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Urteil im Drängler-Prozeß

Der Todesfahrer, der letztes Jahr die Mutter und die Tochter auf der Autobahn totgefahren hat, hat ein Jahr und 6 Monate ohne Bewährung bekommen.
Bissel wenig, für zwei Menschenleben, die noch so jung waren!!! - im übrigen sind die Eltern mit dem Urteil zufrieden, wäre ich nicht. Meinetwegen könnte der lebenslänglich sitzen!
LG Samira
Bisherige Antworten

Re: Urteil im Drängler-Prozeß

Hallo Samira,
ist ein Ding, dass er überhaupt verurteilt wurde. Ich hatte fest mit Freispruch gerechnet, weil ich dachte, dass sie ihm das sowieso nicht wirklich nachweisen können. Hut ab vor dem Mut der Richter. Aber keine Strafe der Welt kann ein Menschenleben ersetzen...
GLG Suse mit Maximilian 11W+6T (die sich weiter an die Auktionen macht)

Re: Urteil im Drängler-Prozeß

Hallo Samira,
viel mehr wäre von gesetzeswegen nicht gegangen. Das einzige, was sie noch verschärfend machen konnten, was im Ermessen des Gerichts lag, ist, dass sie ihm die Bewährung verweigert haben.
Das ist auch richtig so. Der Führerschein ist doch sicher auch für ne Weile weg, oder? Und weil er versucht hat, die Schuld auf seinen Boss zu schieben wird er vermutlich auch nicht so schnell einen neuen Job finden, wenn er wieder draußen ist *fg*.
Aber klar, dass nichts aber auch gar nichts die zwei Menschenleben erseten kann.
GLG von Andrea und Franziska, die geweint hat, als das Urteil im Radio kam

Re: Urteil im Drängler-Prozeß

Hallo Andrea,
hm, ich denk auch, daß vom Gesetz her mehr nicht drin ist. Wundere mich manchmal, mit wie wenig manche davonkommen.
Aber: ich hab ein gaanz klein bißchen Ahnung von der Autobranche. Und ich denke, die Firma war sicher nicht total unschuldig daran, auch wenn sie jetzt so tun als ob.
Aber die Firma würde es niemals zugeben, weil es so einfach ist, die Schuld nur auf den einzelnen Mitarbeiter abzuwälzen.
Übrigens ist das auch in anderen Branchen teilweise nicht anders. Ich hab mal für eine Baufirma gedolmetscht. Da waren die Termine so eng, daß man mit 200kmh über die Autobahn brettern mußte, um das alles auch nur einigermaßen zu schaffen. Ich hab bei diesen Fahrten auch jedesmal gezittert, also, ich könnte das am Steuer nicht.
waren nur so meine Gedanken zu diesem Thema
LG Helen

Re: Urteil im Drängler-Prozeß

Hallo Samira,
anscheinend ist das Urteil aber noch nicht rechtskräftig, denn ich bilde mir ein, gelesen zu haben, dass der Verteidiger in die Berufung will. Kann also sogar noch so ausgehen, dass der demnächst wieder fröhlich in der Weltgeschichte rumhüpft.
LG Josephina

ich wäre für Zwangsarbeit im Rehab-Zentrum! LG ->

Re: Urteil im Drängler-Prozeß

Na na na, seid doch bitte nicht so voreilig. Das Urteil wurde nur nach wagen Zeugenaussagen gefällt, da gibt es zurecht noch ein Nachspiel. Man kann niemanden verurteilen, ohne eindeutige Beweise. Auch wenn ihr mich jetzt in der Luft zerreisst, aber im Zweifel für den Angeklagten und nicht nur dann, wenn es uns passt. Und wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er es war und er gedrängelt hat, dann dürfte er so nicht bestraft werden. So ist nun mal der Rechtsstaat, auf den hoffen wir doch auch, wenn wir mal betroffen sind.
Ich denke, in der nächsten Instanz wird das Urteil zumindest gemildert.
Nicht, dass ihr glaubt, ich würde für die Raser und Drängler sprechen, nein, ich bin auch dafür, dass man sie erwischt und entsprechend bestraft, doch nicht irgend jemanden für etwas bestrafen, wo man mal grad 'nen Täter braucht, dann müssen eben Kameras her oder so, anders kann man nicht oder nur schwer beweisen, dass einer gedrängelt hat. Ist leider so.
Ich bin jedenfalls sehr gespannt, ob er wirklich in Berufung geht und was sich dann ergibt.
LG Katchen und Nele (10W)
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