Total OT, aber wichtig
sorry, daß ich das Forum für OT-Fragen mißbrauche, aber ich weiß echt nicht weiter.
Hatte letzte Woche einen Unfall, der Typ vor mir ist auf einmal einfach rückwärts gefahren und schon war er auf meiner Motorhaube...
Jetzt haben wir den Schaden in der Werkstatt erstmal schätzen lassen, macht gute 2100 Euro, dabei ist das Auto maximal 2500 Euro wert. Laut der Werkstatt ist das noch kein Totalschaden, aber was mach ich denn jetzt? Brauch ich noch ein richtiges Gutachten mit Restwert? Weil, ich find, reparieren rentiert sich nicht wirklich, kann ich der Versicherung trotzdem sagen, ich will lieber ein neues Auto kaufen? Hat da vielleicht eine von Euch Erfahrung mit, weil die Versicherung kann ich ja schlecht fragen... *g*
LG Helen, ohne Durchblick...
Re: Total OT, aber wichtig
normalerweise muß der Unfallverursacher seiner Versicherung den Schaden melden, dann schlägt die Versicherung vor, dass du in eine Vertragswerkstatt sollst um den Schaden zu begutachten. Dort wird der Schaden festgestellt und der Restwert deines Autos abgezogen. Du mußt der Versicherung nicht melden, dass du das Auto nicht reparieren willst. Normalerweise bekommt man einen Verrechungscheck.
Gruß
Tanja
Re: Total OT, aber wichtig
Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und kann Dir vielleicht ein paar Tipp geben. An Deiner Stelle würde ich das Auto reparierenm lassen, denn wenn DU auf den Kostenvoranschlag bei der gegnerischen Versicherung abrechnen tust (und trotzdem ein neues Auto kaufst also nicht reparierst), erhälst du Deine Kosten nur netto also ohne Umsatzsteuer. Das haben die Versicherungen so durchgeboxt, weil denen mit der Umsatzsteuer ein heiden Schaden entsteht. Du könntest ja auf Voranschlag oder Gutachten abrechnen und voll kassieren, also brutto und dann doch nicht reparieren, sondern dir ein neues auto kaufen. An deiner stelle, wenn der andere 100 % Schuld ist, gehe zu deiner Werkstatt, laß ein Gutachten machen und reiche es bei der Versicherung ein. Ich denke hier wird das problem werden, dass es noch kein totalschaden ist. Also kommt ggf. wertminderung noch hinzu. Wenn Du das Geld natürlich übrig hast, kannst auch ein neues auto kaufen. Ich weiß, klingt ganz schön kompliziert, aber ich stehe dir gerne noch einmal für fragen zur Verfügung.
Viele Grüße Conny
Re: Total OT, aber wichtig
Du kannst nach Gutachten abrechnen lassen. Als Geschädigte hast Du das Recht auf einen Gutachter - bei der Schadenshöhe sicher auch kein Problem. Dann kannst Du eine Abrechnung nach diesem Gutachten verlangen. Aber vorsicht: Die meisten Versicherungen regulieren bei Auszahlung nach GA ohne Auszahlung der MwSt... Du bekommst das Geld also netto. Aber: Du kannst noch Nutzungsausfall geltend machen, solltest Du nicht unbedingt einen Mietwagen brauchen. Außerdem hast Du vielleicht Chancen auf Wertminderung und eine pauschale für Auslagen kannst Du auf alle Fälle geltend machen - 20 Euro werden sicher akzeptiert.
Viel Erfolg
Daniela
20+5
Danke Mädels,
Echt ärgerlich, da hat man nichts getan und trotzdem den ganzen Stress und den Gegner juckt das alles gar nicht, der Typ hat sich noch nicht mal entschuldigt... :-(
LG Helen
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