30 Stunden Teilzeitarbeiten kann, auch wenn beide Elternteile Erziehungsurlaub beantragt haben. Damit soll die wirtschaftliche Basis des Erziehungsurlaubes und der gemeinsamen Betreuung der Kinder sichergestellt werden.
Die Obergrenze von 30 Wochenarbeitsstunden ist allerdings zwingend. Sofern diese Obergrenze überschritten werden soll, ist jedenfalls immer die Zustimmung des betroffenen Arbeitgebers erforderlich.
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
Der Gesetzgeber hat in § 15 Abs. 4 - Abs. 7 BEerzGG einen Anspruch auf Teilzeitarbeit der Erziehungsurlauber geregelt.
Dieser Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gilt jedoch in erster Linie für eine Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Allerdings hat der Gesetzgeber auch eine Teilzeit bei einem fremden Arbeitgeber nicht ausgeschlossen.
LG Annie
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
Liebe Gruesse
Tanja
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
sorry, dass ich erst heute antworte. Da ich aber am Samstag geheiratet habe, bin ich vor dem heutigen Tag zu nichts anderem gekommen. :-)
Also, Du hast vollkommen Recht mit Deiner Annahme, dass Dir Dein AR Teilzeit anbieten muss. Dann eben in einer anderen Abteilung. Der Punkt ist, dass Dein AR Dir die Teilzeit in der Elternzeit nur aus "dringenden betrieblichen Gründen" ablehnen kann. Laut meiner "Personaltante" sind diese Gründe in einem Unternehmen sehr schwer zu finden bzw. in 99% der Fälle können keine vorgewiesen werden; soll heißen spätestens vor dem Arbeitsgericht (wenn man so weit gehen will) kommen die meisten Firmen nicht durch. Vor 2001 war es so, dass der AR nur "betriebliche Gründe" für die Ablehnung nennen mußte, heute dagegen "dringende betriebliche Gründe" was die Möglichkeiten und Ansprüche des Arbeitnehmers seitdem erheblich verbessert hat.
Gruss und wenn Du noch Fragen hast einfach melden.
Nina
Hier noch ein guter Link zum Thema und ein etwas längerer Text.
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Beruf-und-Karriere/teilzeit.html
"Es gibt viele gute Gründe in Teilzeit zu arbeiten: Weiterbildung, Hobbies, ehrenamtliches Engagement, Familie, mehr Freizeit... Für über 50 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten in der Bundesrepublik bleiben jedoch die familiären Gründe ausschlaggebend.
Die Reform beider Gesetze zu Beginn dieses Jahres, das neue Bundeserziehungsgeldgesetz des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend und das Teilzeit- und Befristungsgesetz des Bundesarbeitsministeriums, schaffen für diese Motive endlich eine gesetzliche Grundlage und erleichtern somit die Rückkehr oder den Verbleib im Job: Nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz ist für Eltern, deren Kinder nach dem 31.12.2000 geboren sind, während der "Elternzeit" (früher: Erziehungsurlaub) eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden zulässig.
Gleichzeitig haben die Eltern, die zwischen 15 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten möchten, einen gesetzlichen Anspruch, ihre Arbeitszeit in diesem Umfang zu reduzieren. Voraussetzung für den Anspruch: Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter, und der Mitarbeiter gehört dem Betrieb oder Unternehmen schon mehr als sechs Monate an. Der Arbeitgeber kann den Wunsch dann nur ablehnen, wenn dem Anspruch dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Für die schriftliche Anmeldung einer Arbeitszeitverringerung während der Elternzeit gilt eine Frist von acht Wochen. Die Verringerung der Arbeitszeit kann während der Gesamtdauer der Elternzeit höchstens zweimal von jedem Elternteil beansprucht werden."
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
Tausend Dank für deine Info - ich habe jetzt gleich mal ne mail an meine AG geschickt mit der Bitte um Stellungnahme... also heisst es jetzt mal abwarten.
Dir aber erstmal noch HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH zu deiner Hochzeit - > ich hoffe, Ihr hattet einen traumhaften Tag!!! Wir haben auch Ende Jan. dieses Jahr geheiratet und es war traumhaft schön!!!
Also alles gute & Liebe
Tanja (26.SSW)
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
LG Simone 21+5
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
durch den vielen Aerger und Stress bei meinem Arbeitgeber
werde ich ihm volle eins rein wuergen. Mein Mann und ich planen eh Anfgang naechsten Jahres aus Mannheim weg zu ziehen. Ich werde meinem AG einen Brief (natuerlich per Einschreiben-sonst hat bekommt er den Brief womoeglich nicht)schreiben in dem ich bekannt gebe, dass ich 3 Jahre vollen Erziehungsurlaub nehme. Eigentlich wollte ich nur ca. ein Jahr nehmen, aber nach allem Stress und Aerger mit ihm, NEIN DANKE.
