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Nachtrag zu meinem "Geld-Posting" vom 2.6.,11:17h

Hallo zusammen,
wir haben uns nochmal genauer informiert bzgl. des Steuerklassenwechsels und ein Urteil des Arbeitsgerichts gefunden, aus dem hervorgeht, dass der Arbeitgeber einen Steuerklassenwechsel für die Höhe des Mutterschaftsgeldes nicht zu berücksichtigen braucht, wenn für den Wechsel kein "sachlicher" Grund vorlag.
Ein sachlicher Grund ist schlecht nachzuweisen, wenn die Frau auch noch weniger verdient als der Mann...
Gruß
Kiks
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Re: Nachtrag zu meinem "Geld-Posting" vom 2.6.,11:17h

Hallo Kiks
Und das heißt ??? Wieso soll der Arbeitgeber zustimmen müssen ??? Steh heute morgen wohl auf dem Schlauch.
LG Anja

Re: Nachtrag zu meinem "Geld-Posting" vom 2.6.,11:17h

Hallo Ihr,
also meine Meinung nach ist das für den Arbeitgeber doch vollkommen egal ob er jetzt mehr ans Finanzamt oder an Dich überweisen muß. Das Geld bleibt doch das gleiche und verschiebt sich nur ?!
Ich habe meine Lohnsteuerkarte gestern angefordert und mein Chef macht deshalb auch kein Theater.
Gruß Dani
* ganz nervös weil Sie gleich zum FÄ darf :-)*

Re: Nachtrag zu meinem "Geld-Posting" vom 2.6.,11:17h

Och - ganz neidisch bin - weil du zum FA darfst und ich erst wieder in 1,5 Wochen.
Drück dir die Daumen das alles ok ist.
LG

Ich muss auch noch 2 Wochen warten! *schluchz*

Re: Nachtrag zu meinem "Geld-Posting" vom 2.6.,11:17h

Genau weiß ich auch nicht, wie das mit dem Steuerzahlen im Mutterschutz ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, wirkt sich ein höheres Nettoeinkommen aber negativ auf den Arbeitgeber aus. Der muss dann mehr Mutterschutzgeld zahlen. Vielleicht zahlt man im Mutterschutz keine Steuern?
Wir sind noch nicht fertig mit Recherchieren und haben noch nicht endgültig entschieden, ob wir das machen. Wollte Euch nur "auf dem Laufenden" halten...
Grüße von Kiks und viel Spaß beim FA!!!

Re: Nachtrag zu meinem "Geld-Posting" vom 2.6.,11:17h

Also damit hast du recht der Arbeitgeber zahlt im Mutterschutz keine Steuern. Das heisst er muss dir das Nettogehalt zahlen und sonst fällt glaub ich nix weiter an. (Glaub ich!?!?). Und da dies mehr ist als wenn du vorher Steuerklasse 4 behalten hättest - kann es eine Erklärung sein. Aber es ist doch so das Firmen (unter 30 Arbeitnehmer) jeden Monat Umlagebeiträge zahlen einmal für den Krankheitsfall und einmal für den Mutterschutz. Wer diese Beiträge zahlt, bekommt das Geld aus dem Mutterschutz zu 100% erstattet und somit kostet dem Arbeitgeben der Mutterschutz nix.
Es sei denn er muss die Steuer und SV - Beiträge zahlen, aber das weis ich leider noch nicht. WErd mich mal weiter Informieren.
LG Anja
PS: halt mich bitte weiter auf dem laufenden - DANKE

Re: Nachtrag zu meinem "Geld-Posting" vom 2.6.,11:17h

Hi Anja, das mit der Umlage wusste ich auch noch nicht. Meine Firma hat auch deutlich mehr als 30 Arbeitnehmer. Da gibt's das dann wohl nicht, oder?
Hach, ist das alles schwierig!
Aber wir schaffen das schon! :-)
LG Kiks

Re: Nachtrag zu meinem "Geld-Posting" vom 2.6.,11:17h

Das ist nicht gesagt, Fimen mit unter 30 Arbeitnehmer müssen an diesem Umlageverfahren teilnehmen - größere Firmen dürfen dran teilnehmen - also wer schlau ist macht das natürlich, weil die dann entsprechend auch bei Krankheit bis zu 70% des Bruttogehaltes erstattet bekommen. Und im Fall des Mutterschutzes 100 %. Aber das wirst du wahrscheinlich nicht raus bekommen, ob deine Firma die Beiträge zahlt oder nicht.
LG Anja

Re: Nachtrag zu meinem "Geld-Posting" vom 2.6.,11:17h

Ich glaub, dem Steuerklassenwechsel darf der Arbeitgeber nicht widersprechen. Aber der Arbeitgeber darf aufgrund des Steuerklassenwechsels und damit einem höheren Nettogehalt trotzdem ein geringeres Mutterschaftsgeld zahlen, nämlich das, was ohne den Wechsel hätte gezahlt werden müssen. Das passiert natürlich nur, wenn der Arbeitgeber das erkennt. Wenn wir das doch machen, werd ich das dem Arbeitgeber nicht auf die Nase binden!
LG Kiks
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