Mutterschutz
wie sieht es eigentlich damit aus, wenn der Krümel z.B. 2 Wochen früher kommt? Wird dann etwas vom MuSchu hinten angehängt, da ich ja 2 Wochen länger gearbeitet habe???
Wäre ja sonst beschiss, oder ist es höhere Gewalt???
Mmmmh???
Danke für eure Hilfe
Gruß Anke 30+3
Re: Mutterschutz
Mittlerweile ist es so, dass man die komplette Zeit hat. Also die Zeit, die dein Würmchen zu früh kommt, wird hinten drangehängt. Ist aber noch nicht lange so. Ich glaub seit ca. 2 Jahren.
LG Verena 35+2
Re: Mutterschutz
ich glaube nicht, dass etwas angehängt wird, es sei denn, man bekommt ein Frühchen (siehe *Jillian*s Beitrag) oder man verhandelt dementsprechend mit dem Arbeitgeber.
Ich habe beim ersten Mal 2 Wochen länger gearbeitet und Alexandra kam 2 Tage zu früh, aber die Elternzeit wurde ganz regulär vom Geburtstermin an gerechnet (8 Wochen).
Ich bin aber kein wirklicher Kenner der Gesetze.
Liebe Grüße,
Gaby
Re: Mutterschutz
normalerweise hörst du ja 6 Wochen vor ET auf zu arbeiten. Und wenn dann ein Frühchen in der Zeit kommt, wird der Muschu von 8 Wochen nach ET auf 12 Wochen verlängert...ich glaub insgesamt 99 Tage oder so steht einem dann insgesamt zu..
Da du ja selber länger gearbeitet hast, weiß ich leider nicht wie es dann ist, da du ja freiwillig dies gemacht hast. Es hängt auch immer noch davon ab, was die Ärzte für eine Bescheinigung bezüglich Frühchen ausfüllen...dementsprechend wird der Muschu auch verlängert.
Am besten rufst du mal bei deiner KK an, die müssten das genau wissen.
LG Silke 36+2
Re: Mutterschutz
Mutterschutz sind nur die 6 Wochen vor der Entbindung, nach der Geburt hat man Beschäftigungsverbot. Kommt das Baby vor dem ET zur Welt wird die zu wenig erhaltene Mutterschutzzeit an das Beschäftigungsverbot angehängt. Arbeitet die Mutter auf ausdrücklichen Wunsch auch während des Mutterschutzes weiter und das Baby kommt vor dem ET, dann wird die Differenz vom errechneten ET zum tatsächlichen ET an das Beschäftigungsverbot angehängt. Die Länge des Mutterschutzes beträgt immer 6 Wochen egal wir früh das Baby kommt, Frühgeburten und Zwillnge haben nur auf das Beschäftigungsverbot eine verlängernde Wirkung (8 oder 12 Wochen)
Ich hoffe das wa einigermaßen verständlich aus dem Beamtendeusch übersetzt.
Liebe Grüße
Cora
@ Cora
LG
Verena
Re: @ Cora
was ist denn WKS nun wieder?? :-)) Wunschkaiserschnitt? Hatte erst einen Fall und da haben wir es genauso gehändelt. Wer weiß denn hinterher dass es ein WKS war? Muß man ja auch dem Arbeitgeber nicht auf die Nase binden. Auch die Krankenkasse wird nicht informiert ob der kaiserschnitt auf Wunsch der Patientin gemacht wurde, denn offiziell dürfen die Kliniken das ja gar nicht.
LG Cora
Re: @ Cora
Probleme, nur was die Krankenkasse sagt, macht mir
Sorgen. Und jeder erzählt mir was anderes. Schau:
http://www.9monate.de/Q-4344661.html
Wobei ich aber viel lieber Deiner Antwort glauben will ...
LG
Verena
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