Vom finanziellen her koennen wir uns es schon leisten, dass ich zuhause bleibe, nur mag ich die Abhaengigkeit nicht. Ich wuerde schon gerne mein eigenes Geld verdienen. Ich werde mir evtl. nach ein paar Monaten fuer Abends eine Putzstelle oder so suchen. LG Sandra 25SSW
andere Länder, andere Sitten...
einfach mal so als Gedankenanstoss für Euch. In der CH gibt es keine
Elternzeit. Wer schwanger wird und angestellt war, hat vom Arbeitgeber
mindestens 8, meist 12Wochen bezahlt zu Gute. Dann muss die Frau
zurück an die Arbeit, oder aber das war's dann. Selbstverständlich
können auch Männer beruflich zurückstecken, aber bezahlt wird da rein
gar nichts vom Staat. Mit ein Grund, weshalb sehr viele Frauen Teilzeit
arbeiten.
Wir sind wohl nicht gerade das Vorbild, was Frauenförderung angeht
(auch die ganzen Kinderbetreuungseinrichtungen wie Tagesschule,
Kindergartenplatz etc. fallen bei uns flach) und trotzdem bin ich
persönlich der Meinung, dass Kinder haben immer eine gemeinsame
Aufgabe von Mann und Frau (und nicht des Staates!!!) sein sollte und
somit auch die finanziellen Einbussen vorher in Betracht gezogen
werden müssen. Ich bin persönlich selbständig, habe ein kleines
Unternehmen und bin bei der letzten SS etwa 2 Wochen ausgefallen. Ich
kann von zu Hause aus arbeiten (und bin dafür auch dankbar) und meine
Zeit weitgehendst frei einteilen. Trotzdem... ohne Kind(er) wäre das
Geschäft deutlich lukrativer! Die Variante, wie ihr sie habt, ist zwar für
den Arbeitnehmer interessant, aber bezahlbar ist sowas nicht, sorry!
So, jetzt könnt ihr mich lynchen...
Regula
Re: andere Länder, andere Sitten...
eines muss auch mal gesagt werden: geld gibts für uns 6 wochen vorher und 8 wochen nachher und zwar von der krankenkasse. der AG muss nur das aufstocken, was bis zum üblichen netto-gehalt fehlt. danach ist er raus. ok: die frau kann bis zu drei jahren in babyurlaub gehen und er darf sie nicht kündigen. aber dann sucht er sich eben eine schwangerschaftsvertretung. anschließend muss er die frau für 3 (oder 4?) monate einstellen, danach darf er sie feuern. das machen viele, man sollts nicht glauben. der staat zahlt monatlich bis zu 300 euro erziehungsgeld - wenn man eine bestimmte einkommensgrenze nicht überschreitet. die ist nicht so hoch. aber du hast recht - es ist immerhin etwas und es ist eine unterstützung und die sieht offensichtlich besser aus als bei euch in der schweiz. und das mit dem gedankenanstoss: ich finde den gedanken, dass sich der staat um seine kinder kümmert und junge familien unterstützt sehr wichtig. und worum sollte er sich kümmern, wenn nicht um die menschen, die in ihm leben?!
wir in deutschland meckern immernoch viel zu viel, das nicht genügend getan wird. das selbst das, was wir noch zu wenig finden, für andere eine menge bedeuten würde; dies ist der gedanke, den ich mitgenommen habe :-)
LG Annie 12 SSW
Re: andere Länder, andere Sitten...
ich weiß nicht welche Informationen Du über unser System hast, aber vom Staat bekomme ich nichts. Ich werde die 12 Wochen Mutterschaftsgeld beziehen und dann ist Sense, weil unser Einkommen zu hoch ist. Die Grenze ist so niedrig angesetzt, daß der Mittelstand (dazu zähle ich mich und meinem Ehemann) kein Anspruch auf Erziehungsgeld hat. In meinem Bekanntenkreis kenne ich auch keine, die Erziehungsgeld bezieht. Kindergartenplätze oder gar Horte für die ganz Kleinen sind hier bei uns vor Ort Mangelware. Meine Freundinnen die sich was dazuverdienen wollen, sind auch die Großeltern als Babysitter angewiesen.
Einzig die Regelung mit der Elternzeit hat den Vorteil, daß unser Arbeitsplatz freigehalten werden muß. Nach der Elternzeit kann ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber wieder anfangen zu arbeiten.
