Tipps zum Thema Geld
mein Männe und ich haben das lange Wochenende mal dazu genutzt, die finanziellen Auswirkungen von Schwangerschaft und Eltern-Sein auszuloten.
Ein paar Tipps haben wir gefunden, die vielleicht für den einen oder anderen von Euch auch interessant sind (falls ich was falsch verstanden hat, korrigiert mich bitte; Angaben ohne Gewähr!):
1. Steuerklassenwechsel bei Doppelverdienern
Da sich das Mutterschaftsgeld nach dem Nettolohn (Brutto abzüglich gesetzliche Abzüge) richtet, empfiehlt es sich, ein paar Monate vor der Geburt von 4/4 auf 3(Frau)/5(Mann) zu wechseln. Damit ist der Nettolohn der Frau höher und damit auch das Mutterschaftsgeld.
2. Elternzeit für den Vater während des Mutterschutzes
Wenn Ihr Anspruch auf Erziehungsgeld habt, könnt Ihr überlegen, ob nicht der Vater während der Mutterschutz-Zeit nach der Geburt in Elternzeit geht. Wenn die Mutter das Erziehungsgeld beantragt, wird das Mutterschaftsgeld darauf angerechnet und vom Erziehungsgeld bleibt während des Mutterschutzes nix übrig. Geht der Vater in Elternzeit, darf er bis zu 30 Wochenstunden arbeiten und es wird das volle Mutterschaftsgeld an die Mutter UND das Erziehungsgeld an den Vater gezahlt. Natürlich muss hier der Arbeitgeber des Vaters mitspielen, weil man sozusagen auf Abruf in ein befristetes Teilzeitverhältnis wechselt.
LG Kiks
Re: Tipps zum Thema Geld
wir haben uns bis jetzt noch keine Gedanken gemacht, aber ich glaub ich sollte mich auch langsam mal schlau machen.
Deswegen fang ich doch gleich mal an.
Erziehungsgeld kenn ich, aber was ist Mutterschaftsgeld und wieviel ist das?
Liebe Grüße Anna 13+6
Re: Tipps zum Thema Geld
Kiks
Re: Tipps zum Thema Geld
Gruss Katchen
Re: Tipps zum Thema Geld
kann ich Dir nicht sagen. Wir haben nur selektiv für unsere Situation geguckt.
Aber vielleicht kann jemand anderes hier helfen!
LG Kiks
Re: Tipps zum Thema Geld
LG Anja
Re: Tipps zum Thema Geld
LG Janna (7+2)
Aha ...
ich muß zugeben, daß ich mich mit diesem Thema überhaupt noch nicht befasst habe. Eine Frage fällt mir zum Thema Steuerklassenwechsel ein: Es gibt doch eine Obergrenze, oder? Folglich dürfte es für viele nicht relevant sein, da sie auch mit der höheren Steuerklasse schon über der Höchstgrenze fürs Mutterschaftsgeld liegen. ODER?
Ahnungslose Daniela
Re: Aha ...
Kiks
Re: Aha ...
Re: Aha ...
Das mit dem Steuerklassenwechsel ist ein guter Tipp - aber dein Arbeitgeber wird das nicht sonderlich gern sehen.
LG anja
Re: Aha ...
(Bin ein bisschen sauer auf meinen Arbeitgeber... ;-))
Re: Aha ...
Und er bekommt das Geld was er an dich ausbezahlt innerhalb des Mutterschutzes, ja sowieso zu 100 % von der Krankenkasse ersetzt. Aber komisch kucken wird er erst mal, aber wenns dir egal ist nur zu.
LG Anja
Re: Tipps zum Thema Geld @ alle
Einen Wechsel mit der Elternzeit käme somit auch nicht für uns in Frage. Ich denke es ist aber wichtig, dass sich jeder im Vorfeld genau informiert, damit nicht hinterher finaziell ein böses Erwachen kommt. Alles Liebe Britta
Re: Tipps zum Thema Geld @ alle
LG Kiks
beide Steuerklasse 3 ??? Du meinst 4 !!! oT.
Ja, stimmt - bin schon selbst ganz durcheinander!
Frage
Re: Frage
LG Kiks
Re: Frage
LG anja
Re: Frage
ja, wenn die Kids da sind, wechseln wir wieder, so dass mein Mann die 3 und ich, die dann eh nix verdient, die 5 hat.
