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Wo beantrage ich das Mutterschutzgeld ?

Gehe am 22.09.03 in Mutterschutz, muß ich dann das Geld bei der Krankenkasse beantragen? Und wie ist es mit dem Arbeitgeber?
Muß man da auch einen Antrag stellen ???
Bisherige Antworten

Re: Wo beantrage ich das Mutterschutzgeld ?

So dann werde ich Dir mal antworten, arbeite auch bei einer Krankenkasse.
Also Mutterschaftsgeld wird bei der Krankenkasse beantragt. Frühstens eine Woche vor beginn der Schutzfrist bekommst Du ein Attest von FA - Rückseite ist von Dir noch auszufüllen. Denn mußt Du dann bei Deiner Krankenkasse einreichen. Dann schreibt die Krankenkasse Deinen AG an. Also Du hast weiter keine Aufgaben.
Dann bekommst Du das Geld für die 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Termin gezahlt, und dann nach der Geburt folgen noch die acht Wochen nach der Entbindung. Das Geld kann aber erst gezahlt werden, wenn Dein AG der Krankenkasse angaben gemacht hat, die leider immer etwas dauern können. Da könntest Du evtl. Deinem AG etwas auf die Füße treten.
Das Geld vom AG wird direkt von Ihm gezahlt, das war bei meiner Tochter immer der Zeitpunkt der üblichen Gehaltszahlung.
Hast Du noch weiter Fragen ??? Vielleicht habe ich mich auch blöd ausgedrückt, dann frage ruhig.
Bis dann
Andrea, Lilli (10M) und Pünktchen (29 SSW)

Dazu hab ich auch noch ne Frage....

...und wie ist das, wenn man arbeitssuchend ist? Wohin wendet sich die KK dann? Oder zahlt die dann komplett? Hängt das vom Einkommen des Mannes ab?
LG
Tina

Da häng ich mich gleich dran...

.... denn das interessiert mich auch.
Zahlt das A-Amt die Differenz, wenn ich mehr ALG/ALH als die 13 Euro pro Tag hab??
LG und Danke,
Conny&Krauselinchen 24+2

Re: Dazu hab ich auch noch ne Frage....

Hallo,
wenn Du Leistungen vom AA beziehst, machen das die KK und das AA unter sich aus. Wenn Du 'nur' arbeitssuchend gemeldet bist, also von nirgendwoher Leistungen beziehst, hast Du, glaub'ich, nur Anspruch auf ein einmaliges Entbindungsgeld. Zur Anrechnung des Partner-Einkommens weiß ich leider gar nix.
Beste Grüße Nic, 26 + 0

Re: Dazu hab ich auch noch ne Frage....

Hi Nic!
Danke für die Antwort. Ich krieg schon Leistungen - nur die sind 2 Wochen vor Beginn des Mutterschutz zu Ende und ich müßte vorher auf "Bedürftigkeit für Arbeitslosenhilfe" geprüft werden. Da bin ich mir sicher, daß ich abgelehnt werde, weil mein Mann gut verdient. Echt ätzend, dieser Papierkram... Werde wohl heute Nachmittag mal bei meiner Krankenkasse anrufen, wie ich vorgehen soll.
LG
Tina

@Tina

Ungünstiges Timing, aber es läßt sich ja nicht alles durchplanen... Bin auch seit Beginn der Schwangerschaft arbeitslos, war nie so angedacht (Decke auf den Kopf fall'), aber Hauptsache es läuft jetzt noch alles rund bis zum ET und danach auch (neugierig in die Zukunft träum'). Wenn ich an nächstes Jahr und das neue Arbeitslosengeld II denke, wird mir gänzlich anders, aber das hat noch Zeit, da sich mein AG-Anspruch ja noch um den Mutterschutz verlängert. Okay, dann schönen Nachmittag kopfrauchend überm Schreibtisch!
LG Nic

Re: Wo beantrage ich das Mutterschutzgeld ?

Hallo Nike,
das Mutterschutzgeld beantragst Du bei Deiner Krankenkasse - Du benötigst dafür eine Bescheinigung von Deinem FA, wann der ET ist (die bekommst Du allerdings erst 7 Wochen vor der Geburt) sowie eine Verdienstbescheinigung von Deinem AG, damit die Krankenkasse weiß, dass Dir der volle Satz zusteht (ich glaube 13,- EUR pro Tag). Den Rest zahlt Dein Arbeitgeber, da musst Du allerdings nichts beantragen, vorrausgesetzt, Dein Chef hat schon eine Bescheinigung über den vorr. ET bekommen (die für den Arbeitgeber bekommst Du schon vorher. Frag mal die Sprechstundenhilfe danach.).
Ich hoffe, ich konnte helfen.
LG
~Nahele~ (34.SSW)

Re: Wo beantrage ich das Mutterschutzgeld ?

Also meine Krankenkasse sagte mir das man 7 Wochen vor ET vom Arzt eine Bescheinigung bekommt, bei der man die Rueckseite ausfuellen muss und dann bei der KK einreichen muss. Das ist dann fuer das Mutterschaftsgeld VOR der Geburt. Danach gibt es verschiedene Geburtsurkunden - eine fuer Mutterschaftshilfe. Die muss man dann auch bei der KK einreichen fuer das Muttershcaftsgeld danch. Alles weitere wuerde automatisch passieren........ Soweit bei meiner KK.
LG Katja
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