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***Hartz IV ***(richtig geschrieben???)

hallo mädels,
hat jemand von euch ahnung in dieser hartz IV sache?
eine freundin meinte ich sollte das mal beantragen ich würde sicher was bekommen! sie bekäme auch was.
bei ihr so wie bei mir folgende situation: ich habe ein festes arbeitsverhältis und jetzt ein jahr elternzeit. mein freund (eheähnliche gemeinschaft) hat auch arbeit (er verdient weniger als der mann meiner freundin) also geregeltes einkommen! naja und eben was man so für abgaben hat: miete, auto, unterhalt für anderes kind, telefon usw. sollte ich denn wirklich anspruch haben auf dieses hartz IV??? ich weiß nicht naja habe mir mal nen antrag geholt, mal schauen was dabei rauskommt bin vielleicht gespannt. wäre doch toll wenn man noch 100 euro im monat bekommen würde. habe am 30.3. dann nen termin bekommen wo ich den antrag abgeben kann und wo das nochmal besprochen wird.
lg doreen & mia-sophie 4m+1t die noch fein mittagschlaf macht
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Re: ***Hartz IV ***(richtig geschrieben???)

Bist Du sicher - in der Elternzeit gibt es doch höchstens Erziehungsgeld, oder ?

Re: ***Hartz IV ***(richtig geschrieben???)

Hallo,
Du bist ja nicht arbeitslos, sondern in der Elternzeit. Kann mir nicht vorstellen, dass das irgendwas mit Hartz IV zu tun hat. Wenn ihr ien gewisses Einkommen nicht ueberschreitet, steht Dir / Euch Erziehungsgeld zu.
LG, Karen

Re: ***Hartz IV ***(richtig geschrieben???)

Hallo Karen,
doch, doch, Hartz 4 nennst sich zwar ALG 2, behinhaltet aber auch ergänzende Sozialhilfe. Nennst sich alles nur Harzt 4.
Wenn man jetzt zu wenig Einkommen hat, egal ob allein oder mit Partner, dann hat man Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe- jetzt Hartz4!
Ein Kind unter 3 Jahren ist ein Grund für Erwerbsunfähigkeit und damit bei niedrigem Verdienst des Partners auch für Hartz 4.
LG Sandra

Re: ***Hartz IV ***(richtig geschrieben???)

Hallo Doreen, meines Wissens nach bekommst Du das nicht, aber da kann ich mich auch täuschen - Du stehst ja in einem Beschäftigungsverhältnis, wenn auch momentan ohne Einkommen. Wenn Dein Lebensgefährte nach Abzug von der Steuerpauschale, Werbungskosten usw 30T ? pro Jahr an Verdienst nicht überschreitet, bekommt Ihr doch das volle Erziehungsgeld?! Und ansonsten gibt es, soweit Ihr ein sehr geringes Einkommen habt, noch die Möglichkeit bei der Familienkasse einen Kinderzuschlag zu beantragen, ich glaube der liegt bei 140?. LG Susanne

Re: ***Hartz IV ***(richtig geschrieben???)

Hallo Doreen,
versuche es mal mit dem Antrag auf Kinderzuschlag, den kannst Du die aus dem Internet ausdrucken und an die Familienkasse schicken.Berücksichtigt wird nicht nur das Familieneinkommen und Sparguthaben sondern auch die Ausgaben(Wohnung, Heizung, Tilgungsraten).
Mehr als das es abgelehnt wird kann ja nicht passieren.
Ute mit Selina 12W 4T

Re: ***Hartz IV ***(richtig geschrieben???)

Hallo!
Normalerweise wird Erziehungsgeld nciht angerechnet. So war es zumindest bei der Sozialhilfe. Es wird für Euch 3 halt geschaut, wieviel Geld Ihr zusammen nahc der Miete, Stro, etc. habt. Das mit dem Auto könnte dann allerdings ein Problem werden, es sei denn, dein Freund braucht es dringend um zur Arbeit zu kommen....

Re: ***Hartz IV ***(richtig geschrieben???)

ich schick dir mal eine link zu darüber
vlg jacky

Re: ***Hartz IV ***(richtig geschrieben???)

Mir bitte auch!
Danke Sandra mit Lukas und Lisa

Re: ***Hartz IV ***(richtig geschrieben???)

Schließe mich an! Bitte auch den Link! Danke, Nicole

Re: ***Hartz IV ***(richtig geschrieben???)

Hallo Jacky,
mir bitte auch schicken. Danke!!

Re: ***Hartz IV ***(richtig geschrieben???)

Hallo Doreen ;o)
Eigentlich müsstet ihr was bekommen, wenn das Gehalt von Deinem Freund nicht zu hoch ist. Eine Freundin bekommt es auch. Wenn man alleine lebt zB. kann man ja nicht vonn 300
? Erziehungsgeld und 154? Kindergeld leben. Also auf alle Fälle beantragen.
LG Keksi mit Lukas 18w

einschleich...

Hallo!
Du hast auf jeden Fall Anspruch auf ALG II !!!
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Da nur dein Mann über Einkommen verfügt, werdet ihr unterstützt.
Ihr habt Anspruch auf euren Regelbedarf
Mann (Haushaltsvorstand) - 345,00Euro
Du - 311,00Euro
Deine kleine - 207,00Euro
Miete - voller Betrag
Heizkosten - Monatlicher Betrag
Versicherungen - Pauschale von 30,00Euro
von diesem Gesamtbetrag wird euer Einkommen abgezogen, das heiosst das mon. Kindergeld in Höhe von 154,00 und das Arbeitseinkommen deines Mannes, was bereinigt wird um einen Freibetrag, Werbungskosten , Fahrtkosten etc.
Erziehungsgeld wird NICHT angerechnet!!
Wenn das gesamte Einkommen abgezogen ist, bekommt ihr den mon. Betrag , der darüber liegt, ausgezahlt!
Ich drück euch die Daumen, dass Ihr nicht so lange warten müsst, hier in Berlin ist die Hölle los und auf den Ämtern weiss eine Hand nicht was die andere tut!
Wir müssen unsere Frauen auch immer wieder aufbauen oder mit zu den Ämtern gehen, damit da was passiert!
Lieb Grüßchen Uta

Re: einschleich...

hallo liebe uta,
danke du hast mir sehr geholfen. ich bin echt mal gespannt. aber da sieht man mal wieder, wenn mir die freundin das nicht erzählt hätte, wüßte ich davon nichts und wir würden sicher auch so klarkommen, aber warum uns schenkt ja auch niemand was!!!
viele liebe dankbare grüße doreen & mia-sophie 4m+2t
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