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Mich mal einschleich... Frühzeitige ET...

Hallo,
angenommen man entbindet 2 Wochen vor dem vom Arzt bestimmten ET Termin, werden diese 2 Wochen dann "drangehängt"?
Hierbei handelt es sich um einen "Wunschkaiserschnitt", der 2 Wochen vor "normalem" ET vorgenommen wird.
LG
Heike
Bisherige Antworten

Re: Mich mal einschleich... Frühzeitige ET...

Hi Heike,
was meinst du, den Mutterschutz? Die Schwangerschaft kann man ja nicht dranhängen, gelle :-))
Die 8 Wochen Beschäftigungsverbot gelten ab dem Entbindungstag (Geburt). Es sei denn, du bekommst ein Frühchen, dann gelten 12 Wochen ab Geburt.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen,
Gaby

Re: Mich mal einschleich... Frühzeitige ET...

Hallo... nein konnteste nich... *jammer*
Ich habe einen WKS 2 Wochen vor dem errechneten ET Termin...
Ich habe in einer Zeitschrift gelesen, daß die Zeit dann hintendrangehängt wird. Ein Anruf bei meiner KK bestägtigte dies jedoch nicht. Ein Frühchen isses bzw wäre es vor der 36 SSW....
Hast Du noch ne Antwort?
LG
heike

Re: Mich mal einschleich... Frühzeitige ET...

Hi Heike,
nein, es gilt der Tag der Geburt, das ist gesetzlich so festgelegt.
Liebe Grüße,
Gaby

Re: Mich mal einschleich... Frühzeitige ET...

Nichts für ungut..
ich habe jetzt so viele Antworten diesbezüglich bekommen und bin leider keinen Schritt weiter. Die einen sagen ja laut MuSchu Gesetz 2002 wird die Zeit drangehängt, auch wenns kein Frühchen ist und die andren sagen nein...
Das ist aber auch verzwickt.... *mecker*
Danke für die Mühen
LG
bärlesmama

Re: Mich mal einschleich... Frühzeitige ET...

Hi,
die Info kommt aus dem Mutterschutzgesetz, ich habe gerade Anfang Dez. eine Prüfung abgelegt, in der ich mich intensivst mit dem Thema beschäftigen durfte.
Sorry, aber die 2 Wochen werden wirklich nicht angerechnet.
Liebe Grüße,
Gaby

Re: Mich mal einschleich... Frühzeitige ET...

Hallo, ich habe erst vorgestern mit meiner Krankenkasse telefoniert - also mit einer Mitarbeiterin der Krankenkasse *grins* - da ich genau dieses Problem auch habe. Mein berechneter ET was für 23.12.2003 vorgesehen, doch Nele meinte bereits am 07.12.2003 genug zu haben. Nun war die Frage, ab wann wieder arbeitslos melden und die Dame sagte mir, die vorgesehenen 14 Wochen=99 Tage werden voll gemacht. Dass heisst, die Tage, die Nele zu früh kam, werden zu den 8 Wochen nach der Geburt hinzugerechnet. Also bleibt der Endtermin Deiner Mutterschutzzeit der Gleiche.
Gaby, ich denke, Deine Info ist falsch, aber woher hast Du diese? Bei richtigen Frühchen, also vor der 36. Woche Geborenen, gibt es ja generell ein Problem der Berechnung, doch wenn man innerhalb der Mutterschutzzeit das Kind auf die Welt bringt, so sagte man mir, gibt es eigentlich keine Diskussion.
So, ich hoffe, die Verwirrung ist nun nicht zu gross, doch ich glaube jetzt mal der Tante von der Krankenkasse, denn die zahlen ja das Geld.
LG Katchen + Nele (2W)

Re: Mich mal einschleich... Frühzeitige ET...

Hi Katchen,
merkwürdig, meine Infos sind aus dem aktuellen Mutterschutz-Gesetz, ich habe mich aufgrund einer Prüfung Anf. Dez. gerade ausgiebigst damit auseinandergesetzt.
Vielleicht hat die Kasse andere Kostenübernahmemodalitäten als es die Arbeitsschutzgesetze vorsehen?
Und: nach meiner ersten SS wurden die Tage, die meine Tochter zu früh kam, auch nicht angerechnet.
Liebe Grüße,
Gaby, ET Silvester

Re: Mich mal einschleich... Frühzeitige ET...

Moin... nochmal ich...
Habe da eine neue Gesetzteskopie zugesandt bekommen von einem andren Forumsmitglied...
Kann ich Dir mal schicken...
Siehe Profil
LG
Heike

Hallo Gaby, Frage von mir:

Guten Morgen, weißt Du, wie es sich mit dem Mu-Schutz verhält, wenn frau über Termin geht? Bekommt sie dann die Tage des 'Längerbrütens' drangehängt, oder gibt es diesbezüglich auch unterschiedliche Modalitäten, abhängig von der KK? Danke für eine Info, falls Du sie rüberreichen kannst + und einen schönen 'ereignisreichen' Montag... Liebe Grüße Nic, ET-2, Heiligabend, übermorgen sozusagen

Re: Hallo Gaby, Frage von mir:

Moin...
also bei "überbrütung" da bekommt man 8 Wochen.... diese "mindestens" 8 Wochen hintendran sind "Pflicht" soweit ich weiß... da haste halt einfach "Glück" gehabt.
LG
heike

Hallo.. nochmal ich..

habe jetzt mit nem andren Barmer Mensch gesprochen und mein "Problem" geschildert...
Seine Antwort war:
diese Zeit wird hintendrangehängt... es gilt der vom Doc angegebene ET Termin... bei mir wäre das der 13.01.04 und da das Lütt 2 Wochen früher kommt, hat er gesagt bekomme ich 10 Wochen MuSchu nach dem ET.
LG
heike

Re: Mich mal einschleich... Frühzeitige ET...

Hm...nun, irgendwie gehen die Meinungen wohl auseinander, doch ich bin froh, dass ich die Tage habe.
LG Katchen

Re: Mich mal einschleich... Frühzeitige ET...

Hallo Heike,
bin in der gleichen Situation (errechneter ET: 08.01., KS-Termin jedoch schon 29.12.) und habe mich erkundigt. Arbeite bei der Stadtverwaltung und habe ein Merkblatt zugeschickt bekommen, in dem es heißt:
"Bei Früh- u. Mehrlingsgeburten endet die Mutterschutzfrist 12 Wochen nach Entbindung, verlängert sich zusätzlich jedoch bei Frühgeburten und auch bei sonstigen vorzeitigen Geburten um den Zeitraum der Schutzfrist, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte."
Also ich denke mal, dass ich - statt nach ET berechnet am 4.3. - erst 10 Tage später wieder arbeiten gehen muss. Werde mich aber da noch mal genauer erkundigen.
LG, Tina
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