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Wer zahlt eigentlich die Krankenversicherungs...

...beiträge während der Elternzeit wenn ich Erziehungsgeld bekomme?Und wie lange ist die normale Kündigungsfrist für einen Wechsel der Krankenkasse? 3 Monate?Das ist auch schon alles,was ich heut wissen will.Kanns mir jemand sagen?DANKE!
Mowgli(34.SSW)
Bisherige Antworten

Re: Wer zahlt eigentlich die Krankenversicherungs...

Der letzte Arbeitgeber, oder? Bei mir ist es so, daß ich inzwischen eh über meinen Mann familienversichert bin. Mit der Kündigungsfrist weiß ich leider nicht bescheid, ich meine, das geht aber schneller als 3 Monate (bin mir aber nicht sicher).
LG
Tina

Re: Wer zahlt eigentlich die Krankenversicherungs...

Kommt drauf an, ob du die gesetzliche oder die private meinst, ich bin z.Bsp. privat und muss den Betrag bis auf 30 Euro Unterstützung vom Arbeitgeber selber zahlen (eine absolut bescheuerte Regelung, wenn ich nichts verdiene, kann ich doch auch nichts zahlen, oder?) So muss das Gehalt von meinem Mann dran glauben *;-)*
Kündigen kannst du sobald die Beiträge sich ändern - mit sofortiger Wirkung, ansonsten sind es glaub ich 3 Monate...
Vielleicht hab ich dir ja ein bißchen helfen können - LG Katja (ET-5)

Re: Wer zahlt eigentlich die Krankenversicherungs...

Wenn du in der Gesetzlichen bist, dann kannst du dich über deinen Mann mit Familienversichern.
Wenn du in der Privaten bist, dann musst du den Betrag selber weiterzahlen, ob dein Arbeitgeber etwas dazugeben muss, ist glaube ich freiwillig.
LG Jule

Re: Wer zahlt eigentlich die Krankenversicherungs...

Kommt drauf an: wenn Du vorher gearbeitet hast und gesetzlich versichert bist, dann bist Du in der Erziehungszeit (egal ob mit oder ohne Erziehungsgeld) beitragsfrei weiterversichert. Wie das bei Privat-Versicherungen aussieht, weiss ich nicht. Kündigen kann man, dachte ich, nur zum Ende des Jahres, es sei denn die Krankenkasse erhöht zwischendurch den Beitrag, dann gibt es wohl ein Sonderkündigungsrecht (bin mir aber nicht sicher). Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit der Familienversicherung bei der gesetzlichen KK. Hoffe, es hilft etwas weiter. Grüße, Anneliese

Re: Wer zahlt eigentlich die Krankenversicherungs...

Hallo Mowgli,
also wenn du selbst gesetzlich versichert bist, dann bist du während der Elternzeit von den Beiträgen befreit.
Es muß keiner was zahlen, weder du noch dein Arbeitgeber.
Kündigungsfrist ist bei einem Kassenwechsel immer zum Ablauf des übernächsten Monats.
z.B du kündigst jetzt bis zum 31.10.03, dann bist du zum 1.1.04 bei der neuen KK
Dies gilt aber nur, wenn du mindestens 18 Monate bei der bisherigen KK warst.
Von dieser Bindefrist ausgenommen sind Personen die zum ersten mal die Kassen wechseln nach dem 1.1.02.
LG Nici 31+6

Re: Wer zahlt eigentlich die Krankenversicherungs...

Hallo,
wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, dass heißt wenn Du Dich privat versichern könntest, mußt Du auch in der Elternzeit die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen (minimum 150 ?). Bist Du verheiratet und Dein Mann ist gesetzlich versichert, dann bist Du familienversichert und mußt nichts bezahlen. Soviel dazu, bin extra in der gesetzlichen KV geblieben und kann jetzt bezahlen, fragt sich nur von welchem Geld.
Liebe Grüße
Giga & Kleine (37+5)

Danke an Alle! o.T.,aber LG-Mowgli

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