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erziehungsgeld. ich bin verwirrt

also, ich würde gern die budgetregelung von 460 euro für 12 monate in anspruch nehmen.
von 1-6. monat liegen wir definitiv unter den 56.000 (oder wieviel auch immer *gg*)
aber was ist danach? es zählt ja das gehalt im geburtsjahr des kindes. das wären bei mir pi mal daumen 16.000 (ohne freiwillige leistung) + mein mann 10.00 euro (netto alles)
so, wieviel weniger bekommen wir denn dann? ab dem 7. monat?
gar nix mehr?
wo bekomm ich denn die info, um wieviel es weniger wird?
grüße katina
Bisherige Antworten

Re: erziehungsgeld. ich bin verwirrt

hi Katina!
Du mußt immer vom Brutto ausgehen, weil die doch diese ganzen Beträge (1044 Pauschbetrag, 27% Steuern, evtl Kindesunterhalt) abrechnen.
Ab dem 7. Monat sind es knapp 13500 Euro, die ihr dann haben dürft, angerechnet wird nur das gehalt von dem, der während des Bezuges des EZG auch Geld verdient. Verdienst Du NICHTS ab FIBs Geburt, wird es auch nicht angerechnet.
Da Du "voraussichtlich" nichts verdienst, mußt Du das auch nicht angeben (Anlage B).
LG Conny&Leon Maximilian 32+2

Sorry, Korrektur!!!

ich bin verrutscht! Die Grenze ab dem 7. Monat liegt bei 16470 Euro bei Verheirateten!
Hoffe, Du konntest mir folgen!
LG Conny

Re: Sorry, Korrektur!!!

Hi!
Wir hatten das gleiche Problem. Ich möchte auch einfach nur das budgetierte Erziehungsgeld in Anspruch nehmen. Ich habe mich daraufhin mit der für mich zuständigen Erziehungsgeldstelle in Verbindung gesetzt. Wenn Euer Einkommen über 16.470 Euro liegt, wird das Erziehungsgeld ab dem 7. Monat nach der Höhe des Einkommen gestaffelt. Also sozusagen bekommst Du das Erziehungsgeld anteilig. Unsere REchnung lautete so: Bruttoeinkommen des Mannes (ich gehe ja nicht arbeiten) abzgl. der vom Finanzamt gem. Steuerbescheid festgesetzten Werbungskosten abzgl. 22 % (mein Mann ist Beamter). DAs Problem bei dem einjährigen Erziehungsgeld ist, dass Du von vornherein unter den 16.470 Euro liegen musst. Das heißt, wenn Ihr in den ersten 6 Monaten zwischen 16.470 und den 56.... Euro liegt, dann habt Ihr nur Anspruch auf gekürztes budgetiertes Erziehungsgeld ab dem 7. Lebensmonat. Liegt es unterhalb der 16.470 Euro ab dem 7. Monat habt Ihr Anspruch auf das volle budgetierte Erziehungsgeld. Ich habe das erst auch nicht verstanden aber ich habe nachgefragt und weiterhin kannst Du das zum Beispiel in der Broschüre über das Erziehungsgeld nachlesen. Kannst Dir auch im Internet ansehen. Ist also total kompliziert mit einem einjährigen Erziehungsgeld. Wenn Du dazu Fragen hast, rufe einfach Deine zuständige Erziehungsgeldstelle an. Die können Dir auf jeden Fall weiterhelfen.
Ich hoffe, ich konnt Dir auch ein bißchen helfen.
Gruss Conny

Re: erziehungsgeld. ich bin verwirrt

aber in dieser blöden anlage steht doch: es zählt der zeitraum des geburtsjahres des kindes! *heul* ey, ich bin sonst echt nicht doof, was das betrifft. :-)
wenn ich was dazu verdiene (und das dürfen ja max. die 400 euro sein, ohne anrechnung) heisst das:
16500 ören
-(ab dem 7. monat bis zum 12.monat 400 von mir)= 2400
=14100 ören die mein mann noch innerhalb der 6 monate verdienen darf
-> ohne das das ezg gekürzt wird.
richtig?
ach mensch, wenn du nicht soweit weg wohnen würdest... würd ich mich mal mit dir hinsetzen. :-)
danke ...
lg katina

Re: erziehungsgeld. ich bin verwirrt

Wieso weit weg? könnten wir ja Freitag drüber reden, wenn Du zum Kugeltreffen kommst. *g*
Also, ich verstehe das so, dass Du z.B. nach gerade geltendem Recht die 400 Euro pauschal dazu verdienen darfst, ohne dass es angerechnet wird.
Und dass Du zwar 2003 ein Gehalt hattest, das allerdings ab dem MuSchu wegfällt (Frage 5 Hauptantrag, da bist Du ja wenn der Antrag gültig wird schon nicht mehr erwerbstätig, oder?)
Komm doch Freitag *locklock*
LG Conny

@conny&Krauselinchen

Hi Conny,
Du scheinst Dich ja ganz gut damit auszukennen, von daher nochmal eine Frage: mein Freund und Vater des Kindes ist jetzt erst seit September bei mir gemeldet. Ich wollte für die Beantragung des Erziehungsgeldes eigentlich nur mein Einkommen von 2003 bzw. ab da dann einen festgelegten Betrag des Vaters angeben, den er mir bezahlt. Kann man das denn so machen oder muss ich, nur weil wir zusammenleben, aber mit getrennten Kassen, sein Gehalt angeben bei der Beantragung?
Hoffe, dass war irgenwie verständlich :-)))
Grüße Sabine ET-18

Re: @conny&Krauselinchen

Hi Sarvenia!
Alle Angaben ohne Gewähr *gg* ;o))
Wenn ihr zusammen lebt, geltet ihr als "eheähnliche Gemeinschaft" und er muß sein Einkommen angeben. Wohnt ihr getrennt (ihr müßt ja eine Meldebestätigung ALLER im Haushalt lebenden Personen mit abgeben), dann mußt Du belegen, wie Du Dich finanzierst (Wohngeld, Unterhalt vom Vater, Sozialhilfe).
Wohnt er bei Dir und ist da pol. gemeldet, geht das nicht, was Du vorhast.
LG Conny

Re: @conny&Krauselinchen

Danke für die Info, eigentlich schade, dachte ich mir aber eigentlich schon, war halt so eine Idee :-)
LG Sabine

Re: erziehungsgeld. ich bin verwirrt

also ich kann dir nur sagen wie das bei uns war beim ersten kind...
wir haben 6 mon. 490 euro bekommen und dann das 2. halbjahr nur noch 56 euro. ich würde es nicht wieder so machen. würde dann lieber das mit 2 jahren in anspruch nehmen auch wenn es vielleicht etwas weniger ist insgesamt. man gewöhnt sich soooo schnell an dieses schöne geld und auf einmal ist es weg. das merkt man schon! so ich hoffe ich konnte helfen.
gruß LYdia
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