Während meiner 1.SS hatte ich mir vorgenommen, nach 6 Monate für 10 Stunden die Woche arbeiten zu gehen, um in meinem Job "am laufenden" zu bleiben. Meine Einstellung in dieser SS hat sich da grundlegend geändert. Ich werde so lang es möglich ist (am liebsten die vollen 3 Jahre) zuhause bei meiner Tochter bleiben, denn ich möchte nichts verpassen. LG Maria mit Michael im Herzen und Zoe Katharina im Bauch 23.SSW
Re: andere Länder, andere Sitten...
keine Bange, ich lynche dich nicht. Und wenn, werden wir gleich beide gelyncht. Ich finde so eine Einrichtung wie die Elternzeit zwar grundsätzlich positiv, aber in der Realität stört mich daran doch einiges. Z.B. das fast nur die Frauen die Elternzeit nehmen, natürlich weil die Männer mehr Geld verdienen. Das System führt so nicht zu mehr Gleichberechtigung, sondern fördert die klassische Hausfrauenehe. Und ehrlich gesagt finde ich es auch problematisch, wenn eine Frau mehrmals Elternzeit nimmt und dann in die Firma zurückwill. Sie ist dann jahrelang aus dem Betrieb draußen gewesen, da kann ich es aus Sicht der Arbeitgeber verstehen, wenn der dann nicht davon begeistert ist. Eine Frau dann drei Monate nach der Rückkehr wieder zu feuern ist trotzdem eine Sauerei. Irgendwie scheint Schwangerschaft in vielen Firmen generell als Verrat zu gelten, was hier so einige schreiben. Ich selbst bekomme übrigens weder Mutterschaftsgeld noch kann ich Elternzeit nehmen, weil ich bisher freiberuflich gearbeitet habe. Dafür nimmt mein Mann eine kleine Elternzeit und reduziert seine Arbeitszeit um einen Tag.
So, und jetzt stelle ich mich in die Schlange zum gelyncht-werden.
LG Katrin
Re: andere Länder, andere Sitten...
Wieso lynchen??! Du bist so gross geworden, kennst es auch nicht anderes, nehm ich an. Ich bin im "Osten "gross geworden, das gabs auch kein Geld, aber man hatte bessere Möglichkeiten wieder arbeiten zu gehen. Denn ich finde, man kann nicht einerseits sagen, wer Kinder will soll sie auch hüten und nicht der Staat, aber anders rum gibts kaum Möglichkeiten für Mütter arbeiten zu gehen.Und da finde ich, beisst sich die Maus in Schwanz. Ich gehe schon seit Jahren nicht mehr arbeiten, weil meine Tochter behindert ist und ich auch so genug zu tun habe(sicher es gibt Leute die gehn trotzdem arbeiten).Ich bin Hausfrau und kriege also kein vorher nachher Geld.Sicher man muss vorher genau überlegen, was einem an Geld noch bleibt. Aber auch der Staat profitiert von Kindern, warum bitte soll er nicht auch ein weig dafür tun???
LG Heike 21.SSW
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
also ich werde erst mal 1 Jahr nehmen und dann ggf. verlängern. Ich möchte, wenn ich dann wieder arbeiten gehen sollte auf jeden Fall nur noch Teilzeit arbeiten.
Weiss auch noch nicht, ob ich überhaupt in dem Laden wo ich jetzt gearbeitet habe weitermache oder mir was ganz neues suche.
LG Susanne & Mini-Bub 25+0
super interessant!!!
das sind ja die unterschiedlichsten Ansichten und das finde ich total interessant, wie jeder das so für sich handhabt. Euch den Unterschied Deutschland/Schweiz war mir so gar nicht bewusst.
vielleicht macht man sich auch zu viele Gedanken und alles kommt, wie es kommen muss nach einiger Zeit...
Auf jeden Fall finde ich es sehr spannend...ach ja, Erziehungsgeld ist hier in Deutschland auch runtergesetzt (die Einkommensgrenze) somit scheiden wir hier auch aus und erhalten nix mehr nach den 8 Wochen MuSchu!
LG Tanja
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
ich werde erstmal 2 Jahre Elternzeit nehmen, aber schon nach etwa 7 Monate in Teilzeit wieder arbeiten, vermutlich die max. erlaubten 30 Stunden. Mein Mann wird dann (nach den 7 Monaten) eine Zeit lang zuhause sein (wie lange, überlegen wir noch), danach geht es mit Teilzeit zu zweit weiter.
Das 3. Jahr Elternzeit heb ich mir für später auf, wer weiß, was kommt...
Bei meiner Firma könnte ich auch nachträglich verlängern oder verkürzen, aber prinzipiell hat man darauf, glaube ich, kein Recht, sondern der erste Antrag ist üblicherweise verbindlich.
