Sonderurlaub für Vater zur Kinderbetreuung?
wer kennt sich denn rechtlich gut aus? Wir haben heute irgendwie so nebenbei gehört, dass der Vater ein Recht auf 5 zusätzliche Urlaubstage nach der Entbindung hat, wenn schon ein Kleinkind daheim ist, das betreut werden muss (unbezahlten Urlaub beim Arbeitgeber beantragen, die Krankenkasse zahlt dann irgendwie den entsprechenden Nettolohn für diese 5 Tage aus). Wir haben uns damit nie so auseinandergesetzt, da sich eigentlich die Omas zur Betreuung unserer Tochter angeboten haben, aber wenn man das Recht auf Sonderurlaub hat - warum eigentlich nicht? Würde mich über jeden Tipp freuen. Danke, Anna
Re: Sonderurlaub für Vater zur Kinderbetreuung?
Also davon habe ich noch nichts gehört, könnte mir aber vorstellen, daß das von Tarif zu Tarif unterschiedlich ist - genau wie die Anzahl der Urlaubstage, die der Vater zur Geburt allgemein bekommt. Vielleicht rufst Du einfach mal die Krankenkasse an, die können bestimmt Auskunft geben.
LG
Tina
ET-12
Re: Sonderurlaub für Vater zur Kinderbetreuung?
soweit ich das kenne hat der Elternteil, der nicht in Elternzeit ist, die Möglichkeit über die Versichertenkarte des Kindes sich bis zu 12 Tage im Jahr "Krank" schreiben zu lassen, wenn sonst keiner auf das Kind aufpassen kann. Hat mein Mann zwei Tage gemacht wo ich im August 2 Tage im KH war.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen.
LG Marion 38+1
ja, hab da auch mal was gehört von
Also,....
Ich hoffe ich konnte Euch helfen.
Cindy 39+3 (die hin und wieder ganz kräfig weht, der aber heute der Arzt gesagt hat, das das gar noch nichts zu sagen hat-schade!!!!!!!!!!)
Re: Sonderurlaub für Vater zur Kinderbetreuung?
ich hab auch schon ein Formular der KK zu Hause, damit ich das hier noch in Ruhe ausfüllen kann (sind nämlich ein paar Seiten).
Als ich am Anfang der SS schon mal im KH war, haben wir das auch gemacht (nachträglich beantragt; ging auch). Soweit ich weiss, bekommt man jedoch nicht den vollen Nettolohn, sondern nur einen bestimmten Prozentsatz (70% ???).
Da mein Sohn (4) vormittags in den Kiga geht, weiss ich auch nicht, ob die KK dann nur einen halben Tag bezahlt *kopfkratz*.
Übrigens gelten diese "Sondertage" nicht nur wenn Mama im KH ist, sondern auch dann, wenn sie wg. Krankheit nicht in der Lage ist den Haushalt zu führen; das steht in dem Antrag mit drin (muss dann der Arzt bescheinigen).
LG
Cora 34.SSW
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