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nochmal bitte - alle Krankenkassenprofis !!

Also, ich wechsle zum 01.07. zu einer neuen gesetzl. KK, heute morgen habe ich erfahren, dass die ihren Beitragssatz von 12,9 auf 13,8 zum 01.07. erhöhen. Habe ich jetzt ein Sonderkündigungsrecht? Ich denke ja.
Zweite Frage: Mein Mann ist privat krankenversichert. Unser Kind muss ja eh bei ihm versichert werden, kann er auch mich bei seiner Krankenversicherung familienversichern? Macht das einen Unterschied, ob ich berufstätig bin oder nicht?
Ich bin gerade sooo geschockt, weil meine neue KV ihren Beitrag erhöhen will, hab ich doch extra gewechselt, weil die (relativ) niedrig waren.
Danke für Eure Antworten.
Grüße aus small.ville
Bisherige Antworten

Re: nochmal bitte - alle Krankenkassenprofis !!

Hallo, ich denke schon, dass du ein Sonderkündigungsrecht hast. Aber erkundige dich mal welche Mindestlaufzeit deine KV vorraussetzt, um dich im Erziehungsurlaub beitragsfrei zu versichern.Ich glaube, das ist an bestimmte Fristen gebunden. Dein Mann kann in einer PKV keine Familienversicherung abschließen und auch dich nicht versichern. Wenn du das Kind über ihn versicherst (versichern musst) muss ein Extravertrag bei einer Kasse abgeschlossen werden. Der Beitrag beträgt erfahrungsgemäß die Hälfte vom Erwachsenentarif. Deshalb ist es günstig, sich von verschiedenen PKV Angebote für das Kind einzuholen, weil man da eventuell andere Leistungen absichern will, als bei einem Erwachsenen. Du musst dein Kind nämlich nicht bei der gleichen Kasse wie dein Mann versichern, eben nur privat. Und das nur, wenn denn Mann über der Beitragsbemessungsgrenze verdient.
VLG gretel 21+0

Re: nochmal bitte - alle Krankenkassenprofis !!

Huhu Gretel,
vielen Dank für Deine spontane Hilfe. Ich hab grad nachgeschaut. Meine "alte" Krankenversicherung hat den Beitragssatz auch auf 13,8% erhöht. Also würde ich da nicht schlechter fahren. Und dann hab ich bei der "neuen" nachgeschaut, die sagen, dass sie mich während der Elternzeit beitragsfrei weiterversichern, bis zu 3 Jahren (für mich sind aber nur 1,5 Monate wichtig).
Viele liebe Grüße aus small.ville (14+2)

Re: nochmal bitte - alle Krankenkassenprofis !!

Hallo Gretel,
wie hoch ist nochmal die Beitragsbemessungsgrenze?
Danke, Maike

Beitragsbemessungsgrenze

Die ist 2003 neu und beträgt 41.400 Euro versteuerbares Jahreseinkommen. Gilt allerdings nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbständige, Freiberufler, Beamte. Da gelten andere gesetzliche Vorschriften, die kenne ich aber nicht.
VLG gretel

Einspruch, ein bischen zumindest ;-)

Hi, grundsätzlich stimme ich Dir zu, Gretel. ABER: (ich gehe jetzt mal davon aus, daß Du mit Kasse die private KV des Mannes meinst) es ist nicht so, daß Kinder die Hälfte des Erwachsenentarifes kosten. Das mag manchmal zutreffen, ist aber nicht immer so. Kinder haben einen eigenen Tarif, nach dem sie (je nach Leistungen) versichert werden. Dann hast Du auch recht, wenn Du sagst, daß das Kind überall versichert werden kann. ABER: Die Versicherung des Mannes MUSS das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt annehmen, egal wie der Gesundheitszustand etc. des Kindes ist. Das sehe ich als großen Vorteil.
Es soll keine Kritik sein - bitte nicht falsch verstehen!
LG
Daniela
18+1
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