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Nochmal zum Thema Erziehungsgeld

Hi,
so, ich habe mich gestern ein bischen schlau gemacht, was das Erziehungsgeld anbelangt. Jetzt muß ich doch mal fragen, ob ich das richtig verstanden habe: Maßgeblich ist das Einkommen im Jahre der Geburt. Also das Einkommen von mir und meinem Mann im kompletten Jahr 2003. Ist das richtig? Wenn ja, dann finde ich das total unfair, denn wir liegen über der Grenze. Würde das Kind im Januar geboren werden, fiele mein Gehalt ja ab Januar weg und wir lägen unterhalb der Grenze. Das ist doch unfair, oder? Oder hab ich das einfach falsch verstanden *hoff* ???
Hiiiilfeee!
LG
Daniela
14+5
Bisherige Antworten

Re: Nochmal zum Thema Erziehungsgeld

Hallo Daniela,
also ich fand das auch total schwierig, da durchzublicken...
Wir haben uns bei der Erziehungsgeldstelle direkt schlau gemacht. Und so wie wir das jetzt verstanden haben, wird Dein Gehalt bei der Berechnung überhaupt nicht berücksichtigt, weil Du ab der Geburt und damit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr arbeiten gehst.
In dem Antrag wird gefragt, ob der Antragsteller oder der Ehepartner erwerbstätig ist und es wird nur für den eine Verdienstaufstellung notwendig, für den man "ja" ankreuzt.
LG Kiks

Re: Nochmal zum Thema Erziehungsgeld

Hi Daniela!
Also ich meine auch, daß nur das Gehalt von dem "Übriggebliebenen" ausschlaggebend ist.
LG
Tina

Ist da das Brutto- oder Nettogehalt gemeint? o.T.

brutto!

Natürlich sind diese Einkommensgrenzen Bruttoeinkommen. Ich habe mal bei der Erziehungsgeldstelle angerufen und mich schlau gemacht. Es zählen alle positiven Einkünfte im Brutto, also die die auf der Lohnsteuerkarte stehen. Natürlich nur von dem, der während des Erziehungsgeldbezuges Geld verdient. Abziehen kann man auch verschiedene Sachen, aber genau weiß ich nur, dass man Kindesunterhalt abziehen kann, den der Vater des Kindes an Kinder aus erster Ehe zahlen muss.
VLG gretel

Abziehen ...

kann man Unterhaltsleistungen und Werbungskosten. Da bin ich mir ziemlich sicher.
Ach sooooo! Da zählt nur der Gehalt des Dadies in meinem Fall. Puh, da muß ich gleich mal kucken, ob er vielleicht bei seinem Arbeitgeber um ne Gehaltsverringerung ;-) fragen sollte...
Urlaubs- und Weihnachtsgelder zählen mit???
Sicher, daß mein Gehalt dann nicht mehr mitzählt?

Re: Abziehen ...

Hallo Daniela,
ich habe schon für 4 Kinder ERzGeld beantragt. Es zählt das Einkommen nach der Geburt. Ihr müßt nur eine Verdienstbescheinigung für den der arbeitet vorlegen. Abziehen könnt ihr Unterhalt für nicht im Haushalt lebende Personen (Kinder, Eltern), Werbungskosten (die die ihr beim Finanzamt angebt). Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstige Sonderzahlungen vom AG. Nachgefragt wird nach Mieteinnahmen, Erträge aus der Landwirtschaft, Zinseinnahmen, sonstige Einnahmen.
Die Einkommensgrenzen erhöhen sich durch weitere Kinder. Benötigt wird Verdienstbescheinigung (liegt dem Antrag bei), das Blatt mit den Mieteinnahmen & CO. liegt auch dem Antrag bei. Bezug von Kindergeld (Kopie vom Kontoauszug)Steuerbescheid (zumindest in BW)Geburtsurkunde (gibts beim Standesamt direkt mit)Zahlung von Mutterschaftsgeld (wird angerechnet)Bescheid von der KK. Müßte eigentlich alles sein.
Andrea
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