Wenn beide ungefähr gleich verdienen, dürfte das mit der Steuernachzahlung auch nicht so relevant sein. Jedenfalls wird das Mutterschaftsgeld nicht wieder irgendwie nachträglich umgerechnet, so dass man da was zurückzahlen müsste. Ist einfach ein kleines Schlupfloch im System :-)
Dem Arbeitgeber hab ich nur gesagt, dass ich die Steuerkarte wegen Wechsel der Steuerklasse zurück brauche. Man sollte das denen nicht so direkt auf die Nase binden, was man vorhat, um unnötigen Stress zu vermeiden (war zumindest der Tipp der Personaltante von meinem Mann).
LG Kiks
Hab ich gerade gefunden !!
Ich weis nicht ob das jetzt noch geht was ihr vorhabt, sollte mich auch wunder, wenn ich ehrlich bin - komme aus der Steuerbranche und kann dir nur raten das genau durchzurechnen - das gibt 100 % eine Steuernachzahlung das kann ich dir jetzt schon sagen. Aber die muss nicht hoch sein, aber wenn das Gehalt vor eintritt der SS zählt ??? Dann geht das wohl nicht mehr oder weist du sicher das es nicht das Gehalt gemeint ist !!!!!!
§ 14 Mutterschutzgesetz
(1) Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 200 Abs. 1, 2 Satz 1 bis 4 und Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung, § 29 Abs. 1, 2 und 4 des Gesetzes über die Krankenversicherung der
Landwirte oder § 13 Abs. 2, 3 haben, erhalten während ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuß in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die
gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten dreizehn abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 zu berechnen. Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen."
So gesehen zählt nicht das Gehalt vor der Schwangerschaft. Aber klar hast Du recht, dass das jeder selbst genau durchrechnen muss! Das kann ich keinem abnehmen!
LG Kiks
Re: § 14 Mutterschutzgesetz
Also ne Überlegung ist es schon wert. Also noch mal danke für den Hinweis.
LG anja
Re: Hab ich gerade gefunden !!
ich habe das ganze ja einfach mal still verfolgt und mir so meine Gedanken gemacht, aber was du jetzt schreibst schockt mich schon. Stimmt es mit dem Durchschnittsverdienst aus der Zeit bevor die Schwangerschaft eintritt?
Denn ich habe im Januar mein Referendariat beendet und da zeimlcih wenig verdient. Ich dachte ich bekomme noch drei Monate mein "Gehalt" und nicht das Referendariartsgehalt!!!
Weißt du übrigens wie es ums Weihnachtsgeld steht?
LG Jule
siehe oben
"Das durchschnittliche kalendertägliche
Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten dreizehn
abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 zu berechnen."
Das heißt, Du rechnest ausgehend von Deinem geplanten Entbindungstermin die 6 Wochen Mutterschutzfrist runter und dann nochmal 3 Monate bzw. 13 Wochen zurück. Das, was Du ab diesem Zeitpunkt Netto verdienst, ist m.E. Grundlage für das Mutterschutzgeld.
(Ich hab z.B. ET am 6.12.03, Mutterschutz beginnt damit am 25.10.03. 13 Wochen zurück ist der 26.07.03. Das, was ich ab dem 26.07.03 verdiene, ist also das, was ich im Mutterschutz bekomme.)
LG Kiks
Re: siehe oben
danke ich war schon panisch denn das wäre ein riesen Unterschied im Gehalt für diese Zeit gewesen. Und wir haben noch unser neues Häuschen und ein Kind, kostet beides ja viel Geld und dann in drei Monaten fast das Gehalt zu bekommen was man sonst in 2 Monaten bekommt wäre schon ziemlich schrecklich.
Auf der anderen Seite was solls, wir freuen uns tierisch auf unser Baby und da muss es mit dem Geld auch anders gehen.
Aber noch eine andere Frage: Ihr wechselt jetzt auf 4/4 und ab dem Tag des Mutterschutzes auf 3/5 oder ab Geburt?
LG JUle, die in einem abgedunkelten Raum sitzt und unterricht vorbereitet, aber eigentlich ganz andere Sachen lieber täte...