LG,
Lili
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
Du mußt Dich recht schnell entscheiden ob und wie lange Du die Elternzeit nehmen willst. Verlängern kannst Du glaube ich leichter als verkürzen. Es gibt da so ne Frist, daß man 8 Wochen vor Beginn ankündigen muß das man Elternzeit nimmt - z.B. für den Papa wenn er nach 2 Jahren das Jahr bis zum 3. Geburtstag nimmt. Ich weiß aber nicht genau wie das ist wenn man in Elternzeit ist und für das gleiche Kind verlängern will.
Wenn Du verkürzen willst geht das nur mit dem Einverständnis Deines Arbeitgebers, ebenso benötigst Du für einen Job in einer anderen Firma das Einverständnis Deines Arbeitgebers.
Bei Mia hatte ich ein Jahr Elternzeit, habe aber als sie 4 Monate alt war wieder angefangen in Teilzeit zu arbeiten. 18,75 h an 3 Tagen. Geplant war, daß ich anfange wenn sie 6 Monate ist, aber so lange habe ich das nicht ausgehalten und unseren Finanzen hat es auch gut getan.
Seit Juli arbeite ich wieder Vollzeit und mein Freund hat ab September Elternzeit für Mia genommen und in diesem Rahmen seine Arbeitszeit reduziert. Wenn ich 3 Monate nach der Geburt von Nr. 2 wieder anfange zu arbeiten will er für 2-3 Monate zu Hause bleiben und Vollzeitpapa sein und dann wieder in Teilzeit arbeiten.
Nicht der übliche Weg, aber ich denke für uns der Richtige.
Liebe Grüße, Aleks mit Mia *23.06.2003 und dem Zwuck 25+4
Re: @ alle Erstmamis wg. Elternzeit...& Mehrfachmamis
Also ich beantrage erstmal 2 Jahre, da man bei uns (Siemens) leichter verlaengern kann auf 3 Jahre als verkuerzen, wenn man doch frueher wieder arbeiten will. Ob ich in den 2 Jahren "nebenher" was arbeite, weiss ich momentan noch nicht. Einerseits wuerde ich es gerne, alleine um nicht "nur" Hausfrau zu sein (was ich mir ehrlich gesagt irgendwie noch nicht so vorstellen kann...). Andererseits weiss ich aber nicht, wie unsre Kleine so drauf sein wird, ob ich uns damit dann wirklich einen Gefallen tue. Eltern / Schwiegereltern zur Betreuung haben wir leider keine mehr, so dass ich's auch als sinnlos empfaende, zwar wieder arbeiten zu gehen, das verdiente Geld dann aber fuer den Hort auszugeben - dann kann ich mich auch selber um die Kleine kuemmern... Bin mal gespannt, wie's wird :-))
Liebe Gruesse
Salsa
-
6. SSW: Ab dieser Woche schlägt das Herz...
In der 6. Schwangerschaftswoche entwickelt sich dein Baby rasant weiter. → Weiterlesen
-
7. SSW: Erster Ultraschall zeigt Babys...
Was in dieser Woche genau passiert. → Weiterlesen
-
Geschlecht des Babys: Wie und ab wann es...
Wusstest du, dass schon im Augenblick der Befruchtung das Geschlecht des Babys festgelegt wird? Doch ab wann lässt es sich erkennen? → Weiterlesen
-
Femurlänge: Größe des Babys berechnen
Größe, Gewicht und Entwicklungsstand beim Baby bestimmen: Das bedeuten die Messwerte der Femurlänge! → Weiterlesen
-
5. SSW: Was in dieser Woche passiert
Kann man das Baby in der 5. SSW schon im Ultraschall sehen und welche Anzeichen sind in dieser Woche typisch? → Weiterlesen
-
8. SSW: Jetzt steht der erste Ultraschall...
Dein Körper ist voll und ganz mit "Umbauarbeiten" beschäftigt und der Embryo heißt ab jetzt Fötus! → Weiterlesen
-
Gewichtstabelle für Babys: Gewicht in den...
Orientierungshilfe für Eltern: Wie viel wiegt das Baby beispielsweise mit acht, elf oder 15 Monaten? → Weiterlesen
-
Bauchumfang in der Schwangerschaft: Wie...
Du bist schwanger? Dann dreht sich jetzt alles um deinen Bauch. Wie groß er wird und was seinen Umfang beeinflusst. → Weiterlesen
-
Selbstbefriedigung in der Schwangerschaft:...
Das Wichtigste vorab: Darüber, dass Selbstbefriedigung eine Fehl- oder Frühgeburt auslösen könnte, brauchst du dir bei einer unkomplizierten Schwangerschaft keinen Kopf zu... → Weiterlesen
-
Windei: Anzeichen und Gründe für eine leere...
Ursachen und Symptome des Windeis und was es mit dem Begriff "Eckenhocker" auf sich hat. → Weiterlesen