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Krankenversicherung - wer blickt durch ?

Hallo ihr Lieben !
Ich krieg so langsam die Krise, weil ich bald nicht mehr durchblicke und hoffe auf eure Hilfe !
Kurz zu unserer Situation:
1) Mein Mann ist gesetzlich versichert und wird die
Elternzeit nehmen.
2) Ich bin privat versichert, werde nach dem Muschu wieder
arbeiten und verdiene mehr als mein Mann.
Und jetzt meine Fragen:
1) Muss mein Mann während der Elternzeit Beiträge an
die Krankenkasse zahlen ?
2) Haben wir die Wahl, ob wir unser Kind privat oder
gesetzlich versichern oder gibt es da Vorschriften ?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen oder mir eine Stelle
nennen, an die ich mich wenden kann. Die Krankenversicherung meines Mannes hat da nämlich Aussagen gemacht, über die wir nicht sehr glücklich sind.
Ach ja, nochwas...
Wo beantrage ich als Beamtin denn das Mutterschutzgeld ?
Liebe Grüße
Mone *der Verzweiflung nahe*
Bisherige Antworten

Re: Krankenversicherung - wer blickt durch ?

Also das ist ziemlich verzwickt. Laut meiner Krankenkasse kannst du das Kind gesetzlich über deinen Mann versichern, wenn Du nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegst. Allerdings bin ich nicht Beamte. Vielleicht gibt es da noch andere Regelungen. Bei uns in Sachsen beantwortet solche Fragen das Amt für Familie und Soziales, dort habe ich angerufen. Du kannst aber auch mal im Mutterschutzgesetz nachlesen, da stehen auch so ein paar Beispiele drin. Findest du unter bmfsfj mit dem üblichen davor und dahinter. Dort bei Publikationen im Suchbegriff Mutterschutzgesetz eingeben, da bekommst du unter anderem eine Version zum herunterladen angeboten.
So viel ich weiß, muss dein Mann nur Beiträge an die KK zahlen, wenn er freiwillig gesetzlich versichert ist. Du musst übrigens im Mutterschutz die vollen KK-Beiträge zahlen, da der Arbeitgeberzuschuss wegfällt.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen!
VLG gretel

Re: Krankenversicherung - wer blickt durch ?

viel helfen kann ich dir nicht, aber bei uns verhält es sich so ähnlich.
ich bin privat versichert....und mein Mann gesetztlich. er nimmt offiziell die Elternzeit und erhält in dieser Zeit auch die Beiträge von der Krankenkasse erstattet, aber nur solange, wie wir auch zum BEzug von Erziehungsgeld berechtigt sind - liegenwir überhalb des Limits gibt es wohl nichts.
Ansonsten weiß ich nicht, ob ich das Kind auch gesetzlich versichern könnte....da ich auf jedenfall mein Kind privat versichern laßen will, wie es auch schon meine anderen beiden sind.
Grüßle Jacqui
25+0

Ich ...

Hi Mone,
nicht verzweifeln, das kriegen wir hin ;-)
Also, das Kind muß selbst versichert werden, kann also nicht im Rahmen der (beitragsfreien) Familienversicherung irgendwo mitversichert werden. Es ist Eure Wahl, ob Ihr es beitragspflichtig freiwillig gesetzlich versichert oder privat. Ich würde hier aufgrund des Preis-Leistungs-Verhältnisses auf alle Fälle die zweite Varianta wählen. Du bist Beamtin? Dann bekommst Du auch Beihilfe für Dein Kind...
Dein Mann ist pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich? Das sollte ich wissen. Wenn er pflichtversichert ist, muß er während der Elternzeit keine Beiträge in die Kasse bezahlen. Zumindest nicht für sich selbst.
Was ich allerdings nicht weiß ist, wo Du das MuSchu-Geld als Beamtin beantragen kannst. Frag doch mal bei der Besoldungsstelle nach, die wissen da immer ziemlich viel.
Viel Erfolg!
LG
DAniela

Re: Ich ...

Vielen Dank euch allen !
Kennst dich da wohl ziemlich gut aus, Daniela !
Werde mich ganz bestimmt deswegen nochmal an dich wenden, wenn ich darf !
LG Mone
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