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Teilzeitarbeit während der Elternzeit!

Hallo,
wie ist das mit der Teilzeitarbeit während der Elternzeit, ich kann ja bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen wenn ich das richtig verstanden habe. Aber wie ist das mit dem Geld, wird das dann bei dem Erziehungsgeld verrechnet, also würden wir dann weniger bekommen? Oder gibt es eine Grenze zB. 400 Euro im Monat die ich so verdienen könnte ohne das es Auswirkungen auf das Erziehungsgeld hat?
Ich hoffe Ihr habt verstanden was ich meine, ist vielleicht ein bißchen kompliziert geschrieben :-)
Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten!
LG
Yvonne & Laura Sophie 12w4t
Bisherige Antworten

Re: Teilzeitarbeit während der Elternzeit!

du darfst max 30 stunden und max 400 euro dazuverdienen.
lg katina

Re: Teilzeitarbeit während der Elternzeit!

also die 400 Euro sind dann einfach so, ohne das die irgendwo angerechnet werden?

Re: Teilzeitarbeit während der Elternzeit!

ja, du verdienst sie brutto für netto und deshalb wird es nicht angerechnet.
lg katina

Re: Teilzeitarbeit während der Elternzeit!

Hallo...
mache ich auch ab übernächste Woche...
alles was man dabei verdient, wird auf das Erziehungsgeld angerechnet, es sei denn, man hat einen Minijob (400Euro)...
Den muß man aber auch angeben, der darf allerdings nicht angerechnet werden.
LG
Sputtnicky

Re: Teilzeitarbeit während der Elternzeit!

Hallo Yvonne,
also, Du darfst 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen.
Kann Dir, wenn Du magst, gerne bescheid geben, wenn ich endlich meinen Erziehungsgeldantrag zurück bekomme, in wie weit bei mir das Erziehungsgeld gekürzt worden ist. Dann kannst Du ja immer noch überlegen, ob es sich für Dich lohnt wieder arbeiten zu gehen ;o)
Liebe Grüße
alesa mit Alina 15w2t
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