Re: siehe oben
ne, wir sind jetzt 4/4, wechseln jetzt auf 3 (ich)/5 (er), damit mein Nettogehalt und damit das Mutterschaftsgeld höher ist. Und wenn ich dann nicht mehr arbeite, wechseln wir auf 5 (ich)/3 (er), damit mein Mann als Alleinverdiener die bessere Steuerklasse 3 hat.
Natürlich ist das Geld nicht das ausschlaggebende, aber wenn die Möglichkeiten bestehen, nutzen wir sie auch. Andere sparen sich durch Schlupflöcher ne goldene Nase, da will ich auch mal was ausnutzen! ;-)
Und wer weiß: Grad bei Zwillis ist man vielleicht doch für jeden Euro dankbar!
LG Kiks
LG Kiks
Re: siehe oben
da hast du natürlich recht. Habt ihr es denn mal genau ausgerechnet ob euch das soviel bringt?
Ich werde einfach mal unser Steuerprogramm "interviewen" und sehen ob es sich für uns lohnt.
LG Jule
Re: Hab ich gerade gefunden !!
LG anja
Re: Tipps zum Thema Geld
Die Hoehe des Erziehungsgeldes wird doch unterschieden nach dem Zeitraum, fuer den man sich entscheidet:
- 12 Monate: 600 EUR
- 24 Monate: 900 EUR
Oder bringe ich jetzt was ganz durcheinander?
Gruss, Katchen
Erziehungsgeld
für das Erziehungsgeld gelten zum einen Einkommensgrenzen. Diese Grenzen sind für das erste halbe Jahr relativ hoch. Danach liegen sie so niedrig, dass viele keinen Anspruch mehr auf Erziehungsgeld haben.
Zum anderen gibt es zwei Arten der Zahlung (budgetiert und nicht budgetiert). Da wir nur Anspruch für die ersten 6 Monate haben, können wir nicht wählen. Das Erziehungsgeld beträgt für uns 307 EUR monatlich. Die andere Variante wären glaube ich 460 EUR (?), die aber dann wie Du gesagt hast, für einen kürzeren Zeitraum (hab ich jetzt aber nicht so genau im Kopf).
Die Beträge die Du geschrieben hast, klingen mir mehr nach den früheren DM-Beträgen.
Grüße
Kiks
Re: Erziehungsgeld
Danke fuer die Antwort.
Gruss, Katchen
Wer weiß die Einkommensgrenzen??? o.T.
Guck mal hier!
VLG gretel
Re: Wer weiß die Einkommensgrenzen??? o.T.
"Für die ersten sechs Lebensmonate des Kindes ist die Einkommensgrenze für den Regelbetrag von 307 Euro für Eltern mit einem Kind 51.130 Euro. Dies gilt auch für
Eltern, die unverheiratet bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft leben. Für Alleinerziehende mit einem Kind sind es 38.350 Euro. Ab dem 7. Lebensmonat liegt die Einkommensgrenze bei 16.470 Euro für Paare und 13.498 Euro für Alleinstehende.
Zum Verständnis: Die Jahres-Einkommensgrenze ist ungefähr vergleichbar mit dem Netto-Arbeitsentgelt.
Für jedes weitere Kind gibt es einen Zuschlag von 2.797 Euro (Geburt im Jahre 2002)bzw. 3.140 Euro (Geburt im Jahre 2003).
Budget-Angebot: Entscheidet man sich für eine verkürzte Auszahlungszeit, d.h. nur 12 Monate anstatt 24, wird monatlich 460 Euro ausbezahlt. Das Budgetmodell ist
allerdings nicht möglich, wenn der Anspruch auf Erziehungsgeld nur während der ersten sechs Monate besteht.
Wer Arbeitslosengeld bezieht, hat in Zukunft unter bestimmten Bedingungen zusätzlich einen Anspruch auf Erziehungsgeld."
Re: Wer weiß die Einkommensgrenzen??? o.T.
DAnke schon mal - ich nerv bestimmt nochmal mit Fragen dazu!
DAniela
Re: Tipps zum Thema Geld
woher habt ihr denn die Infos?
Liebe Grüße
Anna&Pfefferkörnchen, die sich aus dem Frorum Januar/Fehruar eingeschlichen haben.
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